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Änderungsbescheid

Briefumschlag wird in Briefkasten geworfen

Kommt es im SGB II Bezug zu Veränderungen, die sich auf den Leistungsbezug des Hilfebedürftigen auswirken, wird ein Änderungsbescheid vom Jobcenter erlassen. In diesem werden die Bürgergeld Leistungen, die zuvor im Bewilligungsbescheid zugesichert wurden, teilweise oder vollständig geändert. 

Wie kommt es zum Änderungsbescheid?

Bürgergeld Bedürftige sind dazu verpflichtet, das Jobcenter umgehend zu informieren, wenn sich etwas an ihrem Einkommen, der Bedarfsgemeinschaft, etc. geändert hat. Insbesondere Änderungen, die sich auf den Leistungsbezug auswirken, müssen gemeldet werden (Anlage VÄM – Veränderungsmitteilung).

Die selbstständige Veränderungsmitteilung ist allerdings keine Voraussetzung für den Änderungsbescheid! Denn auch durch Informationen Dritter (beispielsweise Nachbarn), monatliche Kopien der Gehaltsabrechnung (bei Bürgergeld Aufstockern), etc. kann das Jobcenter von veränderten Lebensumständen des Hilfebedürftigen erfahren.

Beispiele:

  • Der Hilfebedürftige verfügt über Einkommen oder Vermögen
  • Bürgergeld Aufstocker hat weniger/mehr Gehalt erhalten, als im vorläufigen Bewilligungsbescheid angenommen
  • Unterkunftskosten haben sich verändert
  • Anzahl der Personen der Bedarfsgemeinschaft hat sich verändert

Erhält das Jobcenter eine Änderungsmitteilung oder anderweitige Information über geänderte Lebensumstände, prüft es, wie sich die Bürgergeld Leistungen durch die neuen Umstände ändern. Die neuen, geänderten Leistungen werden dem Betroffenen im Änderungsbescheid mitgeteilt. Dort heißt es dann beispielsweise:

„Hiermit wird Ihre Bewilligung vom 01.04.2022 mit Datum vom 30.06.2022 geändert.“

Der Änderungsbescheid hebt den ursprünglichen Bescheid (Bewilligungsbescheid, anderer Änderungsbescheid, etc.) vollständig oder teilweise auf.

In der Regel wird der Änderungsbescheid für die Zukunft gültig. Unter bestimmten Umständen, wenn der Bedürftige beispielsweise vorsätzlich oder grob fahrlässig seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist, kann die Leistungsänderung via Änderungsbescheid auch rückwirkend erfolgen (§ 48 SGB X, 1). Bei einer rückwirkenden Aufhebung kommt es in der Regel auch zu einer Rückforderung von Leistungen, wofür das Jobcenter zusätzlich einen Erstattungsbescheid erlässt.

Unterschied Änderungsbescheid zu Aufhebungsbescheid / Erstattungsbescheid

Der Aufhebungsbescheid wird erlassen, wenn keine Hilfebedürftigkeit nach SGB II mehr vorliegt (Bürgergeld Anspruch entfällt ). In diesem Fall werden alle vorhergehenden, noch gültigen, Bescheide aufgehoben; die Jobcenter-Leistungen werden also vollständig aufgehoben.

Der Änderungsbescheid hingegen wird erlassen, wenn sich an zuvor bewilligten Leistungen etwas ändert. Die Hilfebedürftigkeit nach SGB II ist weiterhin vorhanden und wird lediglich an die neue Situation angepasst.

Wurden die Jobcenter-Leistungen im Aufhebungs- oder Änderungsbescheid rückwirkend aufgehoben bzw. geändert, muss der Betroffene in der Regel Leistungen zurückzahlen. Dies wird dem Betroffenen im Erstattungsbescheid mitgeteilt.

Ein Änderungsbescheid muss nicht automatisch etwas Negatives bedeuten! Denn auch, wenn sich die Leistungen zugunsten des Bürgewrgeld Bedürftigen verändern, wird ein Änderungsbescheid erlassen.

Beispiele – Negativer Änderungsbescheid

Erhält der Bürgergeld Empfänger eine Erstattung von Nebenkosten, die vollständig vom Jobcenter im Voraus bezahlt wurden, mindert diese nach § 22 Abs. 3 SGB II die Jobcenter-Leistungen für die KdU im Monat nach der Auszahlung.

Lebt der Hilfebedürftige alleine, steht ihm eine Wohnung von 50m² sowie 502 Euro monatliche Regelbedarf zu (Stand 2023). Zieht der Bürgergeld Empfänger mit seiner Partnerin zusammen, stehen beiden zusammen 65m² zur Verfügung. Außerdem ändert sich der Bürgergeld Regelsatz von jeweils 404 Euro auf zusammen 451 Euro.

