Kooperative Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung

  • Hallo,

    ich bin 23, habe einen guten Hauptschulabschluss (Notendurschnitt 1,3), eine eigene Wohnung und bin seit anderthalb Jahren ausbildungssuchend beim JobCenter, nachdem ich meine Ausbildung im dritten Lehrjahr aus gesundheitlichen Gründen abbrechen musste. Außerdem habe ich eine bereits seit der Jugend diagnostizierte starke Depression.

    Mit dem JobCenter gab es schon immer Streitigkeiten und auch diverse Widersprüche.

    Die Vermittlungsvorschläge sind meist völlig abseits des Wunschberufs, haben zu hohe Anforderungen (Abitur, Studium) oder welche, bei denen ich mehrere Stunden fahren müsste.

    Nun erhielt ich eine Einladung zu einer Infoveranstaltung für eine „kooperative Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung“ - kurz BaE (Fachwerk gGmbH), die ausbildungssuchenden Jugendlichen dabei helfen soll, wieder Fuß in der Arbeitswelt zu fassen. Meine Hoffnung, dass es nun bald bergauf gehen könnte wurden innerhalb weniger Minuten aus folgenden Gründen zerschlagen:

    • Es handelt sich hierbei um eine außerbetriebliche Ausbildung, die auch ohne Ausbildungsbetrieb stattfinden wird. Sollte ich keinen Betrieb finden müsste ich über die komplette Ausbildungsdauer von vier Jahren dort verbleiben, ohne am Ende etwas davon zu haben. Trotzdem gilt das Ganze scheinbar von Anfang an als Ausbildung, was ich sehr fragwürdig finde.
    • Da Hartz 4 bereits ab Beginn der Maßnahme eingestellt wird und es beim BAB scheinbar Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten gibt, soll ich meinem Vermieter mitteilen, dass ich 1-4 Monate keine Miete zahlen werde. Selbiges gilt für diverse Verträge, Stadtwerke, etc. Ich befinde mich momentan bereits in einer außergerichtlichen Schuldenregulierung. Aus offensichtlichen Gründen würde ich dann auf der Straße landen und mir alles um die Ohren fliegen. Der eine Monat ALG2, der mir evtl. darlehensweise zustehen würde, hilft dementsprechend auch nicht weiter. Das JC meinte bei der Veranstaltung auf Nachfrage dann auch noch dreist, dass man sich dann halt eine neue Wohnung suchen müsste.
    • Ich darf nicht selber entscheiden, wo ich mich bewerbe, sondern muss jede Bewerbung von meinem „Chef“ absegnen lassen. Ich muss in den Bewerbungen vermerken, dass es sich um eine außerbetriebliche Ausbildung handelt, der Betrieb sei hier lediglich ein Kooperationsbetrieb. Bewerbungen ohne diesen Vermerk darf ich nicht verschicken, ansonsten drohen mir Sanktionen.
    • Auf meinen Wunschberuf darf ich mich nicht bewerben, da es niemanden dort gibt, der sich mit diesem Beruf auskennt und sie nicht für dieses Berufsfeld zuständig sind. So müsste ich also eine Ausbildung annehmen, die mich am Ende nicht weiter bringt.
    • Ich verdiene dabei deutlich weniger als „normale“ Auszubildende. Noch schlimmer; Meine Ausbildungsvergütung liegt weit unter dem, was ich mit meinem Regelsatz „verdiene“ was bedeutet, dass ich mit weniger Geld im Grunde mehr Ausgaben habe (Fahrt zum Betrieb, Schule, Lehrgänge,...)

    Nun muss ich (vorerst) einmal wöchentlich dorthin. Ziemlich unterfordert (wir lernten beim ersten Treffen, dass man als Anschreiben „Sehr geehrte Frau XY o.ä. schreibt) soll ich nun gezwungen werden, mich bei allen Betrieben, welche mich abgelehnt haben, für dieses Jahr noch einmal zu bewerben. Beginnend mit der jüngsten Absage. Was bedeutet, dass ich nächste Woche in einen Betrieb muss, welcher mir erst vor 4 Tagen abgesagt hat und dessem Bewerberprofil ich nicht einmal entspreche.

