Gleichstellung....

  • Hallo,
    ich habe da eine Frage.
    ich bin jetzt auf Grund gesundheitlicher Probleme in ALG 2 reingerutscht. Bekommen tue ich laut Arbeitsamt 469 € pro Monat. Nun meine Frage , in Deuschland gibt es das Gleichstellungsgesetz, wenn nun für jeden Asylanten im Schnitt 1500 € monatlich veranschlagt werden, werde ich als Deutscher mit weniger als einen Drittel davon, nicht benachteiligt?
    Gibt es Klagen die dieser Frage anhängig sind ?

    4,76 € für Essen bei dt. Hartzbeziehern stehen gegen ca. 15€ bei Asylanten laut Presse
    469€ ingesammt Hartz 4 bei Deutschen (mein Bescheid ) stehen gegen ca.1500€ bei Asylanten laut Ifo Institut...

    Gruss Paul

    Einmal editiert, zuletzt von paul20001 (27. April 2016 um 15:44)

  • Hallo,

    Du solltest Dich etwas besser informieren, bevor Du so einen, sorry, Blödsinn, losläßt.

    Kein Asylant bekommt in irgendwelcher Form irgendwelche "1.500 €" und kein Asylant bekommt irgendwelche 15 € für die tägliche Verpflegung (sondern nur das Gemeinschaftsessen).

    Gruß!

  • Hallo,

    alles klar - wenn DAS Deine Quellen sind, wundert mich gar nichts. Man kann nicht alles glauben, was irgendwelche ausländerfeindliche Internet-Seiten so behaupten...

    Gruß!

    Einmal editiert, zuletzt von Hoppel (28. April 2016 um 13:23)

  • Es wurde nun häufig genug öffentlich dargestellt, das all diese schöne berechnungen welche unsummen ein Asylant oder Flüchtling hier bekommen sollen nicht der realität entsprechen. Man sollte sich mal besser infomieren bevor irgendwelche behauptungen noch schön immer weiter verbreitet

  • Gleichstellung ... das ist ein fester Begriff, der bedeuten mag: alle Menschen sind gleichgestellt für den Anspruch auf ein Leben in Würde und körperlicher Unversehrtheit. Dass 1500 Euro reichen, Asylbedürftige in diesen Zustand nach Grund- und Menschenrecht wieder zu versetzen, oder diese Grundrechte erstmalig überhaupt herzustellen, erscheint wie ein Wunschtraum von Menschen, deren Menschenkenntnis sich auf Zahlenalgorithmik reduziert, nach persönlicher, menschlicher Enttäuschung.

    Sieh, ist das Asyl damit gut genug, dass der Regelsatz angewandt wird? Sind die Angebote in der BRD doch auf bürgerliche Bedarfs ausgerichtet und nicht auf Menschen unterhalb von Grund- und Menschenrechtsstatus. Was wäre das für ein Land, das nur mit Menschen kalkuliert, denen es gut genug geht.

    Und hier ist die Gleichstellung ein Ziel, nicht ein immerwährender Zustand. Der erhöhte Bedarf an Nahrungsmittel, Strom, Kleidung oder Kosten für Weiterbildung zielt auf eben diese Gleichstellung.

    Das Erhalten von 1500 Euro wäre von Deiner Seite angemessen, insofern auch Du vielmehr Bedarfs hast. Würde es Dir gelingen, diesen Betrag für Asylbedürftige als berechtigten Anspruch zu vertreten, durch Argumentation und mit belegbaren Zahlen, könntest Du auch die Gleichstellung für alle anderen begründen, da es Unser aller Grundrecht ist.

    Jedoch verstehst Du es nicht einmal selbst, Deinen Bedarf zu begründen. Wie willst Du dann verstehen können wollen, die Begründung für naturgleicher, naturähnlicher, naturverwandter oder naturunabhängiger Bedarfe in Gleichstellung zu übertragen? Fast möchte man meinen, dass Du selbst auf Asylsuche bist, jedoch auf dem Arbeitsmarkt, und nach Gleichstellung suchst. Nebenbei, di Arbeitsplatzgleichstellung ist bei Weitem kostenintensiver, und das Ergebnis könnte durch Wegrationalisierung zudem gesteigert werden.

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