Untervermietung und MItwirkung von Dritter

  • Hallo liebe HartzIV.org Gemeinde,

    es herrschen im JC Rhein-Neckar-Kreis fragwürdige Vorgänge in der Bearbeitung und Handabung von ALG II-Leistungsbeziehenden.
    Ich wende mich an euch, da ich gerne eure Meinung diesbezüglich lesen möchte.
    Der Fall:

    Ein Hilfebedürftige wohnt zur Untervermietung und beantragt ALG II.
    1. Das JC Rhein-Neckar-Kreis verweigert nicht vollständige Anträge. Gesetzlich jedoch sind Behörden verpflichtet diese anzunhemen und ggf. praxisgemäß nachzufordern.
    2. Das JC Rhein-Neckar-Kreis wollte den Antragssteller auf Grund des unvollständigen Antrages in eine Maßnahme schicken, damit dieser dort vervollständigt wird. (Der Antragsteller hatte kein Geld zur Sicherung des Lebensunterhaltes, ist aber anscheinend egal?)... Der Antrag wurde dann per Post eingereicht und auf das entsprechende Gesetz verwiesen, zur Verpflichtung der Antragsannahme.
    3. Das JC RNK verlangt nachträglich eine Skizze der WOhnung, Stromsparflyer und andere wunderbare Dinge sowie jeweils die Mitwirkung des Hauptvermieters und Wohnungseigentümers Formulare auszufüllen. (Ein Schreiben wurde entsprechend geschrieben in dem auf die Mitwirkung von Dritten verwiesen wird und der entsprechenden Offenbarung von Verhältnissen etc.)
    4. Das JC RNK verlangt auf Grund von Kontoauszügen die Versicherungspolice, obwohl laut ALG II-Antrag alle zu benennenden Versicherungen angegeben wurden. (Auch hier wurde das JC darüber informiert, dass alle anzugebenden Versicherungen genannt wurden)
    5. Antragssteller stellt einen Antrag auf Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht bzgl. Wohnungskosten... Dieser wurde abgelehnt, da der Bedürftige nicht den Forderungen des JCs nachgegangen ist. Die sogenannte Fachanwältin in Sozialrecht ist eingeschaltet, macht aber 0.

    So ich habe es sehr kompakt beschrieben und hoffe, dass es einigermaße nachvollziehbar ist.
    Generell kann man doch sagen, wenn man alleine ist hat man 0 Chancen in diesem Fall oder? Ich frage mich auch, was eigentlich der Nutzen eines Sozialgerichts hat, wenn noch nicht einmal die Forderungen selbst auf ihre Gesetzeskonformität untersucht werden.
    Wieso müssen eigentlich extra Formulare ausgefüllt werden, wenn der Untermietvertrag und der normale Mietvertrag geschickt wurden? Wo hört da die Mitwirkung auf? Lächerlich ist auch die Begründung des JC, dass keine Obdachlosigkeit vorliegen würde. Nach 3 Monaten kann man sich wohl denken, dass man langsam rausfliegt, aber das ist wohl das eigentliche Ziel?

  • Hallo,

    jede Menge Ungereimheiten und Halbwissen - allerdings von Deiner Seite.

    Zitat

    1. Das JC Rhein-Neckar-Kreis verweigert nicht vollständige Anträge. Gesetzlich jedoch sind Behörden verpflichtet diese anzunhemen und ggf. praxisgemäß nachzufordern.
    2. Das JC Rhein-Neckar-Kreis wollte den Antragssteller auf Grund des unvollständigen Antrages in eine Maßnahme schicken, damit dieser dort vervollständigt wird. (Der Antragsteller hatte kein Geld zur Sicherung des Lebensunterhaltes, ist aber anscheinend egal?)... Der Antrag wurde dann per Post eingereicht und auf das entsprechende Gesetz verwiesen, zur Verpflichtung der Antragsannahme.

    Prinzipiell ist das JC zwar verpflichtet, den Antrag entgegen zu nehmen, allerdings wird dieser dann solange nicht bearbeitet, bis die fehlenden Unterlagen nicht eingereicht wurden. Insofern haben all Deine Hinweise auf "gesetzliche Pflichten" recht wenig Sinn - was nutzt es mir, einen Antrag losgeworden zu sein, der aber nicht bearbeitet werden kann, weil der Antragsteller nicht die erforderlichen Unterlagen eingereicht hat?

    Zitat

    Das JC RNK verlangt nachträglich eine Skizze der WOhnung, Stromsparflyer und andere wunderbare Dinge sowie jeweils die Mitwirkung des Hauptvermieters und Wohnungseigentümers Formulare auszufüllen.

    Selbstverständlich "nachträglich". Denn erst aus dem Studium Deines Antrages wird ja erst ersichtlich, in was fr einem Mietsverhältnnis Du Dich befindest - zumal Du, wie Du selbst schreibst, den Antrag per Post eingereicht hast, Du also nicht sofort bei Antragsabgabe auf diese Unterlegen hingeweisen werden konntest (was dann aber auch "nachträglich" wäre).

