Kann mir das JC den Umzug verbauen?

  • Hallo liebe Community,

    mein Anliegen lautet wie folgt:

    Ich habe einen Freund, der, sobald er eine Wohnung für sich und seine Freundin findet, mir seine 1-Zimmer Wohnung überlassen würde. Da ich aus meinem aktuellen Mietverhältnis bis zum 1. März raus bin und nicht klar ist wann er was findet, brauche ich etwas wo ich relativ schnell wieder raus könnte. Glücklicherweise habe ich bei einer Bekannten die Möglichkeit vorübergehend ein Zimmer für ein paar Monate zu mieten.
    Vertraglich wollte ich dazu einen Zwischenmietvertrag mit 1-wöchiger Kündigungsfrist (meinerseits natürlich) nutzen, um schnell auf die frei werdende Wohnung reagieren zu können.

    Zunächst muss ich wohl (um offiziell auf Wohnungssuche gehen zu dürfen) offensichtlich eine Erlaubnis bzw. Zusicherung zur Wohnungssuche beim JC beantragen.

    In wie fern kann mir das JC bei meinem Ziel (Wohnung meines Freundes bekommen) noch Knüppel zwischen die Beine werfen? Denn ich würde ja hier ein laufendes Mietverhältnis kündigen.
    Ich hatte z.B. gedacht, dass es gut wäre, wenn die Miete des vorübergehenden WG Zimmers ähnlich hoch (hier ca. 340€) wie die der zu erhoffenden Wohnung ist. Dann wäre vielleicht die Wahrscheinlichkeit geringer, dass das JC wegen höherer Kosten mir den Umzug verbaut. Oder liegt das alles in meiner Hand und solange die Wohnung nicht insgesamt zu teuer ist ist es meine Sache..? Und was gäbe es sonst noch zu beachten? Ich will hier einfach nichts falsch machen. Solche Gelegenheiten bieten sich in meiner Stadt nicht allzu oft..

  • Hallo,

    Zitat

    Oder liegt das alles in meiner Hand und solange die Wohnung nicht insgesamt zu teuer ist ist es meine Sache..?

    Nein - schon allein deswegen nicht, weil Du wahrscheinlich nicht in der Lage bist, die Kaution zu zahlen. Aber auch wegen den stetig höher werdenden Betriebskosten wäre ein solcher Schritt sehr unklug. Insofern rate ich dringend zu einem entsprechenden Umzugsantrag.

    Gruß!

  • Danke für deinen Hinweis, Hoppel.

    Welche Argumentation würdest du denn in meiner Situation bringen, um es so hinzubekommen, dass das JC mir eine Zusicherung zum Umzug gibt? Ich bin ja leider der, der das Mietverhältnis über das WG Zimmer beenden wird. Da brauch man ja einen guten Grund..
    Ich würde argumentieren, dass das Mietverhältnis des WG Zimmers ja nur kurz andauert und eh bald zu Ende wäre. Dann müsste ich mir eh was neues suchen. Daher würde ich diese Chance gerne nutzen.
    Oder siehst du noch eine andere Möglichkeit? (z.B. eine außerordentliche Kündigung durch meine Bekannte schreiben lassen..)

  • Ich habe mal mitbekommen, dass es ihm stinkt, dass ich jetzt eine Zeit lang arbeitslos bin. Aber keine Ahnung ob das der wahre Grund ist. Abgesehen davon habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Er hat auch in die Kündigung keinen Grund geschrieben. Aber ich will da sowieso raus und wenn ich auf die von mir beschriebene Art eine eigene Wohnung bekommen kann wäre das natürlich super. Dafür werde ich auch alles tun. Ich will nur wissen, wie ich das am besten anstelle.

  • Hallo,

    Zitat

    Ich habe mal mitbekommen, dass es ihm stinkt, dass ich jetzt eine Zeit lang arbeitslos bin.

    Und wer ist er? Dein Vermieter, Dein Freund, Deine Gasuhr?

    Laß Dir doch bitte nicht alles aus der Nase ziehen...

    Zitat

    Aber ich will da sowieso raus und wenn ich auf die von mir beschriebene Art eine eigene Wohnung bekommen kann wäre das natürlich super.

    Bisher sehe ich nicht mal den Hauch einer Chance für einen Umzug bzw. dessen Genehmigung.

    Gruß!

  • Zitat

    Und wer ist er? Dein Vermieter, Dein Freund, Deine Gasuhr?

