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Hartz IV Bescheid - Bewilligungsbescheid

Allgemeine Infos zum Arbeitslosengeld II Bescheid – Arten - Typische Fehler

Wurde ein Antrag auf Hartz IV gestellt, wird das Jobcenter die Hilfebedürftigkeit des Antragstellers prüfen. Nach erfolgter Prüfung wird eine Entscheidung darüber gefällt, ob Hartz IV geleistet wird und wenn ja, in welcher Höhe und wie sich die Leistungen im Detail zusammensetzen. Dies wird dem Antragsteller per Hartz IV Bescheid – einem Verwaltungsakt – mitgeteilt.

Dabei setzt sich die Bewilligung der Leistungen aus dem Hartz IV Regelsatz, den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie aus eventuell bestehenden Mehrbedarfen zusammen.

Wie bekommt man Bewilligungsbescheid?

Der Bewilligungsbescheid wird vom Jobcenter ausgestellt, wenn ein Antrag auf Hartz IV genehmigt wurde. Dieser wird nach einer Bearbeitungszeit von max. sechs Monaten postalisch zugestellt.

Wie lange dauert es bis man Bewilligungsbescheid bekommt?

Nachdem ein Antrag auf Hartz IV Leistungen gestellt wurde, verbleiben dem Jobcenter 6 Monate Zeit die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen und ggf. einen Bewilligungsbescheid auszustellen.

Wann bekommt man vom Jobcenter Bescheid?

Wurde innerhalb der sechsmonatigen Frist nach Antragsstellung kein Bescheid von Seiten des Jobcenters ausgestellt, haben Betroffene die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage anzustreben.

Was ist ein Bescheid Jobcenter?

Mit einem Bewilligungsbescheid setzt das Jobcenter Leistungsberechtigte über die Höhe der bewilligten Hartz IV Leistungen in Kenntnis. Ein Bewilligungsbescheid muss außerdem diese Informationen beinhalten.

Jobcenter hat 6 Monate Zeit für Bescheid (Verwaltungsakt)

Nachdem ein Antrag beim Jobcenter gestellt wurde, hat der Leistungsträger sechs Monate Zeit, darüber zu entscheiden und die Entscheidung schriftlich als Bescheid (Verwaltungsakt) zu verkünden.

Es muss also zwingend innerhalb dieser Zeit über den Antrag eines Betroffenen ein Bewilligungsbescheid oder Ablehnungsbescheid erlassen werden. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Antrag es sich handelt – dies kann sowohl der Antrag auf die Grundsicherung sein als auch Anträge auf Hartz IV Mehrbedarfe oder andere Anträge auf Übernahme von Kosten für andere Bedarfe etc.

Tipp: Sollte das Jobcenter keinen Bescheid erlassen, kann eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht eingereicht werden.

Alle wichtigen Informationen dazu unter Untätigkeitsklage Hartz IV.

Das muss der Bewilligungsbescheid beinhalten

Um einen Hartz 4 Bescheid auf seine Richtigkeit überprüfen zu können, ist es erforderlich, den Bescheid zu verstehen. In der Regel besteht der Bewilligungsbescheid aus ca. drei Seiten.

Folgende Informationen gehen aus dem Bescheid hervor:

  • Datum des Antrags
  • Adresse und Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer)
  • Bewilligungszeitraum
  • Gesamtbedarf für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft
  • Einzelaufstellung der Bedarfe pro Person
  • Leistungsempfänger (bspw. der Antragssteller selbst oder der Vermieter)
  • Versicherungszahlungen
  • Rechtsbehelfsbelehrung mit Widerspruchsfrist (1 Monat)

Bewilligungszeitraum

Im Bescheid wird mitgeteilt, über welchen Zeitraum der Betrag gezahlt wird. Die Jobcenter sprechen hier von „Bewilligungszeitraum“. In der Regel beträgt der Bewilligungszeitraum 1 Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II).

Wichtig: Nach Ablauf der zwölf Monate muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.

Wie Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen erfahren Sie unter Weiterbewilligungsantrag auf Hartz IV Leistungen.

Gesamtbedarf aller Personen

Aus dem Gesamtbedarf für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft ergibt sich der Betrag, der monatlich vom Jobcenter für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gezahlt wird.

Wer in der Bedarfsgemeinschaft mitgezählt wird können Sie unter Bedarfsgemeinschaft Hartz IV nachlesen.

Einzelaufstellung pro Person

Aus der Einzellaufstellung ergibt sich, welche Personen zur Bedarfsgemeinschaft zählen und welcher Regelsatz jeder Person im Detail zusteht.

Die unterschiedlichen aktuell Regelsätze finden Sie unter Hartz IV Regelsatz.

Leistungsempfänger und Zahlung von Leistungen

Als Leistungsempfänger wird die Person (BG-Vorstand) aufgelistet, die die Leistungen vom Jobcenter überwiesen bekommt.