    Ich sehe in der Forderung auch nichts außergewöhnliches. Du wohnst in der Wohnung als Untermieter und das JC muß also herausbekommen, wieviel Wohnfläche Du tatsächlich nutzt. Dazu dienen neben der Skizze die entsprechenden Angabend es Hauptmieters und des Vermieters. Wie anders soll denn sonst das JC solche Sachen herausbekommen?

    Zitat

    Das JC RNK verlangt auf Grund von Kontoauszügen die Versicherungspolice, obwohl laut ALG II-Antrag alle zu benennenden Versicherungen angegeben wurden.

    Ach ja - und das, was Du in einem Antrag so alles angibst, ist nun die in Stein gemeißelte Wahrheit und man hat Dir bedingungslos zu glauben? Selbstverständlich will das Amt kontrollieren, ob Deine Angaben richtig sind und z.B. die Höhe der Versicherung korrekt angegeben wurde. Würde das Amt das nicht so machen, wäre das eine grobe Fahrlässigkeit seitens des Amtes.

    Zitat

    Ich frage mich auch, was eigentlich der Nutzen eines Sozialgerichts hat, wenn noch nicht einmal die Forderungen selbst auf ihre Gesetzeskonformität untersucht werden.

    Was soll denn dieser Blödsinn? Du bist offensichtlich der Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, weswegen Dein Antrag nicht bearbeitet werden konnte. Erwartest Du nun ernsthaft, daß ein Gericht festlegt, daß ein Antrag trotz eben dieser fehlenden Unterlagen dennoch entschieden wird?

    Zitat

    Nach 3 Monaten kann man sich wohl denken, dass man langsam rausfliegt, aber das ist wohl das eigentliche Ziel?

    Das ist sicher nicht das Ziel, zumal Deine Aussage mit dem "Rausfliegen" schlicht und einfach falsch ist. Abgesehen davon: es scheint doch eher nur an Dir zu liegen, daß nach 3 Monaten noch keine Leistungen gezahlt werden - nicht das JC kommt seinen Pflichten nicht nach, sondern offensichtlich Du bist es, der die einfachsten Bescheinigungen binnen 3 Monaten nicht einreichen kann oder will.

    Gruß!

  • Okay gings noch leihenhafter als diese unnötigen Kommentare?
    Also wer noch nicht weiß, dass Behörden grundsätzlich dazu verpflichtet sind nach SGB I, Anträge anzunehmen und die Mitwirkungspflicht mit der Offenbarung im Sinne des SOzialgeheimnisses zu tun hat, kann ich nicht ernst nehmen.
    Sorry. Viel Dank für deinen "Aufwand".

    PS: Wie wärs, wenn wir die Sozialgerichte abschaffen, wenn diese noch nicht einmal Grundsätze bzw. auf die RIchtigkeit der Rechtslage überprüfen!

  • Hallo,

    allzuviel Ahnung hast Du aber nicht von dem, was Du so schreibst.

    Zitat

    Also wer noch nicht weiß, dass Behörden grundsätzlich dazu verpflichtet sind nach SGB I, Anträge anzunehmen

    Mal abgesehen davon, daß ich das nicht in Abrede gestellt habe - was hat der SGB I damit zu tun? Bevor Du "leihenhafte" (also laienhafte) Kommentare vorwirfst, solltest Du Dir das entsprechende Wissen aneignen. Die von Dir genannte Pflicht geht aus SGB X und nicht SGB I hervor....

    Zitat

    die Mitwirkungspflicht mit der Offenbarung im Sinne des SOzialgeheimnisses zu tun hat

    Aja. Und Du legst nun also fest, daß die Daten für den genutzten Wohnraum unter einem "Sozialgeheimnis" fällt? Der gleiche Wohnraum, für den Du Leistungen bekommen willst? Wie naiv kann man nur sein :confused: Auch hier gilt: erst mal informieren, bevor man losgeifert. Schau Dir also in SGB X an, was Sozialdaten und im SGB I an, was in diesem Zusammenhang das Sozialgeheimnis darstellt.

    Zitat

    Wie wärs, wenn wir die Sozialgerichte abschaffen, wenn diese noch nicht einmal Grundsätze bzw. auf die RIchtigkeit der Rechtslage überprüfen!

    Und was ist in Deinen Augen dieser "Grundsatz"? Leistungen zu erhalten, ohne die entprechenden Nachweise zu erbringen? Und was hast Du eigentlich an meiner Antwort bezüglich des Gerichtes nicht verstanden?

    Manchmal kann ich nur den Kopf schütteln angesichts solcher Naivität wie die von Dir...

    Gruß!

  • Hallo,

    Zitat

    Also wer noch nicht weiß, dass Behörden grundsätzlich dazu verpflichtet sind nach SGB I, Anträge anzunehmen

    Zitat

    Die von Dir genannte Pflicht geht aus SGB X und nicht SGB I hervor....

    § 16 SGB I ( nicht SGB X ) spricht nicht von Behörden, sondern von Leistungsträgern, Gemeinden und Vertretungen der BRD.