    Alles in allem legt mir das JobCenter mit dieser Maßnahme Steine in den Weg, statt mich weiter in meinem Traumberuf bewerben zu lassen. Dort hätte ich ggf. Aussicht auf einen Praktikumsplatz, welcher eventuell ab nächstes Jahr August in eine Ausbildung führt. Das JobCenter interessiert sich dafür aber nicht wirklich und will mich wohl nur aus der Statistik haben, da sie mir androhen, dass ich garkeine Leistung mehr erhalte (u25), wenn ich die Maßnahme ablehne, oder Sanktionen von 30% bei Fehlverhalten verbüßen muss.

    Selbst die Mitarbeiterin beim Träger meinte nach Durchsicht meiner Unterlagen, dass meine Bewerbungen top sind und sie nicht wirklich weiß, was ich dort zu suchen habe.

    Meine diesjährig unterschriebene Eingliederungsvereinbarung verpflichtet mich, alle Möglichkeiten wahr zu nehmen mich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

    Darüber hinaus habe ich bisher noch nichts unterschrieben, dies wurde aber bereits unter Androhung von Sanktionen angekündigt, da die „Ausbildung“ zum 01.08. beginnen soll.

    Nach eingehender Recherche in diversen Foren habe ich leider keinen vergleichbaren Fall gefunden und weiß nicht wirklich wie ich das Ganze anwenden kann, ohne dauerhafte Sanktionen oder schlimmeres auf mich zu nehmen.

    Was haltet Ihr von dem Ganzen und was sind nun meine Möglichkeiten?

  • Hallo,

    Es handelt sich hierbei um eine außerbetriebliche Ausbildung, die auch ohne Ausbildungsbetrieb stattfinden wird. Sollte ich keinen Betrieb finden müsste ich über die komplette Ausbildungsdauer von vier Jahren dort verbleiben, ohne am Ende etwas davon zu haben.

    Warum solltest Du davon nichts haben? Einziges Ziel dieser Maßnahme ist der Abschluß eines Ausbildungsberufes. Schau Dir mal dazu die entsprechende Geschäftsordnung an.

    Da Hartz 4 bereits ab Beginn der Maßnahme eingestellt wird und es beim BAB scheinbar Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten gibt

    Eigentlich brauchen die Arbeitsagenturen (nicht Jobcenter) im Durchschnitt 3 - 4 Wochen für die Bearbeitung eines solchen Antrages. Längere Bearbeitungszeiten treten nur dann auf, wenn benötigte Dokumente nicht vorgelegt werden können. Meist sind es dann die Einkommensnachweise der Eltern, an denen es hakt.

    Wenn Du dem Grunde nach Anspruch auf BAB hast, sehe ich keinen Grund, warum Dir das Jobcenter bei wider Erwarten doch längerer Bearbeitungszeit nicht darlehensweise ALG II gewähren sollte und sich dann das Geld bei der Arbeitsagentur zurück holt. Der Verweis, daß man dann halt mit dem Vermieter sprechen müsse, ist so jedenfalls rechtlich nicht angebracht.

    "Ich verdiene dabei deutlich weniger als „normale“ Auszubildende. Noch schlimmer; Meine Ausbildungsvergütung liegt weit unter dem, was ich mit meinem Regelsatz „verdiene“ was bedeutet, dass ich mit weniger Geld im Grunde mehr Ausgaben habe (Fahrt zum Betrieb, Schule, Lehrgänge,...)"

    Genau dafür ist ja eben das BAB und dann die Mietbeihilfe gedacht.