Wenn der Antragssteller die Kosten für Unterkunft und Heizung selbst an den Vermieter weiterleitet, geht aus dem Bescheid außerdem hervor, in welcher Höhe die Miet- und Nebenkosten übernommen werden.

Liegt eine Abtretungserklärung vor, überweist das Jobcenter die Miete aber auch direkt an den Vermieter, sodann Name und Adresse des Vermieters zusätzlich als Zahlungsempfänger im Bewilligungsbescheid aufgenommen werden.

Bei den Versicherungszahlungen werden alle Versicherungsbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung aufgelistet und an welche Kassen die Zahlungen im Detail gehen.
Als Anlage fügen die Jobcenter die genaue Berechnungsgrundlage sowie ggf. notwendige Erklärungen bei.

Info: Die ergänzenden Erläuterungen vom Jobcenter können helfen, den Hartz IV Bescheid besser zu verstehen.

Mehr zur Übernahme der Wohnkosten unter Hartz IV Kosten der Unterkunft und Heizung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Am Ende eines jeden Bescheides befindet sich die Rechtsbehelfsbelehrung, in der die Rechte des Bedürftigen aufgeschlüsselt sind.

Hier wird dem Leistungsempfänger mitgeteilt, dass er das Recht hat, innerhalb 1 Monats Widerspruch gegen den Bescheid zu erheben. Außerdem steht hier, in welcher Form und an welche Adresse der Widerspruch geschickt werden kann.

Hinweis: Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt – und das tut sie tatsächlich manchmal – oder unrichtig ist, verlängert sich die Widerspruchsfrist nach § 58 VwGO auf ein Jahr ab Zustellung.

Ein Bescheid gilt nach § 122 Abs. 2 AO drei Tage nach der Erstellung beim Empfänger als zugegangen bzw. bekannt gegeben, womit auch die Fristberechnung beginnt. Unter bestimmten Umständen, wenn beispielsweise die Post bestreikt wird, kann eine Postzustellung aber auch mal länger dauern. Daher empfehlen wir – insbesondere, wenn der Bescheid später als drei Tage nach der Erstellung (Datum auf dem Bescheid) eingetroffen ist – das Postzustellungsdatum auf dem Bescheid zu notieren. Wenn Widerspruch gegen den Bescheid erhoben werden soll, ist dieses Datum für die Wahrung der Frist entscheidend.

Hartz IV Bescheid Muster

 Muster Hartz IV Bescheid

Bild: Hartz IV Musterbescheid PDF
Quelle: Agentur für Arbeit 

Jeder Hartz IV Bescheid ist ein Verwaltungsakt

Um gegen das Jobcenter vorgehen zu können, ist immer ein vorangegangener bestimmter Verwaltungsakt des Jobcenters notwendig. Der Hartz IV Bescheid ist ein solcher Verwaltungsakt.

Somit ist der Hartz IV Bescheid die erste Möglichkeit für den Hilfebedürftigen, sich gegen das Jobcenter zu wehren. Per Widerspruch (und notfalls auch Klage) kann gegen jeden Verwaltungsakt vorgegangen werden. 

Wichtig: Da es sich bei Hartz IV Leistungen um existenzsichernde Leistungen handelt, ist Eile geboten. Daher sollte man parallel zum Widerspruch einstweiligen Rechtschutz beim Sozialgericht beantragen.

Wie Sie gegen das Jobcentervorgehen können erfahren Sie im Detail unter Hartz IV Widerspruch und Hartz IV Klage gegen Jobcenter.

Hartz IV Bescheid fehlerhaft

Es kann vorkommen, dass der Hartz IV Bescheid fehlerhaft ist oder die Leistungsbewilligung fälschlicherweise sogar ganz vom Jobcenter abgelehnt wird (sog. Ablehnungsbescheid).

Sollte der Antragssteller vermuten, dass das Jobcenter einen Fehler gemacht hat, kann innerhalb der Widerspruchsfrist von 1 Monat Widerspruch gegen den Bescheid erhoben werden.

Hierfür ist die Rechtsbehelfsbelehrung relevant, die dem Bescheid beigefügt ist.

Typische Fehler

Typische Fehler in der Berechnung können sein:

  • Fehlerhafte Berechnung für Unterkunft und Heizung
  • Falsche Anrechnung des Einkommens
  • Verwehrung eines Mehrbedarfs
  • Fehlerhafter Gesamtbetrag

Wenn der Eindruck besteht, dass der Bescheid möglicherweise nicht korrekt ist, haben Hilfebedürftige das Recht, sich von einem Anwalt für Sozialrecht oder bei einer Beratungsstelle Hilfe zu holen.

Der Widerspruch gegen eine fehlerhafte Berechnung im Bewilligungsbescheid ist häufig erfolgreich. Denn die Mitarbeiter der Jobcenter machen immer noch zu viele Fehler und erstellen fehlerhafte Bescheide. Im ersten Halbjahr 2018 lag die Fehlerquote der Jobcenter teilweise bei über 48 Prozent!
Wenn Sie den Eindruck haben, dass auch Ihr Bescheid fehlerhaft ist, sollten Sie unbedingt einen Widerspruch erheben.

