EGV trotz begonnener Selbstständigkeit?

  • Hallo,
    ich habe mich im September Selbständig gemacht. Erst einmal Nebenberuflich. Ich habe div. Geräte angeschafft, einen Raum als Arbeitszimmer eingerichtet, Flyer drucken lassen, Zeitungsanzeigen geschaltet usw.
    Jetzt soll ich aber trotzdem eine EGV unterschreiben, weil meine Sachbearbeiterin meint, dass ich mit meiner Selbständigkeit nicht genug verdienen werde und das doch lieber "so nebenbei" machen soll. Sie will lt. der EGV Bewerbungsbemühungen von mir nachgewiesen haben!
    Ich bin, gelinde gesagt, schockiert! Warum habe ich mich denn dann wegen einer Selbstständigkeit bemüht, alle Anträge beim Amt eingereicht, wenn ich nach 3 Monaten von meiner Fallmanagerin die EGV zugeschickt bekomme?
    Muss ich die unterschreiben? Oder kann ich dort auch Änderungswünsche äußern?
    Ich hatte bisher ja nicht einmal die Chance meiner Fallmanagerin zu beweisen, dass meine Selbstständigkeit vielleicht doch funktioniert. Müsste man mir nicht die Möglichkeit geben, dass wenigstens ein halbes Jahr zu versuchen? Die andere Stelle, bei der ich meine Anträge abgeben muss, will doch auch erst nach einem halben Jahr die endgültige EKS haben, um dann zu entscheiden, ob die das weiter unterstützen oder nicht. Von dort wurde meiner Selbstständigkeit ja auch zugestimmt!!!
    Was kann ich denn jetzt machen, ohne dass mir Sanktionen von meiner Fallmanagerin drohen?
    Bin für jede Antwort dankbar.
    Viele Grüße

  • Grundsätzlich schließen sich EGV und Selbständigkeit nicht aus. Da sollte dann aber auch drin stehen, dass du deine selbständige Tätigkeit weiter ausbaust.
    Um die Bewerbungen mache dir keine großen Gedanken. Die Aussichten, dass dich gerade jetzt jemand einstellt, sind kaum größer als die Aussichten auf 6 Richtige mit Zusatzzahl im Lotto.

    Vom wirklichen Tacitus: Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.

  • Hallo,


    noch nicht wirklich.... Aber das muss doch auch erst einmal alles richtig anlaufen. Meine Einnahmen haben sich aber seit September um das dreifache erhöht. Das wird bei den aktuellen unterstützenden Zahlungen vom Amt auch so berücksichtigt.
    Meine Fallmanagerin hatte mich jedoch schon im Oktober zum Beratungsgespräch eingeladen, um mir einen anderen Job zu vermitteln, also nach nicht mal einem Monat nach meiner "Gründung". Die EGV kam nur jetzt erst.
    Gruß

  • Hallo,


    eine EV und Selbstständigkeit schließen sich nicht aus, wie mein Vorredner schon schrieb.


    Zitat

    Oder kann ich dort auch Änderungswünsche äußern?


    Selbstverständlich. Erkläre Deiner Managerin, daß Du noch mehr Zeit brauchst für die Existenzgründung und melde etwaige Unterstützungshilfe an - z.B. ein Existenzgründungsseminar oder dergleichen.


    Zitat

    Muss ich die unterschreiben?


    Nein - deswegen dürfen auch keine Sanktionen erlassen werden. Wenn Du Deine EV nicht unterschreibst, muß die Fallmanagerin die ganzen Sachen aus der EV als Verwaltungsakt behandeln und Dir gesondert zuschicken, wobei Du dann ganz normal Widerspruch und ggf. Klage einlegen kannst.


    Ich würde aber das Gespräch suchen.


    Im übrigen ist das auch nicht die FM, die Dir böses will: bundesweit ist derzeit zu beobachten, daß Selbstständige, die null Gewinne haben, "aussortiert" werden, da viele den Status der Selbstständigkeit dafür mißbraucht haben, von Bewerbungen und dgl. ausgenommen zu werden. Überzeuge also Deine FM, daß Du es ernst mit Deienr Selbstständigkeit meinst.


    Gruß!

  • Hallo,
    in der EGV steht, als ergänzende Vereinbarung, dass ich meine Selbstständigkeit im Nebenerwerb ausübe. (Solange mein Jüngster noch im KiGa ist, schien mir das die beste Lösung.) Sollte sich meine Auftragslage langfristig steigern lassen, muss ich das Jobcenter über den zu erwartenden Umfang und die geschätzte Höhe der Umsätze informieren.
    DAS ist ja auch alles ok und selbstverständlich, aber dass ich mit der EGV das Ziel für eine "Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt" unterschreiben soll, das möchte ich nicht. Dann hätte mir der Sachbearbeiter beim Amt doch gleich sagen können, dass die meine Selbstständigkeit nicht unterstützen. Ich hätte mir die Mühe mit sämtlichen Formularen ersparen können und hätte mir auch nicht die Geräte gekauft.