    Wie auch immer: die Maßnahme als solches wirst Du ohne Sanktion nicht umgehen können. Insofern solltest Du unterschreiben. Gleichzeitig kannst Du Widerspruch gegen die Sache einlegen, wobei ich für einen solchen nicht wirklich sinnvolle Gründe sehe.

    Gruß!

  • Sofern ich keinen Betrieb finden werde ich in nichts ausgebildet, was habe ich also nach der Zeit davon, Zeit, die ich hätte selbst nutzen können um in meinen Beruf etwas zu finden? Und auch so; Ich verschwende weitere 3 Jahre in einem Beruf, in dem ich gar nicht Arbeiten will.

    Schön wärs. Angegeben sind eine Bearbeitungszeit von mind. 16 Wochen im besten Normalfall. Das ich meinen Vermieter auf den baldigen Mietrückstand aufmerksam machen soll ist sowohl eine Aufforderung von meiner Sachbearbeiterin, sowie von den Mitarbeitern der Maßnahme.In dem Fall kann ich auch nur das wiedergeben, was mir, auch nach genauerem, mehrmaligen Nachfragen, mitgeteilt wurde.

    Ein Dahrlehen würde ich, nach Antrag, für 1 Monat erhalten, was aber nur ein kleinen Teil bedecken würde.

  • Hallo,

    Angegeben sind eine Bearbeitungszeit von mind. 16 Wochen im besten Normalfall.

    Nein, das ist eine unrealistische Darstellung. Was die Mietzahlung betrifft nochmal: wenn es wider Erwarten doch länger dauert und Du die längere Bearbeiotungszeit nicht zu verschulden hast, stelle einen Antrag auf ein entsprechendes Darlehen. Sollte dies abgbelehnt werden, wäre ein EV beim Sozialgericht denkbar.

    Sofern ich keinen Betrieb finden werde ich in nichts ausgebildet, was habe ich also nach der Zeit davon, Zeit, die ich hätte selbst nutzen können um in meinen Beruf etwas zu finden?

    Naja mal ehrlich: das mit der Zeit selbst nutzen ist Dir ja in eineinhalb Jahren nicht gelungen. Insofern ist das Argument nicht unbedingt zielführend, zumal es dir frei steht, Dich auch weiterhin, um Deinen Traumjob zu kümmern. Insofern sehe ich jetzt nicht unbedingt eine Verschlechterung Deiner Situation - notfalls auch in der Freizeit.

    Gruß!

  • Es wurde mir so schriftlich gegeben, wurde bei der Infoveranstaltung mehrmals von mehreren Seiten immer wieder erwähnt und sowohl unser JobCenter als auch unsere Argentur für Arbeit vor Ort sind für extrem lange Bearbeitungszeiten bekannt.
    Um meine Sachbearbeiterin sinngemäß zu zitieren "Sie müssten Ihrem Vermieter mitteilen, dass es passieren kann, dass dieser 1-4 Monate keine Miete erhält. Für einen Monat können wir Ihnen ein Darlehen, darüber hinaus nicht. Leider ist es auch nicht möglich, weiterhin Leistung zu beziehen, welche wir nach bearbeitetn Antrag zurückfordern."

    Berufstechnisch natürlich richtig. Allerdings hat die Suche bisher nur Regional stattgefunden und ich habe schon beim letzten Termin mit meiner Sachbearbeiterin erwähnt, dass ich in Erwägung ziehe, auch weiter außerhalb zu suchen und das der Suchradios erweitert werden kann. Des weiteren betone ich gern noch einmal, dass ich die Aussicht auf eine Praktikumsstelle mit eventueller Übernahme habe. Eine EQ wäre in dem Falle doch durchaus sinnvoller, oder nicht? Hier könnte ich in einen Betrieb beginnen, der Durchaus Interesse an mir zeigt (und an meinen Fähigkeiten, nicht weil ich "kostenlos" bin, da das JC die Ausbildugskosten übernimmt) und mir ein Jahr anrechnen lassen, was meine Ausbildungszeit auf 2 Jahre verkürzen könnte und ich so zumindest ein wenig verlorene Zeit aufholen kann.

