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Bürgergeld Anspruch

Bürgergeld Reform Stempel vor Geldscheinen

In diesem Abschnitt erhalten Sie grundlegende Informationen zum Bürgergeld Anspruch und über die sog. Bedarfsgemeinschaft. Voraussetzung für die Leistungen des Bürgergeldes nach dem SGB II, welches zum Jahreswechsel 2023 das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV ersetzt hat, ist grundlegend, dass es sich um einen erwerbsfähigen Antragsteller handelt. Sollte der Antragsteller nicht erwerbsfähig sein oder bereits das Rentenalter erreicht haben, so besteht kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sondern Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung.

Bürgergeld Einführung zum 01. Januar 2023

Zum 01.01.2023 wurde das Bürgergeld eingeführt, dass die bisherigen Hartz IV Leistungen ersetzt. Auch wenn es ein paar positive Veränderungen aufgrund dieser Sozialreform gibt, hat sich im Großen und Ganzen nur der Name verändern. Weiterhin wird die Grundsicherungsleistung im SGB II geregelt.

Anspruch auf Bürgergeld

Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sowie anderen Quellen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Jobcenter. Ausführliche Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auf der nachfolgenden Seite

Bewilligungszeitraum beim Bürgergeld

Sozialleistungen werden immer für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Ist dieser sog. Bewilligungszeitraum abgelaufen, muss ein Folgeantrag bzw. Weiterbewilligungsantrag gestellt werden, bei dem erneut geprüft wird, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld noch vorliegen.

Antrag beim Jobcenter

Für das Bürgergeld nach dem SGB II sind die Jobcenter als Leistungsbehörde zuständig. Gleichzeitig besteht ein Antragserfordernis, so dass Sie Bürgergeld beantragen müssen, um Leistungen zu erhalten. Die Formulare hierfür finden Sie auf unserer Formularseite unter Bürgergeld Formulare. Alternativ kann das Bürgergeld auch teilweise online beantragt und auch verwaltet werden über das Portal jobcenter.digital – Adressen und Kontaktinformationen der Jobcenter finden Sie hier:

Bedarfsgemeinschaft beim Bürgergeld

Leben mehrere Hilfebedürftige im Bezug von Bürgergeld in einem gemeinsamen Haushalt, beispielsweise Partner oder Eltern mit ihren Kindern, so spricht man von der sog. Bedarfsgemeinschaft. Welche Voraussetzungen dabei eine Bedarfsgemeinschaft erfüllen muss und wie hoch die Leistungen ausfallen, finden Sie im nachfolgenden Link.

Bürgergeld für Auszubildende, Schüler und Studenten

Bei den Bürgergeld Leistungen für Auszubildende, Schüler und Studenten handelt es sich um ein sehr kompliziertes bürokratisches Konstrukt, da dieser Personenkreis eine wesentliche Voraussetzung für den Anspruch auf Bürgergeld nicht erfüllt, nämlich die Erwerbsfähigkeit. Dadurch, dass Azubis, Schüler und Studenten den Arbeitsvermittlungsbemühen der Jobcenter und damit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, kommt Bürgergeld nur unter sehr begrenzten Voraussetzungen in Betracht.