Erstwohnung nach Wohnungslosigkeit

  • Will eine erstwohnung ziehen, da ich seit Juni wohnungslos bin.

    ALGII-bescheid habe ich, erhalte Regelsatz (ohne Kosten für Unterkunft). Die Angemessenheit einer Wohnung, deren Expose ich abgab, wurde auch bestätigt. Dann musste ich noch einen Antrag auf Notwendigkeit einer Wohnung stellen. (Dies erfolgte alles während eines Termins.) Darauf kam aber noch keine Antwort.

    Was wären die nächsten Schritte?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Ja, aber mir fällt auf, ich habe ein Blatt "Antrag zur Notwendigkeit eines Umzuges" , mit der Begründung "Ich bin Wohnungslos" ausgefüllt . ist das nicht jetzt das falsche Formblatt gewesen? Es geht ja bei mir eigentlich nur um einen Einzug, nicht um einen Umzug.

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