Kann Kontopfändung angerechnet werden?

  • Hallo Leute,
    Ich habe mal eine ganz knifflige Frage, die meine Zukunft betrifft. Momentan sieht es so aus, dass ich von ALG II (und wohl bald von der Grundsicherung) leben muss, da ich dauerhaft arbeitsunfähig bin. Da ist auch einiges im »Argen« :D Aber das klärt schon mein rechtlicher Betreuer.

    Allerdings ist mir heute aufgegangen, dass ich möglicherweise in Zukunft auf einen »Teufelskreis« stoßen werde. Da es durchaus Möglichkeiten gibt, mich wieder arbeitsfähig zu machen, frage ich mich natürlich, wie ich mein Leben mit einer Arbeit bestreiten kann.

    Nehmen wir also mal an, ich werde wieder gesund und nehme eine Arbeit an. Und gehen wir mal davon aus (nur als Beispiel), ich würde 2.000 Euro verdienen (selbständig). Ich habe ein P-Konto mit einer Kontopfändung drauf, so dass mit alles über ca. 1.070 Euro sofort weggepfändet wird. Ich nehme an, dass ich damit auch keine Unterstützung mehr vom Jobcenter bekomme.

    Nun kostet meine Wohnung aber 400 Euro kalt/ 500 Euro warm, meine (private) Krankenkasse 320 Euro. Macht zusammen 820 Euro. Mir blieben also zum Leben 250 Euro. Das Finanzamt würde mir vermutlich auch bei 24.000 Euro im Jahr noch was an Einkommenssteuer aufbrummen, so bleibt mir zum Leben vielleicht 200 Euro. Das ist die Hälfte des ALG-II-Satzes! Das Jobcenter würde mir aber vermutlich die 2.000 Euro als Einkommen einrechnen und nicht die 1.070 Euro, so dass ich auch nichts mehr aufstocken könnte.

    Meine Frage wäre also jetzt, ob man denn irgendwie dem Jobcenter klar machen kann, dass ich keine 2.000 Euro verdiene, da mir ja knapp die Hälfte wieder weg genommen wird. Also quasi die Kontopfändung irgendwie anrechnen?

    Gibt es dazu irgend welche Möglichkeiten, Gesetze oder Urteile?

    Der Teufelskreis dabei ist meiner Meinung nach, dass ich meine Schulden nur los werden kann, indem ich arbeite. Aber wenn ich arbeite, kann ich nicht davon leben und verschulde mich unter Umständen noch weiter. :(

  • Hallo,

    die Kontopfändung wird nicht berücksichtigt und Du also auch nicht aufgestockt. Zumal diese von Dir erwünschte Aufstockung ja auch wieder an den Gläubiger gehen würde, da Du die Freigrenzen bei der Pfändung längst in Anspruch genommen hast...

    Gruß!

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