Verzweiflung bezüglich Umzug

  • Hey verehrte Forum-Mitglieder,

    Zum Jahreswechsel bin ich arbeitslos geworden. Da ich in keiner zivilen Beschäftigung angestellt war, erhielt ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber sogenannte Übergangsgebührnisse durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Ich war viele Jahre dort angestellt. Ich nahm während meiner Dienstzeit auch an einem Auslandseinsatz teil. Die psychischen Nachwirkungen machen sich auch bemerkbar.

    Ich befinde mich auch in psychiatrischer Behandlung. Die Diagnosen des Facharztes für Psychiatrie lauten wie folgt:

    - Dissoziative Störung
    - Antisoziale Persönlichkeitsstörung
    - Posttraumatische Belastungsstörung mit physischer Symptomatik (Schlafstörungen, Tinnitus, Kopfschmerzen, Herzrasen)
    - beginnende Schizophrenie und eine paranoide Störung

    Ich wohne bislang noch mit meinem zwei Jahre älteren Bruder zusammen. Er ist 26 und ich bin 24 Jahre alt. Wir haben auch megamäßig Stress mit dem Vermieter und keine der beiden Vertragsparteien ist an einer Weiterführung des Mietverhältnisses interessiert. Der Grund für die Streitigkeiten ist, dass wir nach schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung die Miete aufgrund von erheblichen Mängeln um volle einhundert Prozent gekürzt haben, was diesem keineswegs in den Kram gepasst hat. Hätte er sich um die Behebung der Mängel gekümmert, dann hätte er auch seine Miete weiterhin in voller Höhe erhalten. Eine Räumungsklage seinerseits ist beim Amtsgericht eingereicht worden.

    Mein Bruder und ich suchen schon lange neue Wohnungen. Wir wollen jeder in eine eigene Wohnung ziehen. Meine Freundin wohnt in der Nähe von Bremen und ich in der Nähe von Bielefeld. Sie soll in meine Psychotherapie mit einbezogen werden, was bislang aufgrund der großen Entfernung nicht möglich ist. Zudem sagte mir mein Psychiater, dass ich dringend aus meinem Umfeld raus muss, da ich bis vor einem Monat exzessiv Alkohol konsumiert habe. Das habe ich alleine in den Griff bekommen, da ich mit niemandem im Ort noch etwas
    zu tun habe, weil meine Altersgenossen regelmäßig Alkohol in unsagbar großen Mengen verzehren. KeinKein gutes Umfeld für mich.

    Da das Jobcenter eine Untersuchung auf vorübergehende Erwerbsunfähigkeit eingeleitet hat, muss ich noch zum ärztlichen Dienst des Jobcenters. Meinem Sachbearbeiter habe ich den Fall auch schon geschildert, welcher mir sagte, dass ich ein Attest von meinem behandelnden Facharzt benötige, worin die Notwendigkeit eines Umzugs bescheinigt wird. Das Problem ist, dass mein Psychiater im Urlaub ist und erst in rund zehn Wochen wieder einen Termin hat. Bis dahin kann ich schon obdachlos geworden sein. Zumal ich keinen Stress haben darf, weil meine Psyche immer mehr daran zerbricht. Ich habe langsam aber sicher keine Lust mehr auf diesen ganzen Tumult.
    Zudem sind wir mit den Nachbarn vollkommen zerstritten, wodurch ein friedliches und normales Miteinander nicht mehr möglich ist.

    Die Kaltmieten der Wohnungsangebote liegen zwischen 176,00 und 295,00€. Die Wohnungen befinden sich allesamt in Delmenhorst. Die Wohnfläche liegt zwischen 32 und 52 Quadratmeter. Die Heizkosten sind meist in den Nebenkosten enthalten, welche zwischen 45 und
    90€ liegen. Bei einigen Angeboten muss man selbstverständlich noch zusätzlich Heizkosten aus dem Regelsatz bezahlen. Kein Thema.

    Das Problem sehe ich darin, dass ich neutrale bzw. abbezahlte Eintragungen in der Schufa Selbstauskunft vorzuweisen habe.

    Welche Möglichkeit gäbe es die Angelegenheiten bezüglich des Umzugs zu beschleunigen, weil ich nicht
    warten kann, bis mein Psychiater in zehn Wochen wieder einen Termin hat, da es bis dahin schon alles zu spät ist ?

    Kann ich mir das Attest notfalls nach Begutachtung in der psychiatrischen Ambulanz des örtlichen Klinikums ausstellen lassen ?

    Gibt es trotz der neutralen Eintragungen in der Schufa die Möglichkeit eine Wohnung zu bekommen ?

    Sind die aufgezählten Kosten für eine Person als angemessen zu bewerten ?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Hierfür bedanke ich mich bereits im Voraus.

  • Du kannst wegen der
    " Angemessenheitskriterien" des JC´s und Schufa-Probleme nicht so schnell eine Wohnung finden. Hier noch Tipps:

    Wenn der GV dir den Räumungsbefehl schickt, kannst du die Räumungsfrist mit Antrag bei Gericht ( und Gründe dafür) nochmal verlängern.

    Ansonsten rate ich dir, eine Wohnung anzumieten ohne die JC-Kriterien zu beachten und dann den Weg zum Sozialgericht einzuschlagen, wenn JC die volle Miete nicht nimmt.

    PS: Ich denke, Du solltest (wenn eine Obdachlosigkeit absolut nicht Abwendbar ist) ggf. eine Einweisung in eine psych. Klinik in erwägung ziehen.

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