Schwierige Situation - wie richtig vorgehen

  • Hallo Leute,

    es geht um folgendes

    meine Partnerin und ich wohnen zusammen in einer 100 m2 Wohnung zur Miete, nun haben wir das Problem das einer von uns übers "Jobcenter" läuft sprich Hartz4 bekommt, welchen Anspruch hat man da jetzt genau bzw muss der eine dann für den anderen aufkommen ???

    Gibt es da irgendeine Möglichkeit das man trotzdem hier wohnen bleiben kann oder geht nur der Weg über ne andere Wohnung ??

    Wenn man mal genau überlegt würde es jedenfalls für den Staat günstiger kommen wenn die "hälfte" der Miete von den gezahlt wird und der normale Regelsatz kommt, aber ich denke mir mal darum wird s nicht gehen sondern es hat alles seinen geregelten Werdegang , muss dazu sagen es gab von uns beiden noch keinerlei Kontakt zum Arbeitsamt/Jobcenter vorher

    Für 2 Personen aufzukommen und alle Fix und Nebenkosten zu zahlen ist jedenfalls nicht drinn... das würde einfach nicht funktionieren und den Rahmen sprengen

    gruß

  • Hallo,

    Wenn man mal genau überlegt würde es jedenfalls für den Staat günstiger kommen

    Grinns. Für den Staat würde es günstiger kommen, wenn gar keine Leistungen beantragt werden.

    welchen Anspruch hat man da jetzt genau bzw muss der eine dann für den anderen aufkommen ???

    Wie lange lebt Ihr denn schon zusammen?

    Gibt es da irgendeine Möglichkeit das man trotzdem hier wohnen bleiben kann oder geht nur der Weg über ne andere Wohnung ??

    Naja 100 qm sind für zwei Personen etwas arg zu groß. Aber das ist weniger das Entscheidende: wie hoch ist die Warmmiete und wo wohnt Ihr?

    Gruß!

  • Hi Hoppel,

    das ist mir bewusst das es günstiger kommt wenn garkeine Leistungen bezahlt werden müssen, aber den Umständen entsprechend gehts im Moment nicht anders, gekümmert wird sich auf jeden Fall per Bewerbungen etc. , also das soll nun nicht auf Dauer so bleiben , es soll eher als "Überbrückung" sein.

    1 Jahr und 2 Monate sind s jetzt

    und 500 Warm/Niedersachsen

    gruß

  • Hallo,

    und 500 Warm/Niedersachsen

    "Niedersachsen" ist ein sehr großer Bereich, der mir jetzt nicht weiterhilft. Wie auch immer: stellt sich heruas, daß die Kosten der Unterkunft (KdU) zu hoch sind, wird irgendwann nach der Antragstellung ein Verfahren zu Senkung der KdU beginnen. Ab dann werden maximal nur 6 Monate lang die tatsächlichen KdU, danach die angemessenen gezahlt. Das bedeutet, Ihr senkt entweder die KdU (z.B. Untervermietung), zahlt die Differnez zwischen angemessener und tatsächlicher KdU selbst oder such nach einer günstigeren Wohnung.


    muss der eine dann für den anderen aufkommen ???

    Ihr bildet eine Bedarfs- und Einstandsgemeinschaft, bei dem also das Gesamteinkommen angerechnet wird.

    Wie alt seid Ihr?

    Gruß!

  • 25 und 20 , es soll ja nicht komplett gezahlt werden etc, mir gehts nur darum das es so weiter geht wie jetzt, da wir uns ansonsten die Kosten immer geteilt hatten also jeder 250 .... dann wäre alles wie gehabt und keiner muss mit Nachteilen rechnen....ansonsten wollen die von mir bestimmt alles mögliche zur Berechnung haben oder ?? Abrechnungen usw ?

    gruß

  • Hallo,

    25 und 20

    Oha - damit könnte die 20jährige Person schon mal gar keinen Anspruch auf die KdU und nur den verringerten Regelsatz haben. Somit würde nur die KdU der 25jährige Person berücksichtigt werden. Das Einkommen der anderen Person wird dann aber dennoch angerechnet.

  • das hört sich ja mal garnicht gut an ! , denn es geht um die 20 Jährige Person ! :( , wenn man ehrlich ist wäre eine räumliche Trennung wohl das beste , was wir aber eigentlich nicht wollen.....

    gruß

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