Anrechnung Kindeseinkommen erlaubt?

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und gebe euch kurz ein paar Infos zu mir bzw. zur Situation: Da ich aufgrund von Schwangerschaft im
    Beschäftigungsverbot bin musste ich meine schulische Umschulung unterbrechen.
    Aufgrund dessen entfällt für mich Bafög und Wohngeld, sodass ich leider auf ALG II angewiesen bin, soweit so gut.

    Nun zu meinem Anliegen:
    Für meine fast 8jährige Tochter bekomme ich Unterhalt xx€, Kindergeld xx€ und Wohngeld xx€.
    Da meine Tochter sogesehen ein eigenes Einkommen hat ist nun meine Frage ob es richtig ist das, das Jobcenter sie auf ALG II Satz runter rechnet. Da der Überhang von rund 175€ mir komplett als Einkommen angerechnet wird.
    Einem Berufstätigen mit Einkommen steht ein Freibetrag zu warum nicht auch meiner Tochter da sie ja ein eigenes Einkommen hat für Lebensunterhalt und Mietanteil?


    Hoffe jemand weiss Rat und kann mir helfen.

    Danke und liebe Grüße WupperNati

  • Hallo,

    Du hast Dir die Antwort schon selbst gegeben, wobei ich das entscheidende Wort fett markiert habe:

    Einem Berufstätigen mit Einkommen steht ein Freibetrag zu

    Übersetzt: nur Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit haben eine Grundfreibetrag von 100 € + weitere Prozente. Da Deine Tochter nicht erwerbstätig ist, kommt hier nur die Versicherungspauschale von 30 € zum Ansatz.

    Gruß!

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