Wie das Einkommen korrekt angerechnet wird und was überhaupt berücksichtigt werden darf erfahren Sie unter Hartz 4 Einkommen.

Weitere Hartz IV Bescheide

Neben dem oben genannten Bewilligungsbescheid, der über die bewilligten Leistungen informiert, gibt es noch weitere Bescheide, die vom Jobcenter erlassen werden.

Ablehnungsbescheid

Per Ablehnungsbescheid wird entschieden, wenn dem Antragssteller nach 7 SGB II keine Hartz 4 Leistungen zustehen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Antragssteller über zu viel Vermögen verfügt. Die Ablehnung muss im Detail vom Jobcenter erläutert werden.

Mehr zum Ablehnungsbescheid im Detail unter: Ablehnungsbescheid zu Hartz IV Leistungen vom Jobcenter erhalten?

Aufhebungsbescheid

Wenn sich die persönliche Situation des Antragsstellers bzw. der Bedarfsgemeinschaft ganz oder teilweise geändert hat, etwa durch einen neuen Job oder plötzlich bestehendes Vermögen (Erbschaft), Unterhaltszahlungen etc., wird das Jobcenter im Detail überprüfen, ob dem Antragssteller weiterhin Hartz IV Leistungen zustehen.

Sollte das Jobcenter zu dem Ergebnis kommen, dass keine Hilfebedürftigkeit mehr vorliegt, erlässt es einen Aufhebungsbescheid. Häufig müssen dann auch Leistungen zurück gezahlt werden, dies wird dem Betroffenen im Rückzahlungsbescheid mitgeteilt.

Was als Vermögen zählt und wie hoch das Schonvermögen ist erfahren Sie unter Schonvermögen – Freibeträge auf Vermögen bei Hartz IV.

Rückzahlungsbescheid / Rückforderungen von Leistungen

Unter bestimmten Umständen darf das Jobcenter eine Rückforderung bereits gezahlter Hartz IV Leistungen per Rückzahlungsbescheid vornehmen.

Beispiel: Der Leistungsberechtigte hat Informationen zurückgehalten, die den Hartz IV Anspruch verringert hätten. Oder er hat absichtlich falsche Angaben gemacht, durch die die Hartz IV Leistungen höher ausgefallen sind, als sie es hätten eigentlich sein dürfen.

Wenn sich rausstellt, dass nicht nur Leistungen zurück gezahlt werden müssen, sondern dem Betroffenen auch in der Zukunft keine Leistungen mehr zustehen, wird gleichzeitig ein Aufhebungsbescheid erlassen.

Mehr dazu unter Hartz IV Rückzahlung.

Sanktionsbescheid

Die Jobcenter verhängen Sanktionen, wenn Leistungsempfänger ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Dies hat zur Folge, dass die Hartz IV Leistungen gekürzt werden. In diesem Fall wird über die Leistungskürzung ein Sanktionsbescheid vom Jobcenter erlassen.

Achtung: Viele Mitarbeiter verhängen unsachgemäße Sanktionen, daher ist es zwingend erforderlich, einen Sanktionsbescheid zu überprüfen.

Detaillierte Informationen zu Sanktionen unter Hartz IV Sanktionen.

Widerspruchsbescheid

Wenn einer der oben aufgeführten Bescheide fehlerhaft oder nicht gerechtfertigt ist, kann Widerspruch beim Jobcenter erhoben werden.

Das Jobcenter ist dann dazu verpflichtet, innerhalb von drei Monaten (§ 88 SGG) einen Verwaltungsakt vorzunehmen und einen Widerspruchsbescheid zu erlassen.

Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt

Bei der Eingliederungsvereinbarung handelt es sich um einen Vertrag zwischen Hilfebedürftigen und Jobcenter.

In diesem wird festgehalten, wie beide Parteien gemeinsam dafür sorgen, dass der Hilfebedürftige dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht bzw. eine Arbeitsstelle erhält.

Achtung: Die in der EGV getroffenen Vereinbarungen sind für den Hilfebedürftigen bindend. Hält er sich nicht an den Vertrag, drohen ihm Sanktionen.

Die Unterschrift auf der EGV ist zwar freiwillig, allerdings versucht das Jobcenter mit allen Methoden, den Betroffenen zur Unterschrift zu zwingen. Notfalls wird die EGV als Verwaltungsakt erlassen, an den sich der Hartz IV Bedürftige dann halten muss.

Weiterführende Informationen zur EGV unter Eingliederungsvereinbarung bei Hartz IV Bezug.

Bescheid erhalten – immer prüfen!

Generell sollten alle Bescheide des Jobcenters ausführlich überprüft werden. Sobald der Eindruck eines Fehlers besteht, kann und sollte Widerspruch – und, falls erforderlich, auch Klage – eingelegt werden!

Zuletzt aktualisiert: 30.08.2021