Eine Person aus der Bedarfsgemeinschaft erhält Einkommen, dieses wird auf den monatlichen Regelbedarf der Bedarfsgemeinschaft angerechnet (siehe Bürgergeld Zuverdienst). Die Leistungen des Jobcenters verringern sich.

Beispiele – Positiver Änderungsbescheid

  • Verringerung des Einkommens – Neue Bedarfsberechnung

Beträgt das Einkommen des Bürgergeld Aufstockers weniger als im vorläufigen Bewilligungsbescheid angenommen, muss der Bedarf des Hilfebedürftigen entsprechend angepasst und erhöht werden.

  • Regelsatzerhöhung

Einmal jährlich wird der Bürgergeld Regelsatz bei allen Hilfebedürftigen angepasst . Im Änderungsbescheid teilen die Jobcenter die Anpassung des neuen Regelbedarfs mit.

  • Erhöhung der Unterkunftskosten – Neue KdU

Erhöhen sich die Unterkunftskosten, beispielsweise aufgrund von Modernisierungsmaßnehmen, kann der Hilfebedürftige das Jobcenter in einer Veränderungsmitteilung darüber informieren. Liegen die Unterkunftskosten mit der Erhöhung insgesamt im angemessenen Bereich, muss das Jobcenter für die neuen KdU aufkommen.

Aus dem Änderungsbescheid ergeben sich die neuen Jobcenter-Leistungen für Unterkunft und Heizung.

Wann muss Jobcenter Änderungsbescheid erlassen?

Erhält das Jobcenter eine Änderungsmitteilung, ist das Jobcenter verpflichtet, diese zu bearbeiten und einen Änderungsbescheid zu erlassen.

Die Herausforderung: Es gibt keine gesetzlichen Bearbeitungsfristen für das Jobcenter. Erst wenn die Bearbeitung länger als 6 Monate dauert, kann eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erhoben werden.

Wird beispielsweise eine Änderungsmitteilung aufgrund höherer Unterkunftskosten beim Jobcenter eingereicht, ist eine schnelle Bearbeitung des Jobcenters unerlässlich, da die Erhöhung sonst vom Bedürftigen vorgestreckt werden muss.

→ Um eine unzulässige Bedarfsunterdeckung zu vermeiden, sollte dem Jobcenter bei Einreichung der Änderungsmitteilung eine Frist gesetzt werden, bis wann die höheren KdU per Änderungsbescheid zu bewilligen sind.

Rückwirkender Änderungsbescheid und Rückforderung von Leistungen

Soll ein Bescheid rückwirkend per Änderungsbescheid geändert und gleichzeitig Leistungen per Erstattungsbescheid zurückgefordert werden, muss das Jobcenter dies innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der verändernden Tatsachen tun (§ 45 (4) SGB X).

Wenn die Rechtswidrigkeit eines Bescheides erst nach Ablauf dieser Jahresfrist bekannt wird, hat das Jobcenter auch nach Ablauf eines Jahres seit Ende des vorläufigen Bewilligungszeitraums die Möglichkeit, den Bescheid rückwirkend zu ändern (fachliche Weisung der Arbeitsagentur für Arbeit zu § 41 SGB II, 41a.32)

Änderungsbescheid bei Bürgergeld Aufstockern

Bürgergeld Aufstocker mit unregelmäßigem Einkommen erhalten lediglich eine vorläufige Leistungsbewilligung von sechs Monaten, da das genaue Einkommen für den Bewilligungszeitraum unklar ist. Das Jobcenter bringt das zu erwartende Einkommen monatlich im Voraus in Anrechnung. Am Ende des vorläufigen Bewilligungszeitraums ist das Jobcenter verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen (beispielsweise Gehaltsabrechnungen) für die abschließende Entscheidung vom Betroffenen einzufordern.

Auch nach Ablauf des Leistungsbezuges ist die leistungsberechtigte Person sowie alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft dazu verpflichtet, an der Aufklärung der abschließenden Leistungsbewilligung mitzuhelfen (fachliche Weisung der Arbeitsagentur für Arbeit zu § 41 SGB II, 41a.23).

Ist das tatsächliche Einkommen höher oder geringer als erwartet, wird ein Änderungsbescheid erlassen, aus dem sich eine Rückforderung (zusätzlich Erstattungsbescheid notwendig) oder Leistungsnachzahlung ergibt.

Abschließende Entscheidung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums – Endgültigkeitsfiktion

Die abschließende Entscheidung der Leistungsbewilligung erfolgt erst nach Ende des Bewilligungszeitraums. Laut fachlicher Weisung zu § 11 SGB II, 11.44 (hier), soll das Jobcenter nach Ablauf des BWZ „möglichst zügig“ über den Leistungsanspruch entscheiden und einen entsprechenden Bescheid erlassen.

