Bedarfsgemeinschaft mit kind über 25

  • Hallo ihr Lieben,

    ich weiß nicht mehr weiter. Ich lebe mit meinen Töchtern von Hartz4. Meine Töchter machen beide eine Schulische Ausbildung zur Erzieherin. für beide bekomme ich jeweils Bafög je 216€. Da mein Bewilligungszeitraum ende August abläuft habe ich einen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Nun bekomme ich einen weiteren Bewilligungsantrag für meine älteste Tochter die ende September 25 Jahre alt wird und laut SB dann nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört. Meine Tochter soll dann ihre eigene BG gründen. Das geht aber nicht weil sie ja bei mir wohnt, sie hat einen kleinen Aushilfsjob bei dem sie ca. 60€ pro Monat verdient. Meine andere Tochter und ich haben auch so einen Job und verdienen beide ebenfalls ca. 60-100€ pro Monat. In dem Antrag steht nun sie soll angeben wieviel Miete usw. sie hat aber sie hat ja keine eigene Wohnung. So soll sie auch ihre Kontodaten angeben aber ich bezahle die Miete von unserem Hartz4, ich kann ja nicht immer erst hin und her überweisen. Ich weiß nicht was ich tun soll.
    Auch verstehe ich nicht warum ich Monat für Monat einen Bescheid wegen Überzahlung bekomme obwohl wir unter der Freigrenze liegen. Bis 100€ ist doch frei und unser kleiner Job ist meistens darunter. Auf nachfrage wird gesagt das ich zuviel bekommen habe wegen dem Aushilfsjob. Z.B. habe ich jetzt schon für August einen Bescheid bekommen in dem steht das ich 56,90€ zu wenig bekommen hätte aber gleichzeitig 6,90€ zuviel bekommen habe. Ich bekomme nun 50€ überwiesen und 6,90€ wird einbehalten. Wie kann ich denn gleichzeitig zuwenig und zuviel bekommen haben? Bin total verzweifelt. Könnt ihr mir helfen?

    Liebe Grüße Irene

  • Hallo,

    Kinder über 25 Jahre, die im Haushalt der Eltern/eines Elternteiles wohnen, bilden eine eigene BG. Jedes Mitglied der BG hat anteilig die Miete zu tragen.

    Deine Bescheide solltest du bei einer Erwerbsloseninitiative überprüfen lassen.

    wevell

  • Danke wevell, meine Tochter bleibt ja in meinem Haushalt. Was soll ich denn bei der Miete eintragen? Auch soll sie ihre kontonummer angeben aber es soll so bleiben dass das Geld weiterhin auf mein Konto geht. Wenn ihr geld auf ihr Konto geht dann müssen wir immer erst hin und her überweisen. Alle Rechnungen gehen nämlich von meinem Konto ab.
    Die SB schickt mir fast täglich Briefe, mal bekomme ich 880€ den nächsten Monat nur 730€ den weiteren nur 650€ obwohl meine Miete schon 620€ ist. Ich könnte nur noch heulen.

  • Hallo,

    bei Miete eintragen: anteilig Kaltmiete : 3 = xxx,xx €. usw.

    Schriftliche Mitteilung an das JC, dass die Miete weiterhin auf dein Konto überwiesen wird.

    wevell

  • Hallo Irenet,

    also ich habe auch mal mit meinem Sohn über 25 unter einem Dach gelebt. Er bekam seine eigene Nummer, aber den Antrag stellte ich und die meinten wir seien zusammen eine BG. Aber OK, vielleicht haben sich da ja die Regeln inzwischen geändert.

    Aber wenn JC nun solche Fragen stellt und Mietzahlen haben will, dann würde ich das schon mal genau recherchieren. Das JC hat doch sicherlich ein paar Paragraphen dazu geschrieben, die mußte du mal nachschlagen und durchlesen, dann verstehst du es besser.

    Eine andere Variante wäre, deine Tochter mietet ein Zimmer zur Untermiete an - entweder in einer anderen Wohnung oder WG und hat dann ihren eigenen Mietvertag, den sie dann auch einreichen kann + ALG2 Satz mit Verrechnung der Einnahmen die sie halt hat.

