Mehrbedarf bei dezentraler Wasseraufbereitung - Wie lange rückwirkend geltend machen

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich bin seit Ende 2012 auf Hartz IV angewiesen. Gestern habe ich durch Zufall davon erfahren, dass ich - weil mein Warmwasser dezentral durch eine in meiner Wohnung installierte Gastherme erwärmt wird - eigentlich einen Anspruch auf den entsprechenden Mehrbedarf gehabt hätte. Leider wusste ich davon nichts, und kann mich auch nicht daran erinnern, dazu befragt worden zu sein. Ein Nachweis vom Vermieter darüber, dass bei mir Warmwasser dezentral über die Gastherme erhitzt wird, lag dem Amt jedoch seit Ende 2012 vor.

    Meine Frage daher: Kann ich - und falls ja, für wie lange - rückwirkend diesen Mehrbedarf geltend machen? Ich sehe nicht, wo mir in der Beziehung ein Versäumnis anzulasten wäre, der Anspruch scheint aber klar vorzuliegen. Wie würdet Ihr vorgehen?

    Vielen Dank! :)

  • Ich habe meine Frage selbst beantworten können:

    http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t3087-zur-ausl…n-der-gastherme

    Ich erfülle die Voraussetzungen für den Mehrbedarf nicht, da in meiner Kombitherme das Wasser mit erwärmt wird und somit nach der Definition gar keine "dezentrale" Warmwasseraufbereitung bei mir vorliegt. Zahlreiche Artikel im Netz schienen in eine andere Richtung zu weisen - ich habe jedoch keinerlei Anspruch hier.

  • Hallo,,

    du kannst mittels Überprüfungsantrag rückwirkend bis 01.01.2015 den Betriebsstrom für die Therme geltend machen. Es sind 5% der Kosten für Gas

    wevell

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