Ausbildung mit 25 - Hilfe vielleicht über ALG II

  • Hallo zusammen,

    mein Thema: Erstausbildung mit 25 - wie soll ich meine Miete bezahlen?

    Ich habe nun mit 25 endlich einen Ausbildungsplatz gefunden, in einem guten Unternehmen in einem Job der mir Spaß macht. Bei einem Telefongespräch im Vorfeld mit dem Amt hieß es so "jaja klar kriegen wir hin da gibt's BAB und dies und das... wenn's dann mal soweit ist einfach melden..."

    So nun habe ich meinen Job als Zustellerin gekündigt und den Ausbildungsvertrag unterschrieben. Nun heißt es "oh, BAB geht doch nicht weil ich ja bereits über 3 Jahre gearbeitet habe... WHAT? hätte ich Nase gebohrt würde ich jetzt Unterstützung bekommen..

    Meine Hoffnung ist nun ALG2, dafür war die gute Frau im Amt aber nicht zuständig dafür brauch ich erst wieder 5 andere Termine daher mal hier im Vorfeld:

    Kann ich ALG2 bekommen? Miete warm ca. 550,-, Einommen Azubi ca. 350,- netto
    Oder soll ich gleich versuchen Wohngeld zu bekommen? oder beides parallel versuchen?

    Besten Dank für Tipps und Tricks

  • Die Seite ist leider auch sehr pauschal gehalten.
    --> Grundsätzlich kein ALG2 für Azubis sondern BAB
    --> BAB geht nicht da mehr als 3 Jahre gearbeitet
    --> Wohngeld geht nicht wenn BAB nicht genehmigt wird
    --> ALG1 geht nur wenn Ausbildungsverkürzung auf 2 Jahre --> nur mit Abitur möglich --> hab ich nicht

    Ich werde wohl verhungern müssen trotz Ausbildungsplatz ^^

  • Aber es heißt, dass man für ALG II dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Das tu ich nicht (Berufsausbildung zur Sport- und Fitnesskauffrau). Ist das kein Problem?

    Ok unabhängig davon hab ich noch eine weitere Frage, meine Mutter und ich haben ein Haus mit zwei Wohneinheiten gemietet, sie wohnt in der unteren Wohnung, ich in der oberen Wohnung. Jeder bezahlt EUR 550,-.

    Was ist sinnvoller, ein eigener Mietvertrag für mich über EUR 550,- oder ein Mietvertrag zusammen über EUR 1.100,-?
    Meine Mutter verdient ca. 1.600,- netto und konnte und kann auch künftig das Haus nicht allein halten.
    Oder brauche ich eine andere (kleinere) Wohnung? Wobei selbst kleinere Wohnungen kosten teilweise mehr... sollte ja nicht QM-abhängig sein sondern Kosten-abhängig oder?!

  • Auszubildende sind grundsätzlich von Hartz IV ausgeschlossen. Würdest du BAB bekommen, könntest du evtl. noch einen Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten bekommen. Aber eben nur wenn du BAB bekämst. 550,00 Euro Miete für eine Person ist auch schon eine Hausnummer. Warum muss es unbedingt ein Haus sein? Wenn man nur 1.600 Euro netto zur Verfügung hat, dann kann man sich kein Haus mieten, das 1.100 Euro an Miete kostet. Ihr lebt über eure Verhältnisse. Selbst wenn du ALG II bekämst, gehe ich davon aus, dass die 550,00 Euro Miete nicht angemessen für eine Person wären und somit nicht voll übernommen würden.

  • Naja, bisher waren es 2 * 1600,- Euro Einkommen... aber gut ist irrelevant.
    Angenommen das ist nicht angemessen und ich finde eine angemessene Wohnung für z.B. warm EUR 350,- (weniger wäre unrealistisch), dann wäre das Problem das Gleiche, die Lücke wäre nur 200,- kleiner.

    Also ist eine Erstausbildung mit 25 eigentl. nicht möglich da der Staat einen völlig im Stich lässt, sehe ich das richtig? Spätstarter nicht erwünscht könnte man sagen. Mir war das so ehrlich gesagt nicht bewusst...

  • Dafür, dass du deine Erstausbildung erst mit 25 Jahren machst, kann keiner was außer du selbst. Normal kommt man bei einem Realschulabschluss mit 16 aus der Schule. Das war vor 9 Jahren. Hättest du damals gleich eine Ausbildung gemacht, wäre das überhaupt kein Problem gewesen, zumal deine Eltern dir zu Unterhalt verpflichtet sind, bis du die erste Ausbildung abgeschlossen hast.

  • Sehe ich auch so, wie Susanne.
    Es geht hier nicht um das "Was wäre gewesen wenn" Prinzip, sondern um eine sachlich gestellte Frage.
    Es wird sicher seine Gründe haben, warum man erst mit 25 eine Ausbildung beginnt.

    Vielleicht wäre es möglich, statt einer "Ausbildung" eine "Umschulung machen zu können.
    Das würde vorraussetzen, das Du ALG beziehst. Du könntest das mit Deinem Chef ja mal besprechen^^
    Das würde bedeute,. Du stellst ganz normal Hartz IV Antrag, beziehst Leistung und machst dann die Umschulung zu Deinem Beruf.
    Vorrausgesetzt, der Beruf ist förderfähig. Aber das bekommst Du in einem Gespräch beim JC raus.

    :// So habe ich es damals gemacht. Denn auch ich hatte ( mit + 30 ) keine Berufsausbildung.
    Habe als LKW Fahrer (Saison) gearbeitet, wurde (logisch) arbeitslos und bekam dann die Chance eine Umschulung zum BKF Pers V zu machen ^^ Und zack ... hatte ich 21 Monate später meinen Gesellenbrief :)
    Gefördert von der Arge ;)

  • Die Voraussetzung ALG erfülle ich auch nicht, da ich noch nie arbeitslos war. Daher scheidet Umschulung wohl auch aus. Ich glaube die Lösung wäre einige Zeit auf Staatskosten aufm Sofa liegen und dann würde ich Förderungen bekommen - armes Deutschland.

  • Danke Birgit, du bist eine ganz tolle Hilfe. Nicht jeder hat Unterstützung der Eltern wie man es gerne hätte, aber das möchte ich mit dir nicht diskutieren.

    Die Birgit63 Philosophiert nicht nur bei diesen Beträgen, absolut sinnlos ihre Kommentare.Sie ist bestimmt eine Mitarbeiterin vom Amt:D

  • Danke Birgit, du bist eine ganz tolle Hilfe. Nicht jeder hat Unterstützung der Eltern wie man es gerne hätte, aber das möchte ich mit dir nicht diskutieren.

    Die Birgit63 Philosophiert nicht nur bei diesen Beträgen, absolut sinnlos ihre Kommentare.Sie ist bestimmt eine Mitarbeiterin vom Amt:D

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