Unter Regelsatz, durch Elterngeldanrechnung

  • Hallo allerseits,

    folgendens möchte ich euch Schildern:

    Ich lebe mit meiner Frau und meinem Sohn in einer Wohnung. Ich bin Vollzeitstudent im Master und meine Frau sitzt an ihrer Bachelorarbeit. Meine Frau bezieht für sich und unseren Sohn Leistungen, weil sie in Teilzeit studiert.

    Ich habe zur Geburt meines Sohnes Elternzeit beantrag und damit auch Elterngeld. Ein Vollzeitstudium und ein Kind beanspruchen mehr als genug Zeit.  Vor der Geburt habe ich als Werkstudent gearbeitet und bekam ca. 630€ brutto raus. Elterngeld wurden mir 440€ bewilligt. Nun zur eigentlichen Sache. Ich habe seit Juli keinen Geldeingang auf meinem Konto. Ende Oktober bekam ich den Bescheid für das Elterngeld und einer Nachzahlungssumme für den Zeitraum Juli - ende Oktober. Diese wurden einbehalten, falls das JC in Vorleistungen getreten ist.

    Jetzt kam der nächste Bescheid vom JC, in dem geschrieben steht, dass mir 300€ zustehen und dem ALG2 meiner Frau die Differenz zu den 440€ Elterngeld abgezogen werden. Die Nachzahlung wird für eine lange Zeit einbehalten und insgesamt kommen wir jetzt zu 3. auf ca. 1200€. Ich war beim JC vorsprechen und die wahnsinnig nette Dame (nicht) hatte zuerst keine Ahnung und leitete alles weiter. Im darauf folgenden Schreiben stand drin, dass ich nicht Leistungsberechtigt bin, was ich natürlich schon wusste.

    Meine Frage ist nun. Dürfen die mir das beantragte Elterngeld als nicht Leistungsberechtigten abziehen und mich im Prinzip indirekt zwingen entweder mein Studium zu pausieren, oder die Elternzeit zu beenden? Von meinen vorherigen 630€ brutto wurde auch nichts angerechnet, da ich damit ebenfalls schon unter dem Regelbedarf wäre.

    Vielen Dank

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