ALG II Anspruch als Schüler

  • Hallo Liebe Community,
    ich schildere erdt mal meinen Fall:
    Ich bin momentan 18 und besuche ein Gymnasium (Jg.11), das 12 km von meinem Elternhaus entfernt ist und wollte zum Jahresende/Neujahr in die direkte Nähe meiner Schule ziehen (<500m). Die Wegzeit vom Elternhaus beträgt an allen 5 Schultagen mehr als 2 h. Jedoch gibt es 3,5 km von meinem Elternhaus entfernt ein anderes Gymnasium. Auf dieses gehe ich jedoch nicht, da ich auf meiner jetzigen Schule schon ein paar Jahre bin und erst vor 1 Jahr zu meinem aktuellem Wohnort gezogen bin. Daher werde ich kein Bafög bekommen. Bei der Suche nach Alternativen bin ich darauf gestoßen, das Schüler Alg 2 berechtigt sind, wenn ihre Schule wie bei Bafög 2 h wegzeit 3 mal die Woche vom Elternhaus entfernt ist.. Nun hab ich auch bei meiner Recherche herausgefunden, das man bevor man umzieht beim Jobcenter eine Erlaubnis einholen muss, damit man Umzieht und dann Alg 2 erhält. Hat wer sowas schon gemacht, weiss da bescheid und kann mir sagen ob ich Alg 2 erhalten würde wenn ich zu meiner Schule ziehen würde?

  • Also 12 km sind nun wirklich kein Weg, damit man dorthin ziehen muss. Du kannst jederzeit das Gymnasium wechseln und in die Nähe deines Wohnortes auf eine Schule gehen. Andersherum wird dir kein Amt eine Wohnung finanzieren, weil du nicht die Schule wechseln willst.

  • Hallo,

    Zitat

    Bei der Suche nach Alternativen bin ich darauf gestoßen, das Schüler Alg 2 berechtigt sind, wenn ihre Schule wie bei Bafög 2 h wegzeit 3 mal die Woche vom Elternhaus entfernt ist..

    Das stimmt nicht. Ein ALG-II-Anspruch begründet sich nicht mit der Entfernung des Schulortes. was Du meinst, ist die Mietbeihilfe (was etwas vollkommen anderes als ein ALG-II-Anspruch ist). Diese Mietbeihilfe setzt aber wiederum (vereinfacht gesagt) den Bezug von BaföG voraus. Du bekommst aber kein BaföG.

    Gruß!

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