Verwirrende Rechtslage bei Nebenkostenrückerstattung

  • Hallo liebe Leute:)

    Vielleicht kennt jemand sich mit der Rechtslage aus :confused:
    Es geht um einen Leistungsbezug von 10 Monaten von ALG II. (2014) Januar bis Oktober
    (dannach hat die Person November und Dezember eine Arbeit aufgenommen,
    und ist vollkommen aus den ALG II raus.

    Die Jahres Abrechnung vom Vermieter ist logischerweise Rückwirkend gekommen.
    July 2015 (Abrechnung über Techem und Steuerberater) Absolut korrekt.
    329,66 Euro Nachzahlung an den Vermieter.

    Die betroffende Person mit den Unterlagen zum Jobcenter um eine Übernahme der 10 Monate zu bekommen.
    Dieses ist mit folgenden Satz abgelehnt worden.

      Die Übernahme der Forderung ist vollständig abzulehnen,weil Sie nicht mehr im Leistungsbezug sind,und die Forderung ihrer Vermieterin jetzt erst fällig ist.Deshalb sind die Nebenkosten 2014 von ihnen zu tragen,
      auch wenn sie im berechneten Zeitraum Leistungsberechtigt waren

    Die Frage die sich stellt, ob das Rechtlich korrekt ist.:confused:

  • Hallo,

    das JC hat Recht.

    Zitat

    Soweit eine Nachforderung in einer Summe fällig wird, ist sie als tatsächlicher, aktueller Bedarf im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu berücksichtigen, nicht aber auf längere Zeiträume zu verteilen (BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/07 R - SozR 4-4200 § 9 Nr 5 RdNr 36). Nachzahlungen gehören demzufolge zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat (vgl nur BSG Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 62/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr 38 RdNr 13).

    BSG - B 4 AS 9/11 - 20.12.2011 --- https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.…=esgb&id=149773

    Das heisst auch: Sollte jemand seit diesem Monat im ALG II - Bezug sein und es ist eine Nachzahlung zu erbringen ( aus einer Zeit ohne ALG II ), hat das JC diese auch zu übernehmen.

    wevell

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