    Ich darf, so wurde mir gesagt, keine Bewerbungen verschicken, die nicht den BaE-Vermerk beinhalten.

    Des weiteren wunder ich mich ein wenig darüber, dass ich, ohne etwas zu unterschreiben, offenbar schon verpflichtend wöchentlich dort teilnehmen muss. Ich habe nur die Einladung zur Infoveranstaltung bekommen, danach ist alles nur mündlich geschehen, auch habe ich an für sich keine offizielle Bestätigung, dass ich den letzten Termin wahrgenommen habe. Allein das finde ich ziemlich fragwürdig.

  • Hallo,

    Für einen Monat können wir Ihnen ein Darlehen, darüber hinaus nicht. Leider ist es auch nicht möglich, weiterhin Leistung zu beziehen, welche wir nach bearbeitetn Antrag zurückfordern."

    Das ist eine falsche Aussage. In dem von Dir geschilderten Fall kommt § 27 Abs. 4 SGB II zum Tragen und kein Sozialgericht würde eine derartige Aussage akzeptieren.

    Des weiteren betone ich gern noch einmal, dass ich die Aussicht auf eine Praktikumsstelle mit eventueller Übernahme habe.

    Springender Punkt ist die "Aussicht" und die "eventuelle" Übernahme. Das alles sind keine Fakten, sondern für das Jobcenter ungewisse Absichtserklärungen. Daher ist davon auszugehen, daß das alles nicht interessiert.

    Ich darf, so wurde mir gesagt, keine Bewerbungen verschicken, die nicht den BaE-Vermerk beinhalten.

    Was Du beispielsweise in Deiner Freizeit an Bewerbungen losschickst, ist ganz allein Deine Sache und unterliegt keinerlei Beschränkungen.

    Gruß!

  • Dazu möchte ich noch einmal erwähnen, dass ich nicht seit 1,5 Jahren suche. 8 Monate bin ich laut Arzt arbeitsunfähig gewesen, ich habe bei meiner vorherigen Tätigkeit viel mit Wasser zu tun gehabt, so bildeten sich Hautekzeme an meinen Händen, welche ich fast gar nicht bewegen konnte. Des weiteren bestand die Gefahr auf eine Wasserallergie. Als ich laut Arzt wieder "auf Suche" gehen konnte wurde kurze Zeit später Krebs bei mir festgestellt. Dieser befand sich im Anfangsstadium und konnte, dank einer Chemo "schnell" beseitigt werden, jedoch hat dies meine ganze Kraft und Aufmerksamkeit gekostet. Dies dauerte auch noch ca 6 Monate, ich habe in der Zeit Bewerbungen geschrieben, natürlich weniger als im Normalfall, aber damals scheiterte es aus gesundheitlichen Gründen.

  • Hallo,

    das war kein Vorwurf, sondern eine Feststellung auf Deine Aussage, daß Du seit 18 Monaten ausbildungssuchend bist. Nimm das also jetzt bloß nicht persönlich... Allein anhand Deiner Schreibweise hier in diesem Forum bin ich durchaus der Meinung, dß Dich diese außerbetriebliche Ausbildung tatsächlich unterfordern könnte - deswegen ja der Hinweis auf die "private Bewerberei"...

    Gruß!

  • Bis Montag wird sich meine Sachbearbeiterin bei mir melden, dann werde ich noch einmal mit ihr reden, ob das ganze ihrer Meinung wirklich sinnvoll ist, oder ob man nicht etwas sinnvolleres finden kann.

    Nehme ich nicht als Vorwurf, ich wollte es nur nochmal mit anmerken, ich werde auch nichts unterschreiben ohne das es vorher geprüft wird, solange wird es nochmal viele Bewerbungen meinerseits geben.

    Vielen Dank bis hierhin!

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