EGV trotz begonnener Selbstständigkeit?

  • Hallo,
    ich habe mich im September Selbständig gemacht. Erst einmal Nebenberuflich. Ich habe div. Geräte angeschafft, einen Raum als Arbeitszimmer eingerichtet, Flyer drucken lassen, Zeitungsanzeigen geschaltet usw.
    Jetzt soll ich aber trotzdem eine EGV unterschreiben, weil meine Sachbearbeiterin meint, dass ich mit meiner Selbständigkeit nicht genug verdienen werde und das doch lieber "so nebenbei" machen soll. Sie will lt. der EGV Bewerbungsbemühungen von mir nachgewiesen haben usw.
    Ich bin, gelinde gesagt, schockiert! Warum habe ich mich denn dann wegen einer Selbstständigkeit bemüht, alle Anträge beim Amt eingereicht, wenn ich nach 3 Monaten von meiner Fallmanagerin die EGV zugeschickt bekomme?
    Muss ich die unterschreiben? Oder kann ich dort auch Änderungswünsche äußern?
    Ich hatte bisher ja nicht einmal die Chance meiner Fallmanagerin zu beweisen, dass meine Selbstständigkeit vielleicht doch funktioniert. Müsste man mir nicht die Möglichkeit geben, dass wenigstens ein halbes Jahr zu versuchen? Die andere Stelle, bei der ich meine Anträge abgeben muss, will doch auch erst nach einem halben Jahr die endgültige EKS haben, um dann zu entscheiden, ob die das weiter unterstützen oder nicht.
    Was kann ich denn jetzt machen, ohne dass mir Sanktionen drohen?
    Bin für jede Antwort dankbar.
    Viele Grüße