    Zitat

    Das JC RNK verlangt nachträglich eine Skizze der WOhnung, Stromsparflyer und andere wunderbare Dinge sowie jeweils die Mitwirkung des Hauptvermieters und Wohnungseigentümers Formulare auszufüllen

    Wenn ein Untermietvertrag vorliegt, ist der Eigentümer kein Ansprechpartner für das JC. Eine Untermieterlaubnis darf ebenfalls nicht gefordert werden.

    Lesenswert sind die Anlagen dieser Hinweise:
    http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/gr…022DSTBAI441151

    wevell

  • Hallo,

    Zitat

    § 16 SGB I ( nicht SGB X ) spricht nicht von Behörden, sondern von Leistungsträgern, Gemeinden und Vertretungen der BRD.

    Und was soll das nun wieder? Es geht hier nicht um die Zuständigkeit einer Behörde, sondern um die behauptete Nichtannahme eines Antrages. Und das ist Gegenstand des SGB X. Im übrigen verweist auch der von Dir genannte § auf die Mitwirkungspflicht, der hier offensichtlich nicht nachgekommen wurde.

    Zitat

    Wenn ein Untermietvertrag vorliegt, ist der Eigentümer kein Ansprechpartner für das JC. Eine Untermieterlaubnis darf ebenfalls nicht gefordert werden.

    Selbstverständlich kann und muß sich das Amt an den Eigentümer wenden, sofern durch den Antragsteller (und Vermieter) erforderliche Angaben nicht gemacht werden. Und ebenso ist eine Erlaubnis zur Untervermietung zwingend erforderlich, da andererseits durch einen hoheitlichen Akt ein Zustand akzeptiert werden würde, der dem Willen des Eigentümers widerspricht.

    Gruß!

  • Hallo,

    "Da grundsätzlich nur Kosten für den aktuellen Unterkunftsbedarf übernommen werden, ist maßgeblich, ob die Unterkunft tatsächlich genutzt wird. Daher kommt es auf die Rechtmäßigkeit der Nutzung (beispielsweise fehlende Untermieterlaubnis oder baurechtliche Unzulässigkeit der Nutzung) und formal vertragliche Verhältnisse11 nicht an, solange dem Hilfebedürftigen Kosten entstehen.12"

    https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenser…-22-sgb-ii/1656

    "Zur Deckung des Unterkunftbedarfs geeignet und tatsächlich auch genutzte Räumlichkeiten sind auch dann als"Unterkunft" anzuerkennen, wenn deren Nutzung zivil- oder baurechtlich nicht rechtmässig ist ( LSG NI-HB 22.6.2006-L 8 AS 165/06….). […] Der engere Wohnraumbegriff des Wohngeldrechtes, der die (baurechtliche) Zulässigkeit der dauernden Wohnnunutzund verlangt(…), ist nicht auf die Grundsicherung zu übertragen"

    Berlit in Münder LPK-SGB II § 22, RN 20

    wevell

  • Hallo,

    klar müssen die den Antrag erst einmal annehmen - da hast du voll recht - auch ohne Formular - ist bekannt.

    ABER du darfst nicht vergessen, daß die sich leider nicht immer an ihre eigenen Regeln halten. Was meine ich? Es gibt so viele Kann-Bestimmungen, so daß sie gern ausweichen und das auch dürfen.

    Auch wenn du 10mal recht hast, mußt du ruhig und sachlich auftreten, sonst erreichst du da nur das Gegenteil. Die vermuten dann schnell mal, daß du was verschweigst und das meinen die dann mit nicht-Mithilfe.

    Irgend etwas wollten die haben, was du ihnen nicht gegeben hast, so mein Eindruck. Was genau hat wirklich gefehlt ?
    Antrag war gut ausgefüllt und OK, Untermietvertrag war alles OK oder fehlte was ?
    Hast du denen deinen/Ihren geliebten Perso oder Reisepaß vorgezeigt - JA oder Nein ?
    Hast du den Antrag auch persönlich abgegeben und hast es intelligenterweise auch schön abzeichnen lassen ?

    Es nützt nicht viel, wenn du dich aufregst. Wenn du was von JC und Co. haben willst, mußt die Regeln einhalten auch wenn es im Kopf kocht und du Tag und Nacht dich übergeben könntest.

    Du kannst auch Streß machen, klar steht dir ja frei, aber bedenke, daß dann die Türe ganz zugehen könnte. Du könntest auch Hausverbot bekommen - SIE besitzen allein das Hausrecht und darum legen sie auch die Regeln fest. Sobald du einen Antrag dort stellst, unterwirfst du dich ihren Regeln. Entweder du akzeptierst das oder du bist draußen. Mit Gewalt kannst du es nicht erzwingen.

    Du wirst in deiner Sache kaum einen Anwalt finden, der dich so vertritt wie du es möchtest ... leider. Ich denke du weißt, was ich meine.

    Ich verstehe dich sehr gut, aber ich rate dir dringend zur Mitwirkung, wenn du von JC Geld haben möchtest - Punkt und aus.

    Grüße
    Sanschy :rolleyes:

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