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Bürgergeld Zahlung im Monat der Arbeitsaufnahme

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Bürgergeld wird grundsätzlich im Voraus gezahlt, also zu Beginn des Monats für den laufenden Monat. Eine Vergütung in Form von Lohn oder Gehalt erhält ein Arbeitnehmer allerdings zum Ende des Monats bzw. sogar nach Ablauf des Monats. Und genau hier kommt es auf ein paar Tage an, denn bei Bürgergeld Bezug gilt das Zuflussprinzip.

Zuflussprinzip entscheidet über Hilfebedürftigkeit

Jegliches Einkommen, welches in einem Monat des Leistungsbezuges zufließt, wird auch als Einkommen angerechnet und mindert das Bürgergeld – je nach Höhe des Zuflusses auch vollständig.

Nehmen wir einmal an, dass ein Bürgergeld Bedürftiger seine Leistungen bereits am 01. April in Höhe des Regelsatzes sowie der angemessenen Kosten der Unterkunft vom Jobcenter auf das Konto überwiesen bekommen hat – das Jobcenter hat die Zahlung bereits schon Ende des März getätigt. Im selben Monat nimmt er am 08. April (nach Zahllauf der Sozialleistungen) eine Vollzeitbeschäftigung auf und hat bis zum Ablauf des Monats ein Bruttogehalt von 2.080 Euro und ein Nettoeinkommen von 1.550 Euro.

Gehalt kommt im selben Monat

Erhält der Arbeitnehmer sein Gehalt noch im Monat April für April ausgezahlt, fließt das Einkommen im selben Monat zu, für den auch die Bürgergeld Auszahlung bereits erfolgte. Damit fehlt es an der Hilfebedürftigkeit für April – eine der zentralen Voraussetzungen für Bürgergeld. Das Jobcenter wird die Leistungen für April mit einem Aufhebungsbescheid aufheben und die gesamten Leistungen zurückfordern.

Gehalt kommt erst im Folgemonat

Wird das Gehalt für April hingegen erst im Mai ausgezahlt (Zufluss), kann das Jobcenter das Bürgergeld für April nicht zurückfordern. Mangels Einkommen war der Leistungsbezieher noch im April hilfebedürftig. Hier entscheiden also die Regelungen im Arbeitsvertrag bzw. der Zahlungsplan des Arbeitgebers über Bürgergeld Leistungen für einen ganzen Monat.

Sollte das Jobcenter dennoch die Leistungen rückwirkend aufheben, sollten Betroffene Widerspruch erheben.

Jobcenter stellt Zahlungen im Vorfeld ein

Häufig haben Betroffene das Problem, dass Jobcenter die Leistungen bereits für den Monat einstellen, in dem Bedürftige eine Tätigkeit aufnehmen mit der Begründung, dass aufgrund des nachgelagert ausgezahlten Einkommens keine Hilfebedürftigkeit besteht.

Kein Bürgergeld im Monat der Arbeitsaufnahme

Da keine Bürgergeld Leistungen fließen und das Gehalt bzw. der Lohn in den meisten Fällen erst im Folgemonat kommt, müssen Betroffene übergangsweise für einen Monat ein Darlehen beim Jobcenter beantragen, um den gesamtem Monat ohne Einkommen zu überbrücken. Die Rückzahlung des Jobcenter-Darlehens erfolgt dann ab dem Folgemonat.

Erfährt das Jobcenter hingegen aber erst von der Arbeitsaufnahme, nachdem die Auszahlung für den laufenden Monat abgeschlossen ist, kann es den ausgezahlten Betrag nicht zurückfordern und dem Bürgergeld Bedürftigen, der die neue Arbeit aufgenommen hat, bleibt eine Menge Ärger und der Antrag auf das Darlehen erspart.

Aber: Wer wissentlich beim Jobcenter einen neuen Job und das damit verbundene Einkommen verschweigt und weiterhin die Sozialleistungen in Anspruch nimmt, begeht Sozialbetrug und eine Rückforderung der bisherigen Bürgergeld Bezüge im Zeitraum der Erwerbstätigkeit gilt als sicher – ebenso könnte auch ein Strafverfahren im Raum stehen.

Titelbild: Rawpixel.com / shutterstock.com