Lohnsteuerrückerstattung vor dem 15. eines Monats - ALG II ab dem 15.

  • Hallo Zusammen,

    angenommen ich würde heute den 01.Juli 2016 eine Lohnsteuerrückerstattung vom Finanzamt erhalten und wäre noch Angestellt bis zum 14.07.
    Ab dem 15.07. wäre ich dann wegen einer längeren Krankenhauseinweisung arbeitslos (da noch in der Probezeit und durch den Arbeitgeber deshalb gekündigt).

    Würde die Erstattung als Einkommen gelten, obwohl diese VOR der Bewilligung des ALG2 stattfand?
    Könnte man dieses Einkommen als "Ersparnisse" (150 EUR / Lebensjahr) geltend machen?

  • Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück (§ 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II).

  • Okay, danke für die Antwort.

    Ich habe noch eine Frage. Könnte man rein theoretisch Harz4 für den 01.08. beantragen und für den Zeitraum vom 15.07. bis 31.07 Wohngeld?

    Denn die Erstattung wird wohl nicht beim Wohngeld mit einberechnet und es würde sowieso ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.

    So wäre wenigstens die Erstattung dafür gut um noch ein paar Rechnungen abzahlen zu können.

  • Also die Frage die sich mir stellt ist, ob mit der verpflichtenden Meldung der Arbeitslosigkeit, auch das Arbeitslosengeld direkt beantragt werden muss.

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