befristete Erwerbsunfähigkeit und Mehrbedarf wegen Schwerbehinderung

  • Hallo,

    der Mehrbedarf hat nichts mit der Erwerbsminderungsrente zu tun, sondern damit, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorliegen. Nur dann wird der Mehrbedarf gewährt.

    Diese Leistungen zur Teilhabe sind solche für Schul-, Aus- oder Fortbildung.

    Die Frage ist also, ob Dein Sohn bis Ende letzten Jahres eine solche Leistung besucht hat bzw. ab 2016 eine solche Maßnahme besucht.

    Gruß!

  • Hallo,

    der Mehrbedarf hat nichts mit der Erwerbsminderungsrente zu tun, sondern damit, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorliegen. Nur dann wird der Mehrbedarf gewährt.

    Diese Leistungen zur Teilhabe sind solche für Schul-, Aus- oder Fortbildung.

    Die Frage ist also, ob Dein Sohn bis Ende letzten Jahres eine solche Leistung besucht hat bzw. ab 2016 eine solche Maßnahme besucht.

    Gruß!

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    2 Mal editiert, zuletzt von Susi1967 (11. Juli 2016 um 15:56)

  • Hallo,

    naja, voll erwerbsgemindert ist Dein Sohn nicht und Sozialhilfe erhält er auch nicht.

    Ich nehme mal an, die befristete EM ist im Bewilligungszeitraum zu Ende, über eine Verlängerung der EM noch nicht entschieden, also auch kein Mehrbedarf bis zur Entscheidung.

    Stell also nach Bewilligung der EM einen Änderungsantrag.

    Gruß!

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