    Und wenn die Tochter zwar wo anders wohnhaft ist, aber gern bei dir übernachtet, wo ist das Problem. Es gibt keine Vorschrift, daß man ständig in seiner Wohnung oder angemieteten Zimmer schlafen muß bzw. dich dort ununterbrochen aufhalten muß. Verstehst du was ich meine ? (Als damals Hartz4 losging erklärte mir damals die eine Sachbearbeiterin genau den Unterschied.)

    oder

    Ihr macht einen Untermietvertrag - da mußt du als Mutter aber die Genehmigung vom Vermieter holen - schriftlich - das du untervermieten darfst. Dann holst du dir ein Formular, gibt es in Schreibwarenläden oder Internet zum runterladen, und machst das.

    Berechne dann selbst die Miete - Qm - Kalt und Warm usw. Natürlich müßt Ihr die Überweisungen auch tätigen - logisch - es muß dann auch nachvollziehbar sein. Im Gegenzug mußt dann als Mutter diese Einnahme vom Untermietvertrag als Einnahme für deine BG angeben. Dann ist an alles gedacht und alle sind zufrieden. :)

    ansonsten Sozialanwalt oder Sozialhilfevereine aufsuchen.

    LG
    Sanschy
    :rolleyes:

  • Ach so ja - und die Sache mit der Überzahlung - kann ich nicht so recht nachvollziehen. Es kommt darauf an, was JC zugrunde legt.

    Du als Vorstand der BG bekommst den vollen Satz alle weiteren Personen bekommen weniger - gibt es eine Liste für.

    Wieviel dann bei jedem einzelnen abgezogen wird, hängt von der Grundlage ab s.o.

    Ich kann nur spekulieren, weil ich den Bescheid ja nicht sehe. Also, es könnte sein, daß die (JC) was weggerechnet haben und dann kommt es schon zu dieser gewissen "Überzahlung" - da liegt meist der Hund begraben.

    Also, versuche den Bescheid genau zu studieren, was für wen als Grundlage genommen wurde und dann ziehe die Einnahmen ab. Die Bescheide sind schwieriger zu verstehen geworden - leider. Darum mach auch auf einem blanken Zettel deine Rechnung und vergleiche dann die Zahlen unter dem Strich, ob sie deiner Rechnung ähneln - so mache ich es.

    Wenn dann ne Differenz auftaucht, haben die (JC) nicht an den Einnahmen was geändert, sondern an der Vorraussetzung/Grundlage, daß sie für jeden einzelnen bei euch irgendwie weniger bezahlen - für eine oder mehrere Personen - weiß ich nicht.

    Ansonsten erstmal Einspruch einlegen per Einschreiben Wurfpost oder mit Rückschein.
    Nicht die Einspruchsfrist ablaufen lassen.

    Ansonsten bleibt bloß noch der Hilfeverein oder der Sozialanwalt

    Alles Gute euch
    Sanschy
    :rolleyes:

  • ich danke euch für eure antworten. das hilft mir schon enorm weiter. ich studier die bescheide jetzt mal genauer, da blickt man schon fast nicht durch. meine töchter bekommen beide bafög und kindergeld weil sie in ausbildung sind. in der spalte wo bei mir steht was mir zusteht steht bei ihnen 0 euro, bei mir steht der regelbedarf drin. hab jetzt nochmal nachgefragt wegen der überzahlung und die antwort war das wäre von märz. aber da hatte ich das gleiche einkommen wie jetzt. hab erstmal widerspruch eingelegt. furchtbar kompliziert.

  • jetzt bekomm ich heute schon wieder 3 briefe. die überzahlung muß zurück gezahlt werden weil ich meine mitteilungspflicht verletzt habe. das ist eine glatte lüge, ich habe immer alles gemeldet und auch die firma in der wir arbeiten hat immer alle formulare ordnungsgemäss ausgefüllt. ausserdem soll meine tochter die bald 25 wird in der anlage vm ihre kontonr eintragen. sie hat keinerlei vermögen und so haben wir diese anlage auch ausgefüllt. wo soll denn da eine kontonr hin? da steht das die konten auf denen das ganze vermögen eingegangen ist angegeben werden muß, aber sie hat doch nichts. ich sitze hier und weine die ganze zeit. ich weiß nicht mehr weiter.

  • Hallo,

    eine konkrete Antwort kann man hier nicht geben, weil nicht alle Angaben/Bescheide vorliegen.

    Wenn deine Tochter kein Konto hat, dann kannst du auch keine Kontonummer angeben. Ausserdem solltest du dir den Empfang von eingereichten Unterlagen beim JC bestätigen lassen.

    Deshalb noch Mal mein Rat, zu einer Erwerbsloseninitiative zu gehen.

    wevell

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