ALG 2 - Ablösung Dispo-Kredit

  • Ich beziehe ALG 2 und bin (schon aus der Zeit vor dem ALG-2-Bezug) mit 5400 Euro bei meiner Bank in den Miesen (Dispo). Durch die Dispozinsen wächst dieses Minus natürlich immer mehr an. Um diese sinnlose Vermehrung der Schulden durch Zinsen zu beenden, habe ich nun von Freunden das Angebot bekommen, den Dispo über einige private Kredite abzulösen. Da das Jobcenter natürlich durch Vorlage meiner Kontoauszüge von der Tilgung des Dispo erfahren wird, stellen sich mir nun folgende Fragen: Wird das Jobcenter die Tilgung des Dispo akzeptieren oder wird es das Geld aus den Privatkrediten als "Zufluss" werten und mit meinen ALG-2-Bezügen verrechnen? Wäre es vielleicht sinnvoll, mit dem Jobcenter über dieses Thema zu sprechen oder würden daraus womöglich falsche Schlüsse gezogen?

    Vielen Dank schon im Voraus für entsprechende Antworten bzw. Hinweise....

  • Hallo,

    teile es dem JC nachweisbar ( Niederschrift oder gegen Empfangsbestätigung ). Lege den noch nicht unterschriebenen Darlehensvertrag dem JC zur "Genehmigung" vor.

    wevell

  • Erst einmal vielen Dank für Deine Antwort, die mir schon weiter geholfen hat! Zur Vergewisserung und damit ich nichts falsch mache, noch eine Rückfrage: Da ich ja voraussichtlich längere Zeit auf ALG-2-Bezug angewiesen sein werde, kann ich im Grunde natürlich auch das Freundesdarlehen bis auf weiteres nicht zurückzahlen. Kann die Rückzahlungsvereinbarung beispielsweise auch so aussehen, dass die Rückzahlung erfolgen wird, sobald ich wieder über eigenes Einkommen verfüge und sich dadurch meine finanzielle Lage konsolidiert hat? Und ist es wirklich so, dass das Jobcenter das von meinen Freunden eingesammelte Geld nicht mit dem ALG-2-Bezug verrechnen und ich das Geld ausschließlich zur Tilgung meines Dispos einsetzen kann? Und was hat es damit auf sich, dass der Darlehensvertrag noch nicht unterschrieben sein darf? Entschuldige bitte meine Unsicherheit, aber für mich ist das alles verwirrendes Neuland.

  • Hallo,

    wie die Konditionen für das Darlehen sind, müssen die Vertragsparteien schriftlich vereinbaren.

    Ist der Vertrag bereits unterschrieben und dieser wird dem JC vorgelegt, stellst du das JC vor vollendete Tatsachen und schlimmstenfalls rechnet das JC das Darlehen als Einkommen an. Genau genommen ändert sich an deiner Schuldenlage nichts, du hast nur einen anderen Gläubiger.

    Hast du dagegen die schriftliche Zusage/Genehmigung, bist du auf der sicheren Seite.

    wevell

  • Vielen Dank für Deine sehr hilfreichen Hinweise! Jetzt hätte ich noch eine weitere Frage: Mir wurde von einer Stelle noch ein Monatsbeitrag abgebucht, obwohl längst Stundung vereinbart war. Ich könnte diesen Betrag natürlich zurückverlangen, bin mir aber nicht sicher, ob dieser dann nicht vom Amt als „Zufluss“ gewertet und mit meinen ALG-2-Leistungen verrechnet wird. Im letzteren Fall wäre es freilich für mich günstiger, ich würde den Monatsbeitrag nicht zurückverlangen bzw. der Lastschrift nicht widersprechen. Weißt Du auch hier Rat? Schönen Dank schon im Voraus!

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