    Dachte das wäre klar:
    Es ist mein jetziger Vermieter innerhalb der WG, in der ich noch bis Anfang März wohne. Er ist Hauptmieter und gleichzeitig mein Mitbewohner.

  • Nee.

    Aktuell lebe ich in einer WG und muss am 1. März raus. Ich könnte die Wohnung eines Freundes haben, wenn dieser denn eine neue Wohnung für sich und seine Freundin findet. Da ich aber nicht weiss, wann das der Fall ist, muss ich ja eine Übergangslösung finden.
    Und da habe ich an eine gute Freundin gedacht, bei der ich für einige Monate ein Zimmer Mieten könnte, in der Hoffnung, dass sich mein Freund in diesem Zeitraum meldet und ich seine Wohnung haben kann. Dann müsste ich natürlich noch das Mietverhältnis der WG beendet werden. Ich stelle mir das wie folgt vor:

    Die WG wäre ja vollmöbliert und man könnte vor Vertragsbeginn eine verkürzte Kündigungsfrist vereinbaren. Wenn mich dann noch mein Vermieter (meine gute Freundin) kündigen würde, wäre doch auch das Problem gelöst, dass ich einen guten Grund haben müsste um zu kündigen. Sie bräuchte dann ja offensichtlich nicht mal einen Grund für die Kündigung angeben. So kann das JC ja eigentlich gar nicht nein zur Notwendigkeit einer Erstausstattung und einer Mietkaution für die neue Wohnung sagen.. Sehe ich das Richtig?


    Zitat

    2.1. Verkürzte Kündigungsfrist bei dauerhafter Überlassung

    a. Verkürzte Kündigungsfrist: zum 15. d. Monats zum Monatsende

    Der Hauptmieter als Vermieter kann in diesem Fall bis zum 15. eines Monats zum Ablauf des gleichen Monats kündigen. Die Kündigung muss dem Untermieter spätestens am 15. des Monats zugegangen sein. Diese Kündigungsfrist gilt gleichermaßen auch für den Untermieter gegenüber dem Hauptmieter als Vermieter.

    Quelle: http://www.mietrecht.org/untervermietun…-zum-Monatsende

  • Hallo,

    das Problem wird sein, daß Du schon für den Umzug zu Deiner Freundin angesichts der sehr kurzen Mietdauer keine Genehmigung erhalten wirst, denn das JC wird kaum für die Umzugskosten für 2 Umzüge innerhalb kurzer Zeit aufkommen.

    Gruß!

  • In der von mir jetzt zuletzt dargestellten Form wäre es ja dann kein befristetes Mietverhältnis mehr, sondern ein unbefristetes nur eben mit verkürzter Kündigungsfrist (weil vollmöbliert). Das sagt ja erst mal gar nicht aus wie lange ich dort bleiben werde. Und dem JC auf die Nase binden, dass dieses WG Zimmer nur eine Übergangslösung ist, werde ich sicher nicht.
    Und Umzugskosten würde ich eh jeweils selbst tragen. In so fern würden erst beim später erhofften Einzug in die erwünschte Wohnung meines Freundes Kosten entstehen, nämlich für Mietkaution und Erstausstattung.

  • Hallo,

    meinst Du wirklich, das JC fällt auf so was rein?

    Im übrigen dürfte auch Deine Vorstellung eienr Erstausstattung nicht hinhauen. Die gibt es i.d.R. nur bei Auszug aus dem Elternhaus oder Trennung vom Ehepartner, aber nicht nach dem mindesten 3. Umzug.

    Gruß!

  • Ich lebe in dieser Stadt seit 2 Jahren in meiner jetzigen WG. Ich bin mit 2 Sporttaschen und sonst nichts hier eingezogen, denn der Vermieter erlaubte mir alle seine Haushaltsgegenstände mit zu benutzen. Also habe ich mir bisher auch nichts angeschafft. Genau so verhält es sich in der zukünftigen vollmöblierten WG. Da die Freundin mich ja kennt erlaubt sie es mir ebenfalls ihren Hausrat zu benutzen. Somit werde ich nichts kaufen müssen. Es ist ja alles da.
    Es sollte doch immer von der Situation abhängen, ob man einen eigenen Hausrat hat oder nicht. Und wenn man in vollmöblierten WGs gewohnt hat, ist es logisch, dass man sonst nichts hat.

    Zitat


    Die gibt es i.d.R. nur bei Auszug aus dem Elternhaus oder Trennung vom Ehepartner


    Hast du dafür vielleicht eine Quelle?

  • Hallo,

    Zitat

    Hast du dafür vielleicht eine Quelle?

