Bescheid, Berechnung Einkommen richtig?

  • Hallo,

    ich bin am 08.04 zum 2. mal Mutter geworden.

    Nun habe ich einen neuen Bescheid bekommen. Ich habe Elterngeld und Kindergeld beantragt. Das ist aber bei den Zahlungen für Apr. und Mai zwar in der Berechnung, aber muss, solange ich die beiden Leistungen nicht beziehe, das jobcenter einspringen? Das hat es nämlich nicht. habe diesem Monat echt zu knappsen dadurch.

    Dann frage ich nochmal was anderes:

    Meine Wohnung gehört der Oma meiner Kinder (Miete muss gezahlt werden)
    Der Kindsvater bewohnt auch eine Wohnung

    nun will das Jobcenter den Mehrbedarf für Alleinerziehende streichen.
    Die Oma übt nur das übliche besuchrecht aus, wie der Vater, der ja auch arbeitet und Unterhalt zahlt.

    hab zwar schon Termin beim Sozialverband, aber frage hier mal nach ob ein Widerspruch lohnt. Ich sehe es nicht ein, weil ich mich um alles was die Kinder angeht, kümmere ( Kindergarten, Ärzte etc.)

  • Hallo,

    Danke erstmal. Das ist das Haus der Mutter des Kindsvaters, also meine Ex-Schwiegermutter in spe quasi. Da das Haus noch nicht abbezahlt ist, zahlt jeder Miete. Jeder hat im haus eine eigene Wohnung. Das Jobcenter war schon mal bei mir gucken, vor ca 1,5 Jahren. Da war alles ok. Würde sie ja wieder gucken lassen ;)

    ******Zitat: Müssen tut das Jobcenter das nicht, aber es wird durchaus gemacht - wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde.******


    Wundert mich, bei der ersten Tochter wurde es automatisch gezahlt und es wurde vom jeweiligen Amt zurückgeholt.

    Was muss ich denn da schreiben?

  • Hallo,

    hast Du denn Widerspruch wegen dem Mehrbedarf eingelegt? In der Antwort auf dem Widerspruch wird ersichtlich, warum das JC den Mehrbedarf gestrichen hat - und erst, wenn diese Gründe bekannt sind, kann man sagen, ob die Einstellung des Amtes falsch oder richtig ist.

    Was muss ich denn da schreiben?

    Formloser Antrag, daß Du die Vorauszahlung der Leistungen beantragst.

    Gruß!

  • Hallo,

    das JC darf kein fiktives Einkommen anrechnen. Das JC hat den vollen Bedarf zu zahlen und kann sich über einen Erstattungsantrag bei den anderen Leistungsträgern das Geld zurück holen.

    wevell

  • Hallo,

    genau, die Anträge sind noch in Bearbeitung. Im Bescheid vom Jobcenter steht ja auch nicht wie sonst, dass sie in Vorleistung gehen, da steht nix weiter....das fand ich ja seltsam, weil es bei der ersten Tochter automatisch so war......

    Danke sehr, werd da mal gleich Schreiben aufsetzen.

    Ich habe noch kein Widerspruch wegen diesem Mehrbedarf eingelegt, das wollte ich mit dem Sozialverband machen, ist ein bissel komplizierter. :S
    Sonnigen Feierabend! :thumbup:

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