  • Hallo,


    äh sorry - aber eine "Selbstständigkeit im Nebengewerbe" ist keine Vollbeschäftigung auf selbstständige Basis, sondern eben ein Nebenjob. Damit ist nun auch klar, warum diese EV gefodert wird und Deine Reaktion erscheint mir etwas, nun ja, übertrieben. Du wußtest von vorherein, daß Du Dich bei einer Nebenbeschäftigung nicht darauf verlassen konntest, nun monatelang in Ruhe gelassen zu werden. Nun zu jammern, erscheint mir etwas naiv zu sein.


    Gruß!

  • Hallo,


    das habe ich meiner FM schon gleich im Oktober versucht zu vermitteln. Aber sie meinte dann, dass sie in meiner Selbstständigkeit längerfristig keine Zukunft sieht und ich mich bewerben soll. Da habe ich gerade mal einen halben Monat als Selbstständige gearbeitet!
    Ich hätte mir nicht alle möglichen Geräte angeschafft und Kosten und Zeit in die Werbung gesteckt wenn ich es nicht ernst meinen würde!
    Aber ich werde noch mal versuchen mit meiner FM zu reden.


    Gruß

  • Hallo,


    sorry - nein, das ist kein Argument. Du hast Dich im September als nebenberuflich selbstständig gemeldet und seither keinen Gewinn gemacht. Irgendwie ist es dann doch klar, daß das Jobcenter 3 Monate später keine Rücksicht auf Deine nicht gewinnbringende nebenberufliche Tätigkeit mehr nimmt und also die normale Schiene fährt.


    Rede mit dem FM - mehr Möglichkeiten sehe ich da nicht.


    Gruß!

  • Hallo,


    ich habe mein Gewerbe am 01.Sept angemeldet und schon im Oktober den Termin bei meiner FM gehabt, wo sie mir das dann schon wieder ausreden wollte und mir Stellenausschreibungen vorlegte, auf die ich mich bewerben sollte. Rücksicht genommen hat sie also nicht mal einen Monat.
    Die hat nicht interessiert, ob ich überhaupt Aufträge und Einnahmen habe! Die EGV kam dann per Post Ende Oktober. Bisher habe ich die noch nicht unterschrieben und zurück geschickt. Jetzt drängelt die FM aber, dass ich das mache.
    Und das möchte ich eigentlich nicht. Ich verpflichte mich mit meiner Unterschrift dann ja zu allem möglichen was mir auferlegt wird.
    Na ja, Danke trotzdem für eure Antworten.
    Gruß

  • Hallo,


    was erwartest Du denn nun? Daß Dich das Amt wegen einer nebenberuflichen Selbstständigkeit in Ruhe läßt? Das Wort nebenberuflich sagt doch eigentlich schon alles: es ist eine neben einer hauptberuflichen Tätigkeit ausgeübte Sache. Du kannst doch nicht allen Ernstes erwarten, daß man Dich bitte schön in Ruhe läßt und keine Forderungen an Dich stellt, wenn von vornherein klar war, daß es sich eben nicht um eine volle, sondern um eine Nebenerwerbstätigkeit handelt.


    Mir scheint es, als ob hier Wunschdenken mit der Realität zusammentrifft.


    Zu der Frage Unterschrift EGV habe ich bereits geantwortet: Du mußt nicht unterschreiben und brauchst keine Sanktionen zu befürchten. Allerdings kann es dann durchaus sein, daß die Forderungen des JC aus der EGV als Bescheid erlassen werden. Hier hast Du dann zwar die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen, dem ich aber kaum Chancen gebe.


    Gruß!

  • @ hoppel "Im übrigen ist das auch nicht die FM, die Dir böses will: bundesweit ist derzeit zu beobachten, daß Selbstständige, die null Gewinne haben, "aussortiert" werden, da viele den Status der Selbstständigkeit dafür mißbraucht haben, von Bewerbungen und dgl. ausgenommen zu werden."


    Der Druck auf Selbständige ist schon lange.
    Selbständige machen mehr Arbeit. Weil sie selbständig denken und handeln sind sie auch nicht so leicht zu bevormunden.
    Außerdem sind viele SB auch nach 10 Jahren der Ansicht, dass JEDER nach 1 Monat HartzIV einen Vollzeitarbeitsplatz bekommt und damit seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann. Dabei steigt der Anteil der Langzeit-Arbeitslosen ständig.

    Vom wirklichen Tacitus: Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.