Anspruch ALG nach Auslandsjahr und Techniker

  • Guten Tag die Herrschaften,


    befinde mich der Zeit im Ausland (Work&Travel) und moechte ueberpruefen, ob ich Anspruch auf ALG habe und ob/wann dieser Anspruch evtl. waehrend meiner Zeit hier verfaellt.


    Warum ich mich an euch wende? Weil die hochqualifizierten, staatlich zwangsfinanzierten Fachkraefte UEBERHAUPT KEINE AHNUNG HABEN! Habe den "Service" der Arbeitsagentur 2-3 mal zwischen dem Wechseln der Berufe in Anspruch genommen/ nehmen muessen. Die Auskunft war nicht nur schlecht/ sondern teilweise auch hochgradig falsch!


    Jetzt zum wesentlichen...


    Ich geh mal davon aus, dass es auf ALG 2 hinauslaufen wird wenn ueberhaupt?


    Hier einige Eckdaten:


    06.2015 - 09.2015 Angestellter bei Firrma X (befristeter Vertrag)


    09.2013 - 06.2015 Weiterbildung zum Techniker (Bemessungszeitraum vom BAFOEG endete am 07.2015???)


    01.2013 - 09.2013 Facharbeiter bei Firma Y


    09.2013 - 05.2015 Facharbeiter bei Firma Y auf 400 Euro Basis


    Die Taetigkeiten zuvor sind nicht mehr relevant?! 1,5 Jahre Facharbeiter bei Firma Z und 3 Jahre Ausbildung bei Firma Z.


    Die letzte Arbeitslosenmeldung war vor der Technikerschule! 3 Tage???


    Nach dem Abschluss bin ich fliessend bei Firma X angefangen und habe mich nach dem Auslaufen des Vertrages/ vor meiner Abreise NICHT arbeitslos gemeldet.


    Wenn ich ueberhaupt Anspruch haette, waeren das minus 3 Monate Sperrzeit wegen fehlender Meldung?


    Und bitte nicht pauschalisieren und behaupten, dass man auf Grund des Auslandsjahr keinen Anspruch hat...
    Ich kenne eine Person A die nach der Rueckkehr eine Summe X unmittelbar ausgezahlt bekommen hat, jedoch unter anderen Voraussetzungen.


    Gruesse und vielen Dank im Voraus

  • Hallo,

    die Anwartschaft besteht, wenn man binnen der letzten 24 >Monate 12 Monate lang eine Tätigkeit hatte, bei der in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde.

    Dementsprechend kann man pauschalisierend sagen, daß kein Anspruch auf ALG I auf Grund des Auslandsjahres besteht.

    Gruß!

    Einmal editiert, zuletzt von Hoppel (26. April 2016 um 12:20)

  • Ok, also ich bin verwirrt.. du bist 1 Jahr nicht in Deutschland, möchtest aber von hier ALG2 dann bekommen ?
    Ich gehe mal davon aus, das du nicht kurz vorm Rentenalter bist und auch noch Fit.
    In diesen Fall ist es so, wer ALG 2 beziet muss auch zur Arbeitsvermittlung verfügbar sein. Das heißt zum einen das man verplichtet ist eine gewisse Anzahl an Bewerbungen im Monat abzusenden, wer das nicht tut bekommt Sanktion.
    Genauso musst du erreichbar sein, und slebst wenn man 2 Woche seine Kranke Mutter am anderen Ende Deutschlandsbesucht muss man sich abmelden dafür.

    Da du derzeit ja wohl kaum in Arbeit vermittelbar bist, denke ich das du nicht viel anspruch hast.. die Sanktionen fürs nicht erfüllen der Auflagen, wiegen wohl eher deinen Anspruch auf

  • Sorry Hoppel, kann aus irgendwelchen Gruenden nicht zitieren.

    Im August 28.

    Und Sarina es mag nicht fuer jeden Sinn ergeben, aber JA ich zahle mein Leben lang in diese Kasse ein und werde das Geld in Anspruch nehmen WENN es mir zusteht, darum geht es hier.

    Ich kann deine Bedenken verstehen. Das ist genau so sinnvoll wie das Elterngeld, dass die eigentliche Zielgruppe verfehlt. Deswegen faehrt die Person X auch mal 6 Wochen in Urlaub, was vom Elterngeld finanziert wird. Und diese Person oder diese Familie ist definitiv nicht auf dieses Geld angewiesen. Aber das Ganze geht am eigentlichen Thema vorbei.

    Und so unglaublich es klingt, ich kenne eine Person X die nach seinem Auslandsjahr wie schon oben erwaehnt ausgezahlt wurde!

    Abgesehen davon, trage ich durch den Auslandsaufenthalt langfristig zur Kosteneinsparung bei der Agentur bei. Qualifizierung, neue Sprache und blablubb. Und jetzt sag mir bitte nicht, dass das nicht stimmt.

  • Hallo,


    aber JA ich zahle mein Leben lang in diese Kasse ein und werde das Geld in Anspruch nehmen WENN es mir zusteht

    Sarina schreibt von ALG II. ALG II ist aber keine Leistung wie das ALG I, in der man irgendwas "einzahlt". Insofern kannst Du nicht "ein Leben lang" irgendwas eingezahlt haben, um es dann "in Anspruch nehmen" zu können. Aber auch bei dem ALG I zahlt man nicht sein "Leben lang", sondern nur während des sozialversicherunmgspflichtigen Arbeitsleben. Und das wären bei Dir knappe 2 Jahre.


    und wie sieht es mit ALG II aus?

    Sofern Du in Deutschland lebst und wohnst, könnte ein Anspruch vorhanden sein. Allerdings kann es dabei zu Problemen wegen Deines Auslandjahres kommen.

    Gruß!

  • Also mir unschlüssig wie das mit ALG 2 Funktionieren soll. Man hat ja immerhin auflagen. Man hat ne Anzahl an Tage, in den man Urlaub machen darf, man hat ne Anzahl an Bewerbungen die man schreiben muss Monatlich. Sofern man nen Jobangebot zugesenet bekommt, muss man sich dort innerhalb von 3 Tagen beworben haben usw.. wer sich da nicht an die Fristen hält bekommt Sanktionen.. das lässt sich in meinen Augen nicht mit nen Auslandsaufentalt vermitteln.
    Genauso wie es selten was Rückwirkend gibt, man hat ja irgendwie die sachen kaufen können also brauch man das Geld vom Amt ja nicht...Also wenn du denen vorlegst das du nen ganzes Jahr ohne ihre stütze leben konntest, zahlen die das Jahr nicht Rückwirkend.

    Das dir das JAhr Beruflich was bringt will ja niemand bestreiten.

    Es bestreiten auch niemand, das manche Menschen einfach schlauer sind um ans Geld zu kommen, als andere .. erfahrungen zeigen ehrlich, gutgläubig und nett bringt kein Geld.. wer hat den Mut hat sich die Wahrheit hinzulegen , etwas hier verdrehen, etwas da Schummeln, der bekommt eigene Häuser von Hartz4 bezahlt ...ALso ich sage nicht, das die Gelder immer gut verteit sind.

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