Leistungen nach SGBII oder SGB XII

  • Hallo,

    ich beziehe momentan ALG2-Leistungen.

    Hier im Ortenaukreis habe ich jedoch anderes erlebt als bei anderen Jobcentern, Ettlingen und Rastatt, die vorher für mich zuständig waren.

    In Ettlingen wurden mir die ALG2-Leistungen sogar auf 1 Jahr im voraus bewilligt ohne irgendwelche Massnahmen, Kontrollen etc.

    Hier jedoch sollte ich letztes Jahr sofort zu einer 5tägigen Massnahme gesandt werden, musste eine Eingliederungseinwilligung unterschreiben. Diese Massnahme soll offenbar zum Kennenlernen dienen, zur Analyse von Fähigkeiten und Bewerbungstraining.

    Da ich sehr viele Belastungen hatte und noch immer habe, wurde mir nach 2 Attesten, die ich vorlegte, dann eine "aufsteigende Hilfe", ein persönlicher Coach zugewiesen.

    Diese Frau ist auch recht nett, kommt sogar hier zu mir, doch sie hat auch den Auftrag, mit mir dann Bewerbungen zu schreiben und nach Arbeit zu suchen. Momentan ist dieses aber kaum möglich. Sie hat mir nun vorgeschlagen, einen Wechsel von Leistungen nach SGBII nach Leistungen nach SGB XII vorzunehmen, eine Erwerbsunfähigkeit attestieren zu lassen, damit ich dann Ruhe habe vor diesen Massnahmen oder Bewerbungen.

    Was passiert also, wenn ich Leistungen nach SGB XII erhalte? Ist eine solche Erwerbsunfähigkeit reversibel, oder ist dieses ein Stempel, der dann einfach aufgedrückt wird, ein Etikett, welches nicht mehr oder nur sehr schwer wieder zu entfernen ist?

    Ich brauche einfach noch etwas Geduld, aber ganz offenbar fehlt hierfür das rechte Verständnis. Es steht nicht in meiner Macht, wann sich meine Situation verbessert. Dieses weiss mein "Coach" auch. Aber sie bekommt Anweisungen vom Jobcenter. Im Vordergrund steht momentan eine neue Wohnung, ohne Auto, in einem kleinen Bergdorf auf steiler Höhe, ohne wirkliche Verkehrsverbindungen, im Hause einer Vermieterin, die mich schikaniert, und inmitten einer Baustelle ohne Schränke, Stühle, Regale, weil der Umzugsunternehmer meine Sachen letztes Jahr in einem Lager "versehentlich entsorgt" hat, und ich eine sehr aufwendige Schadensersatzklage führen muss. Hinzu kommen noch ein paar andere Dinge. Alle diese Dinge habe ich nicht in der Hand, ich kann keine Wohnung herbeizaubern, und bei der Schadensersatzklage hänge ich von der Anwältin und dem Gericht ab. Da kann ich auch nichts beschleunigen. Es ist einfach alles zerbrochen ,und ich muss alles wieder neu aufbauen. Sobald dieses der Fall ist, wenn ich wieder ein normales geordnetes Leben führen kann, in einer neuen Bleibe, mit den Sachen, die mir fehlen, dann kann ich überhaupt erst wieder zu mir finden.

    Um diese Zeit zu bekommen, soll ich mir nur deswegen eine Erwerbsunfähigkeit attestieren lassen und dann Leistungen nach SGB XII beziehen? Was sind die Nachteile von SGB XII? Weiss das hier jemand?

    Danke für eine Antwort an

    engel99

  • Hallo,

    Zitat

    Ist eine solche Erwerbsunfähigkeit

    Es handelt sich nicht um Erwerbsunfähigkeit, sondern Erwerbsminderung.

    Zitat

    Ist eine solche Erwerbsunfähigkeit reversibel

    Eine Erwerbsminderung setzt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente voraus. Diese Rente ist bei Deinem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Dort wird dann festgestellt, ob es sich um einer dauerhafte Erwerbsminderung handelt oder nur um eine vorübergehende.

    Zitat

    Um diese Zeit zu bekommen, soll ich mir nur deswegen eine Erwerbsunfähigkeit attestieren lassen und dann Leistungen nach SGB XII beziehen?

    Du selbst kannst Dir eine Erwerbsminderung nicht attestieren lassen. Das kann nur ein Amtsarzt.

    Gruß!

  • Also, mein persönlicher Coach, eine Frau, sprach von "Erwerbsunfähigkeit", von Rente war keine Rede. Sie sagte, diese Erwerbsunfähigkeit müsse von einem Amtsarzt bestätigt werden, das stimmt, aber dann würde ich einfach dieselben Leistungen erhalten, nur dass es sich nicht um HartzIV sondern um Sozialhilfe handelt. Von Rente und Erwerbsminderung war keine Rede.

