Anrechnung kurzzeitiger Einkommen (Praktikum)

  • Hallo

    Im Rahmen meines Studiums habe ich ein Pflichtpraktikum absolviert (11/12 2015), damals erhielt ich noch BAföG, meine Kinder und Ehefrau ALGII. Dieses Praktikum wurde vergütet. Ich habe das Praktikum sofort nach Unterzeichnung des Praktikumsvertrages angemeldet und da keine Reaktion des JC erfolgte nochmals auf den eingesandten Vertrag hingewiesen. Nach Erhalt der Verdienstbescheinigungen wurden diese eingereicht. Mein Studium ist jetzt beendet und ich beziehe derzeit ebenfalls ALGII. Heute kam ein Schreiben des JC das der Bescheid vom xx.xx.2015 neu berechnet wurde, da ich Einkommen erzielt habe. Um genau dieses zu vermeiden hatte ich mehrmals darauf hingewiesen, dass ich ein bezahltes Praktikum absolvieren würde. Meine Frage: Ist hier mal wieder das Versäumnis des JC zu meinem Problem geworden, sprich Rückfordeung vom eh schon knappen ALGII?

  • Hallo,

    Zitat

    Meine Frage: Ist hier mal wieder das Versäumnis des JC zu meinem Problem geworden, sprich Rückfordeung vom eh schon knappen ALGII?

    Mit einer Rückforderung mußt Du rechnen, zumal Dir ja bewußt war, daß das ALG II zu hoch war und Du das Geld wahrscheinlich dennoch verbraucht hast.

    Gruß!

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