Alg II nach Trennung beantragen

  • Hallo zusammen,

    ich wende mich mal an dieses Forum, weil ich absolut keine Ahnung habe, wie ich weiter fortfahren soll.
    Kurzum, mein Freund und ich haben uns getrennt, waren nicht verheiratet, aber zusammen wohnhaft und gelebt haben wir von seinem Verdienst. Nun ist es so, dass wir noch in der gemeinsamen Wohnung zusammen wohnen, er aber natürlich nicht mehr meinen Lebensunterhalt mitbestreiten möchte. Daher müsste ich, kurzweilig, bis ich wieder eine Arbeit gefunden habe ALG II beantragen. Nun gut, allerdings bleiben da einige Fragen. Wir wohnen zusammen, also bilden wir dann noch eine Bedarfsgemeinschaft ? Muss ich ihn und seine Einkünfte dort aufführen ? Muss ich ihn aufführen mit Hinweis auf eine Trennung ? Oder wie trage ich das ganze jetzt sachgemäß ein ?
    Ich habe vor schnellstmöglich eine Wohnung zu finden, allerdings käme dort ja auch erst wieder das Jobcenter ins Spiel. Ich hörte, man müsse eine Wohnung erst genehmigen lasse und es gäbe sowas wie Anspruch auf eine Erstaustattung. Ich denke aber mal, diesen könnte ich erst stellen, wenn ich schon im Bezug bin ? Oder wie ist da die Reihenfolge ?
    Über jede hilfreiche Aufklärung wäre ich mehr als dankbar.

    Grüße

    Susanne

  • Hallo,

    JA Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft und ja du brauchst seine Einkommensnachweise -

    zieh aus - heißt suche dir Wohnraum und laß das vom JC abchecken. Am besten 2 oder 3 Angebote von Vermietern holen und absegnen lassen vom JC

    Man kann auch eine WG gründen - die bessere Variante - dann sollte sich dies im Mietvertrag ändern - so das du z.B. ein Untermieter wirst ... was natürlich riskant ist, aber machbar ... die WG-Vaiante ist nicht so leicht zu beweisen, aber möglich - haben schon Leute gemacht und durchbekommen.

    ansonsten ziehe aus - zu Freundin oder Familie und von da aus eine neue Wohnung suchen - dann bist du ihn los
    oder
    schmeiß den Herrn raus, wenn du es schaffst.

    Aber .... es kommt auf den Mietvertrag an, wenn du da drin stehst, dann mußt du sehen, daß du da raus kommst - ist alles nicht
    so einfach - dem Vermieter ist es Wurst wer die Miete zahlt. Falls ihr z.B. gemeinsam drin steht, dann kommt der Vermieter zu dir, wenn er nicht zahlt auch wenn du keine Kohle hast.

    Sieh zu, daß du dich mit ihm arangierst oder weg dort, aber sauber raus aus dem Vertrag. Und die Kaution ? Wem gehört die ?

    Es gibt immer mehrere Möglichkeiten um die Trennung zu vollziehen

    LG
    Sanschy

  • Also da ich momentan in einer ähnlichen Lage bin kann ich es so sagen:

    WIr haben jetzt nach der Trennung eine WG und mein Ex-Partner wird nicht als Bedarfsgemeinschaft geführt.

    Ihr müsst dem Jobcenter darlegen und beweisen das jeder auf seine Rechnung lebt und das keiner dem anderen irgendwelche gefälligkeiten oder Hilfen zu kommen lässt.

    Je nach Sachbearbeiter geht das schwerer und leichter.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!