Guten Tag,
ein Arbeitnehmer wird in der Probezeit ordentlich zur genannten Frist gekündigt. In der Kündigung gibt der Arbeitsgeber keinen Kündigungsgrund an.
Nun bekam er ein Schreiben vom Amt. Dort steht drin, dass der ehemalige Arbeitgeber der Arge als Kündigungsgrund "unentschuldige Fehlzeiten" genannt hat.
Deswegen soll der Antragsteller jetzt eine Stellungnahme gegenüber dem Arbeitsamt halten, ansonsten wird er sanktioniert.
Der Arbeitnehmer hat nie unentschuldigt gefehlt, hatte immer eine Krankmeldung.
Jedoch ist er seiner Meldepflicht erst einen Tag später nachgegangen. Sprich erst am nächsten Tag angerufen, da es nicht anderst ging.
Darf der ehemalige Arbeitgeber der Arge sowas einfach mitteilen ?
In der Kündigung steht ja kein Grund.
Ist das Vorgehen des ehemaligen Arbeitgebers rechtens ?
Kann das Arbeitsamt auf einer solchen Basis eine Sperrung seines Arbeitslosengeldantrages verhängen ?
Wie sollte sich der Antragsteller jetzt verhalten, wie kann er sich gegen die Sanktion wehren.