Monatlich abschließende Entscheidung – Sicherstellung Existenzminimum

Um das Existenzminimum des Leistungsberechtigten zu sichern, kann der Betroffene einen ausdrücklichen Antrag auf monatlich abschließende Entscheidung unter Berücksichtigung des tatsächlich erhaltenen Einkommens stellen (fachliche Weisung der Arbeitsagentur für Arbeit zu § 41 SGB II, 41a.30).

Das Jobcenter entscheidet dann jeweils monatlich über die vorläufige Leistungsbewilligung und erlässt monatlich einen entsprechenden Änderungsbescheid.

Fehlerhafter Änderungsbescheid

Jeder Bescheid – Auch der Änderungsbescheid – Sollte auf seine Richtigkeit überprüft werden. Gerade, wenn sich Leistungen ändern und das Jobcenter weniger Leistungen gewähren möchte, sollte genauer hingeschaut werden! Jeder Bedürftige hat das Recht, sich im Rahmen der Beratungshilfe (Beratungshilfeschein) von einem Anwalt für Sozialrecht oder bei einer Beratungsstelle beraten zu lassen.

Häufige Fehler im Änderungsbescheid – Beispiele:

  • Jobcenter bezieht sich im Bescheid auf einen fehlerhaften Sachverhalt (Personenanzahl der BG hat sich beispielsweise gar nicht verändert)
  • Berechnungsfehler beim Bedarf
  • Ein Mehrbedarf, der zuvor im Bewilligungsbescheid anerkannt wurde, wird im Änderungsbescheid vergessen
  • Das einsetzbare Einkommen (Aufstocker) wird fehlerhaft berechnet
  • Formelle und offensichtliche Fehler (falsches Datum, Rechtschreibfehler, etc.) →  Diese Fehler haben jedoch keine Auswirkungen auf den Bescheid

Befinden sich im Änderungsbescheid Berechnungsfehler, werden zuvor gewährte Mehrbedarfe im Bescheid vergessen oder greift das Jobcenter falsche Tatsachen auf, sollte der Betroffene per Widerspruch gegen den Bescheid vorgehen. Unter Bürgergeld Widerspruch erläutern wir Ihnen, wie das Widerspruchsverfahren im Detail abläuft und was es zu beachten gibt.

Beispiel Berechnungsfehler

  • Das Jobcenter hat das einsetzbare Einkommen des Aufstockers fehlerhaft berechnet: Anstatt nur 360 Euro als anrechnungsfähiges Einkommen auf den Bedarf anzurechnen, werden 400 Euro Einkommen in Abzug gebracht. → Dem Bedürftigen fehlen monatlich 40 Euro.

Bürgergeld Rechner zur Bedarfsermittlung nutzen

Nur wer seinen Bedarf kennt, kann Berechnungsfehler des Jobcenters erkennen! Nutzen Sie unseren Bürgergeld Rechner, um die Berechnung im Änderungsbescheid mit dem Ihnen tatsächlich zustehenden Bedarf zu vergleichen.

Wichtiges in Kürze zusammengefasst

Was ist ein Änderungsbescheid?

Bei einem Änderungsbescheid handelt es sich um die Benachrichtigung des Jobcenters, dass sich etwas an den Leistungen eines Bürgergeld Bedürftigen ändert. Der Bedürftige ist verpflichtet, das Jobcenter zu informieren, wenn sich etwas an ihrem Einkommen oder ihrer Bedarfsgemeinschaft verändert hat, das Einfluss auf ihren Leistungsbezug hätte. Erhält das Jobcenter dann eine entsprechende Veränderungsmitteilung von dem Leistungsbezieher selbst oder auch durch Informationen Dritter, erlässt es sodann den Änderungsbescheid.

Wie lange dauert ein Änderungsbescheid vom Jobcenter?

Die Bearbeitungszeiten im Jobcenter sind abhängig von Arbeitsaufkommen und Personal innerhalb der Geschäftsstelle. Dem Jobcenter ist von Rechtswegen keine Bearbeitungsfrist gesetzt, allerdings können Betroffene nach 6 Monaten eine Untätigkeitsklage anstreben.

Gründe für einen Änderungsbescheid?

Als Gründe für einen Änderungsbescheid kommen die folgenden Szenarien in Frage:
– Der Hilfebedürftige verfügt über Einkommen oder Vermögen
– Bürgergeld- Aufstocker hat weniger/mehr Gehalt erhalten, als im vorläufigen Bewilligungsbescheid angenommen
– Unterkunftskosten haben sich verändert