Job gefunden in anderer Stadt - Fragen zu Umzugskosten

  • Hallo zusammen,


    ich habe gestern eine Zusage für eine unbefristete Stelle erhalten und werde diese auch antreten. Diese Stelle befindet sich in einer anderen Stadt (weit außerhalb des Pendelbereichs), so dass ich umziehen werde.
    Zu meiner Wohnsituation muss ich sagen, dass ich seit meinem Hartz IV-Bezug bei meinen Eltern untergekommen bin und daher ausschließlich die Regelleistung ohne Mietanteil etc. vom JC erhalte.


    Meine Fragen sind nun die folgenden:

    (1) Wie sieht das mit den Umzugskosten aus? Werden die vom Amt getragen nebst Umzugsfirma etc.?

    (2) Kann ich für den Bezug meiner neuen Wohnung (die ich noch finden muss, aber ich frage pro forma) einen Antrag auf Übernahme der Erstausstattung stellen? Ich besitze weder eine eigene Küche, die ich mitnehmen kann, noch eine Waschmaschine. Ein eigenes Bett habe ich auch nicht mehr.

    (3) das erste Gehalt wird ja in der Regel zum Ende des Monats gezahlt, so dass ich ab Arbeitseintritt ja weder Hartz IV noch das Gehalt hätte. Gibt es für die Überbrückung dieser 4 Wochen irgendwie sowas wie ein Einstiegsgeld oder muss ich ein Darlehen beim JC beantragen...? Selbst finanzieren kann ich mich da definitiv nicht und von irgendwas muss ich auch in diesen 4 Wochen ja leben.


    Ich hatte zuvor dieses ALG II-Merkblatt durchforstet, aber keine Antworten auf meine Fragen selbst gefunden. Daher würde ich mich freuen, wenn sich hier ein paar finden, die mich hier ein wenig erhellen.

    Vielen Dank im Voraus!

    Beste Grüße
    KnightOfDawn

  • Hallo,

    sofern es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (und kein Minijob o.ä.) handelt, kannst Du

    1. Umzugskosten

    2. wenn es Dein Erstauszug von den Eltern ist, die Erstausstattung

    3. Überbrückungsgeld als Darlehen für den einen Monat

    beantragen.

    Gruß!

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