Kind (11) zum Schulbesuch ins Ausland abmelden, Mutter bleibt hier gemeldet, gibt es weiter Leistungen fürs Kind?

  • Hallo,

    mein Sohn (11) wird nach den Ferien eine Schule in Holland besuchen und währenddessen dort bei den Großeltern wohnen. Er wird an den Wochenenden und in den Ferien bei mir sein und ich natürlich auch immer wieder in Holland. Ich muss ihn dafür hier meldetechnisch abmelden, weil er hier sonst weiter schulpflichtig bleibt und es Stress mit der Schulbehörde gibt.

    Ich bekomme zuammen mit meinem Sohn ergänzende Grundsicherung zur vollen Erwerbsminderungsrente. Der Vater zahlt keinen Unterhalt.

    Frage: laufen die Leistungen für meinen Sohn weiter? Werden die Kosten für die Unterkunft weiter in bisheriger Höhe gezahlt? Den Wohnraum brauche ich ja, weil er regelmäßig bei mir sein wird, das bleibt ja sein Zuhause. Oder wird anteilig Geld gestrichen? Fällt der Alleinerziehenden Zuschlag weg?
    Ich brauche ja nicht weniger Geld, habe die gleichen Ausgaben.

    Kann mir jemand helfen?

    Liebe Grüße
    freebee

    [font='&quot']Liebe Grüße
    freebee[/font]

  • Hallo,

    Voraussetzung für den Bezug von ALG II ist der gewöhnliche Aufenthalt im Inland. Der dürfte nicht gegeben sein, was aber nicht unebdingt ein Problem für nicht erwerbsfähige Personen ist. Somit bildest Du zumindest nur in den Sommerferien eine temporäre Bedarfsgemeinschaft und würdest also auch nur für diese Zeit Leistungen erhalten. Theoretisch könnte man auch das Wochenende dazu zählen, praktisch kommt es aber in diesem Punkt erstmal darauf an, wie das Jocenter das mit den Wochenenden sieht.

    Für die Zeit des Aufenthaltes in Holland wird der Regelsatz entsprechend gekürzt werden.

    Gruß!

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