    Ja.

    Diese ganze Diskussion hier führt zu nichts, da das JC in Deinem Fall entscheiden muß. Da Du nichts darüber schreibst, wo Du wohnst, kann hier keiner mal nachschauen, ob es Richtlinien für Deine Kommune gibt. Abgesehen davon ist auch Dein ganzer Plan irgendwie nicht nachvollziehbar - von einer WG in die nächste WG mit Spekulation auf irgendwann eine Wohnung von einem Freund und eine Erstaustattung nasch dem 3. Umzug - das wird sowieso im Einzelfall zu entscheiden sein.

    Gruß!

  • Ich wohne in Berlin. Und meinen Plan finde ich sehr nachvollziehbar, inbesondere da mein Freund definitiv ausziehen will und nach einer Wohnung sucht. Der Zeitpunkt ist nur nicht klar. Er hat mir versichert, dass ich die Wohnung übernehmen kann und es mit dem Vermieter (Wohnungsgesellschaft) keine Probleme gibt weil ich ALG II erhalte. Noch nicht mal eine Einkommensbescheinigung wollen die. Sie sind zufrieden so lange sie das Geld jeden Monat erhalten. Die Wohnungssituation ist in Berlin bekannntermaßen bescheiden. Und es wird immer schlimmer. Ich denke du weisst, dass es für ALG II Empfänger extrem schwierig bis unmöglich ist eine eigene Wohnung zu kriegen. Die will einfach keiner. Da muss man die selten auftretenden Gelegenheiten nutzen, die sich bieten.
    Wie würdest du denn handeln wenn du in meiner Situation wärst, um die Wohnung zu bekommen?

  • Moment mal.... habe ich das richtig verstanden?

    Man muss beim Jobcenter sogar beantragen, ob man überhaupt auf Wohnungssuche gehen darf? Habe ich das richtig verstanden?!

    In was für einem Gesellschaftssystem leben wir denn?

    In welchem Bundesland, bei welchem Jobcenter ist so etwas denn bitteschön möglich? Oder ist das überall so?

    Ich mein', ich kenne ja schon viel und habe auch schon Einiges mitgemacht, kenne Forderungen und Hinweise, nach denen man die Notwendigkeitsbestätigung für Umzug, dann den Umzug selbst beantragen muss/kann, dann Wohnungsbeschaffungskosten beantragen kann, Umzugskosten beantragen kann, Kautionsübernahme beantragen kann... usw usw.... alles möglichst schwer und komplex und mit "vielleicht" und an tausende willkürlich festgelegte Kriterien und Vorraussetzungen gebunden!

    Alter, das ist doch krank! Welches kranke Schwein denkt sich sowas alles aus?!

    Man geht also her, will umziehen oder muss umziehen... so... Und dann muss man erstmal einen Antrag auf Feststellung der Notwendigkeit des Umzugs stellen. Dann muss man einen Antrag auf Erlaubnis zur Wohnungssuche stellen?! Dann rennt man los, findet ganz vielleicht eine günstige Wohnung und dann muss man erstmal mit Wohnungsangebot(en) die Erlaubnis zum Umzug beantragen?! Dann geht es weiter damit, dass man die Wohnungsbeschaffungskosten beantragen kann (Betonung auf kann, könnte und vielleicht und Vorraussetzungen!), dann die Umzugskosten, dann die Kaution vielleicht.... Und dann...? Dann ist bis dahin die Wohnung, in die man einziehen wollte gewiss schon 100 x an andere vergeben worden! Man ist obdachlos oder wohnt im besten Falle einfach immernoch da, wo man vorher gewohnt hat und hat "nur" einen Arsch voll Schulden und/oder keine Nerven mehr!

    Habe ich das so richtig verstanden?

    Wenn ja.... IRRE! ... EINFACH WAHNSINN!

    Ich hätte gerne umfangreiche Informationen über das Jobcenter und die Verantwortlichkeiten, die einen solch' gestörten Bürokratie-Terror veranstalten! Vielleicht hilft es ja, wenn ich mal meine Kontakte einschalte.


    Gruß
    KantsErbe

  • Hallo,

    Zitat

    Man muss beim Jobcenter sogar beantragen, ob man überhaupt auf Wohnungssuche gehen darf? Habe ich das richtig verstanden?!

    In was für einem Gesellschaftssystem leben wir denn?

    Deine ganze Aufregung bringt nichts - zumal ich diese Aussage auch nie gemacht habe.

    Gruß!

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