    Gruss von

    engel99

  • Es geht hier um keine Rente, sondern wohl um dieses:

    Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) – Sozialamt

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Personen, die länger als 6 Monate nicht erwerbstätig sein können, aber (noch) nicht auf Dauer erwerbsunfähig sind erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt, wenn keine im Sinne des SGB II erwerbsfähige Person mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

    Die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ kommt fast nur bei alleinstehenden Personen zum Tragen, da bereits eine erwerbsfähige Person (hierunter fallen auch Kinder ab 15 Jahren) in der Bedarfsgemeinschaft ausreicht, um auch für die vorübergehend nicht erwerbsfähige Person einen Leistungsanspruch im SGB II auf Sozialgeld zu begründen
    Eine weitere Fallgruppe sind Kinder unter 15 Jahren, die bei ihren Großeltern leben.

    Gruss von

    engel99

  • Hallo,

    mir ist schon klar, daß es um Sozialhilfe geht. Der richtige Weg wäre aber eben die EM-Rente - schon allein, um mittelfristig aus der Sozialhilfe heraus zu kommen.

    Bei der Sozialhilfe sind Deine Verwandten 1. Grades Dir gegenüber unterhaltspflichtig.

    Gruß!

  • Tut mir leid, Hoppel, aber ich habe keine Verwandten. Ich bin ganz alleine. Ich habe 10 Jahre meine Mutter nach ihrem tragischen Unfall durch das Wachkoma begleitet, habe viel studiert, aber seitdem wird mir alles nur kaputt gemacht. So ist es es gekommen. Ich habe leider Null Verwandte.

  • Hallo,

    sofern Du dann nicht Vermögen über 2650 € hast, hast Du keine Nachteile gegenüber dem ALG II. Eher Vorteile: Vermittlungsversuche, Bildungsmaßnahmen, Bewerbungen usw. fallen ersatzlos weg.

    Dennoch würde ich mich an Deiner Stelle auch mit der EM-Rente beschäftigen.

    Gruß!

  • Und was ist es mit der Grundsicherung nach SGB XII?

    Kann die Erwerbsminderung auch zeitlich begrenzt sein? 1 Jahr?

    Ganz offenbar kennt mein Coach, die Frau, die mir zugeteilt wurde, einen Amtsarzt, Psychiater, der keine grossen Untersuchungen anstellt, sondern lediglich ein Gespräch führt und ein paar Reflexe abklopft. Ich hoffe, dass das harmlos ist.

    Der könnte ja auch eine temporär begrenzte Erwerbsminderung aufgrund hoher Belastung attestieren. Dann kann ich das erst einmal ausprobieren, wie es mir bekommt.

  • Hallo,

    Zitat

    Und was ist es mit der Grundsicherung nach SGB XII?

    Voraussetzung ist die nun schon mehrfach erwähnte EM-Rente.

    Zitat

    Kann die Erwerbsminderung auch zeitlich begrenzt sein? 1 Jahr?

    In der Regel ist das sogar der Normalfall.

    Zitat

    Ganz offenbar kennt mein Coach, die Frau, die mir zugeteilt wurde, einen Amtsarzt, Psychiater, der keine grossen Untersuchungen anstellt, sondern lediglich ein Gespräch führt und ein paar Reflexe abklopft. Ich hoffe, dass das harmlos ist.

    Naja. Dein Coach mag zwar so jemanden kennen, aber der RV-Träger und teilweise auch das Sozialamt haben eigene Amtsärzte. Und für diese geltenj dann in der Praxis auch nur die Gutachten der eigenen Amtsärzte. Wobei es selten vorkommt, daß man diesem Amtsarzt auch jemals sieht - in den meisten Fällen wid nach Aktenlage durch die AA entschieden. Nur recht selten ist eine persönliche Vorstellung notwendig.

    Gruß!

  • Ja, doch, das hat mein Coach ja gerade gesagt. Sie hat einen Amtsarzt, Psychiater, in Kehl, zu dem würde sie mit mir fahren, da ich kein Auto habe, und der würde mich dann "untersuchen", ein paar Fragen stellen, ein paar Reflexe abklopfen, und dann etwas dazu schreiben. Mehr offenbar nicht. Blutabnahme nicht, denn das will ich nicht.

    Ist das in Ordnung oder wie kommt es, dass sonst nach Aktenlage entschieden wird? Kann ich das ablehnen?

    Gruss von

    engel99

  • Hallo,

    Zitat

    EM oder EU-Rente ist nicht viel. Für mich wird da nicht viel herauskommen, da mein Leben etwas anders verlaufen ist.

    Die EM-Rente ist vorrangig gegenüber Sozialhilfe und Voraussetzung für die Grundsicherung.

    Gruß!

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