Ob EU-Bürger Anspruch auf ALG II haben

  • Hallo an alle,

    wie hier leider viele, zähle ich auch zu denen, die Probleme mit dem Jobcenter haben, hier kommt also meine kleine "Geschichte".
    Ich bin 2013 nach D gezogen, davor habe ich in Ungarn gelebt,somit besitze ich die ungarische Staatsangehörigkeit.
    Ich bin alleinerziehende Mama eines 8 jährigen Jungen. 2013 habe ich angefangen zu arbeiten, dies fiel mir allerdings schwer, da meine Deutschkenntnisse noch geringer waren, als jetzt. Deshalb habe ich sofort die Möglichkeit genutzt, an einem Integrationskurs teilzunehmen.Dafür musste ich meinen Job kündigen.Dies habe ich auch gemacht. Die Prüfungen habe ich bestanden, soweit so gut(September 2014). Seitdem suchte ich eine Ausbildungstelle(oder Arbeitsstelle). Die Suche war auch erflogreich. Wir leben noch in Hattingen, NRW und möchten wegen Arbeitsaufnahme UND Familienzusammenführung nach Donaueschingen,Ba-Wü ziehen(Vater lebt in der selben Stadt und arbeitet da, ist kein Hartz IV-Bezieher, Mutter und Brüder leben im Umkreis von 100km). Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bereits unterschrieben, eine Wohnung im neuen, zukünftigen Wohnort gefunden,also alles mögliche gemacht, um mit der Arbeit anfangen zu können. So langsam komme ich zum wichtigen Teil... Bis zur Erhaltung des ersten Lohnes wollte ich beim zuständigen Jobcenter(JC Donaueschingen) HartzIV beantragt. Er wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
    "Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, weil Sie keinen Arrbeitnehmerstatus und kein Daueraufenthaltsrecht §§9 und 9a AufenthaltsG haben.
    Die Entscheidung beruht auf §7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGBII)
    Bei unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit nach weniger als einem Jahr Beschäftigung bleibt das Recht auf Freizügigkeit (nur) während der Dauer von sechs Monaten unberührt, §2Abs. 3 Satz 2 FreizugG/EU."

    Ich möchte auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Meiner Meinung nach zähle ich nicht zu den Arbeitssuchenden, da ich ja einen unterschriebenen Arbeitsvertrag habe und ich am 20.07.2015 schon arbeiten werde.

    Ich hoffe, auf diesem Wege Hilfe zu bekommen.
    Danke schon im Voraus für Eure Antworten.

  • Hallo Hoppel,
    der Antrag wurde am 25.06.2015 gestellt,aber zum 20.07.2015.Ab diesem Tag habe ich (meiner Meinung nach) Arbeitsnehmerstatus.Also dagegen...

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