ALG II nach Erbschaft

  • Fiktiver Fall A. neuer Antrag auf Alg 2 nach Erbschaft
    Hallo Freunde,
    Ich werde eine fiktiven Fall aufbauen.
    Hr. X hat vor zwei Jahren durch einen Todesfall ein gewisses Vermögen geerbt. Er hat während dieser Zeit Hartz4 bezogen. Er hat das aber nicht sofort angegeben, weil die Bewilligung im Oktober ausgelaufen ist und er das erste Geld vom Erbe erst im letzten Bewilligungsmonat erhalten hat. Seine Verwandte ist im August gestorben, er hat dann im September den Erbschein bekommen und konnte auf das Vermögen erst im Oktober zugreifen. Ab dem 1.November ist das Arge 2 ausgelaufen und er hat das Hartz4 nicht weiter verlängert, weil er vom Erbe leben konnte.
    Es sind zwei Jahre vergangen Hr.X hat in diesen zwei Jahren von seinem Erbe gut gelebt. Er ist vereist, war gut Essen, hat davon die Miete bezahlt, Versicherungen etc...Er hat also nicht auf jeden Cent schauen müssen. Jetzt nach zwei Jahren ist das Geld ausgegeben und er muss einen neuen Antrag auf Hartz4 stellen. Die Höhe des Erbes war ca 85.000 Euro

    Der Antrag wurde gestellt. Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorgezeigt, Erbschein war nicht mehr vorhanden und ist auch nicht mehr auffindbar, noch hat das Nachlassgericht eine Kopie.
    Die Arge hegt zweifel an der Bedürftigkeit und fordert jetzt eine schriftliche Erklärung von Hr. X
    Über die Höhe des Erbes und eine Erklärung von was Hr. X sein Leben finanziert hat und generell über die Vermögensverhältnisse. Hr.X hat diese Erklärung abgegeben und wartet jetzt.


    Meine Fragen: Kann die Arge den Hartz4 Antrag des Hr. X verweigern, aufgrund der Höhe des Erbes, weil er bereits nach zwei Jahren wieder Empfänger wird, mit der Begründung wir glauben nicht, dass sie kein Geld mehr haben,obwohl er sämtliche Unterlagen gebracht hat, mit der schriftlichen Erklärung über die Höhe seines Erbes und das er das Geld ausgegeben hat.

    Und gibt es eine Regel, wie lange ein Deutscher kein Hartz4 beantragen kann, weil er geerbt hat?

    Bekommt Hr. X Probleme weil er nicht im September den Erbfall angegeben hat?

  • Hallo,

    hört sich alles nicht sehr plausibel an.

    Zitat

    Die Höhe des Erbes war ca 85.000 Euro

    Somit ergibt sich ein monatlicher Betrag von über 3.500 € - und das, obwohl der Erbe wußte, daß er bedürftig ist und nicht mit eigener Kraft nach Verbrauch des Erbe seinen Lebensunterhalt absichern kann. Man könnte somit davon ausgehen, daß die Bedürftigkeit bewußt herbei geführt wurde.

    Zitat

    noch hat das Nachlassgericht eine Kopie

    Die Aufbewahrungsfrist beträgt 30 Jahre.

    Zitat

    Bekommt Hr. X Probleme weil er nicht im September den Erbfall angegeben hat?

    Ja.

    Gruß!

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