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Bürgergeld – Voraussetzungen, Höhe & Antrag

Was ist Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung (SGB II), die Hilfebedürftigen den Lebensunterhalt sichern soll, wenn kein oder nur geringes Einkommen / Vermögen vorhanden ist – gleichzeitig stellt es das Existenzminimum dar. Dabei ist diese Grundsicherung nicht dem vielfach diskutierten aber nicht beschlossenem bedingungslosen Grundeinkommen zu verwechseln. Denn, für einen Bürgergeld Anspruch müssen Bedürftige grundsätzlich erwerbsfähig sein.

Wer kann Bürgergeld beantragen?

Anspruch auf Bürgergeld können Personen haben, die zwar hilfebedürftig aber auch erwerbsfähig sind. Bedeutet, sie haben entweder trotz Arbeit nicht genug Geld zum Leben oder sind arbeitslos aber dennoch in der Lage, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. Details hierzu unter Wer bekommt Bürgergeld?. Eine Arbeitslosigkeit selbst zählt dabei nicht zu den Bürgergeld Voraussetzungen.

Wie hoch ist das Bürgergeld? – Tabelle

Die Bürgergeld Anpassung zum 01.01.2024 brachte eine Erhöhung der Leistungen um weitere 12,2 Prozent von 502 Euro auf 563 Euro Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 1, die für eine alleinstehende, erwachsene Person gilt. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils 506 Euro Leistungen nach der RBS 2, welche 90 Prozent der RBS 1 entsprechen und somit gemeinsam 1.012 Euro monatlich.

Lesetipp: Wie viel Bürgergeld bekommt man monatlich?

Wichtig: Der Regelbedarf ist nur der Teil der Leistungen, die Bürgergeld Bedürftige für die monatliche Lebensführung haben. Dieser ist bundeseinheitlich nach Regelbedarfsstufen geregelt, siehe auch nachfolgende Tabelle.

StufeRegelbedarf fürmonatlich
1Alleinstehende563 EUR
2Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft506 EUR
3Volljährige mit Behinderung in stationärer Einrichtung451 EUR
3Arbeitslose u25-Jährige im Haushalt der Eltern451 EUR
4Kind 14 bis 17 Jahre471 EUR
5Kind 6 bis 13 Jahre390 EUR
6Kind bis 5 Jahre357 EUR
Quelle: Anlage zu § 28 SGB II (Regelbedarfsstufen)

Höhe des Anspruchs mit dem Bürgergeld Rechner direkt ermitteln

Zusätzlich zahlen die Jobcenter auch individuelle Mehrbedarfe, wenn besondere Kosten entstehen und Einmalbedarfe. Darüber hinaus werden die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie Beiträge zur Krankenversicherung übernommen. Alle Erläuterungen weiter unten auf dieser Seite.

Welche einzelnen Bedarfe der Gesetzgeber mit dem Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 1 abgedeckt sieht, verdeutlicht nachfolgende Grafik:

Bürgergeld RFegelsatz 2024

Maßgeblicher Regelbedarf als Ausgangswert

Die Bemessung und Erhöhung des Regelsatzes soll sich an den aktuellen Verbraucherpreisen sowie am Lohnniveau orientieren. Darüber hinaus wird beim Bürgergeld seit 2023 auch die zukünftige Inflation mit eingepreist – so dass es Anfang 2024 zur höchsten Anhebung der Regelsätze gekommen ist, indem die Leistungen um 12,2 Prozent angehoben werden. Zusätzlich zu den Regelleistungen werden die Kosten für Unterkunft sowie die angemessenen Kosten für Heizung übernommen.

Alle Auszahlungstermine für das Bürgergeld im Überblick

Leistungen (Bedarf)

Bürgergeld Leistungen Regelbedarf und Mehrbedarfe

Im Vordergrund für die Antragsteller stehen die Bürgergeld Leistungen, also der monatliche Betrag, der den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusteht. Hierbei wird als Grundlage der Regelbedarf gezahlt, der aktuell 563 € für einen alleinstehenden, volljährigen Hilfebedürftigen beträgt – zur Berechnung können Sie den Bürgergeld Rechner nutzen. Nach der maßgeblichen Regelleistung richten sich auch die weiteren Mehrbedarfe und Sonderbedarfe, wenn sie nicht nach den tatsächlichen Kosten an die Hilfebedürftigen ausgezahlt werden.

Kosten der Unterkunft und Heizung

KdU Wohnkosten Miete beim Bürgergeld

Zusätzlich zum Bürgergeld Regelbedarf und ggfls. weiteren individuellen Bedarfen steht Leistungsempfängern die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung zu – da diese zum Existenzminimum gehören. In den ersten zwölf Monaten des Bürgergeld-Bezuges gilt eine sog. Karenzzeit: In diesem Zeitraum werden die Kosten der Unterkunft nicht auf die Angemessenheit überprüft – die Heizkosten hingegen werden nur im angemessenen Umfang vom Jobcenter übernommen. Beträge darüber hinaus sowie Kosten für Strom müssen vom Hilfebedürftigen selbst aus der Regelleistung bestritten werden (Ausnahme: Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasseraufbereitung).

Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Einkommen und Vermögen Bürgergeld Anrechnung

Bürgergeld wird unter Anrechnung des Einkommens sowie vorhanden Vermögens der Bedarfsgemeinschaft gezahlt – jedoch unter Abzug von Freibeträgen. Der Grundfreibetrag bei Erwerbseinkommen liegt dabei bei 100 Euro monatlich, Beträge darüber hinaus werden prozentual angerechnet. In der Karenzzeit der ersten zwölf Monate des Bürgergeld-Bezuges gelten bis 40.000 € für den Antragsteller sowie 15.000 € für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft als Schonvermögen. Nach Ablauf der Karenzzeit beläuft sich der Freibetrag auf 15.000 € je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

Mitwirkungspflichten und Leistungskürzungen

Bürgergeld Ordner mit Paragrafen Zeichen

Einher mit der Bewilligung der Sozialleistungen gehen die Mitwirkungspflichten des Empfängers. Um Leistungsminderungen in Form von Sanktionen zu vermeiden, muss jeder Arbeitslose Pflichten erfüllen, wie beispielsweise Bemühungen um Arbeitsaufnahme, Meldepflichten etc.). Häufig werden Betroffene hierzu auch vom Jobcenter aufgefordert, eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) zu unterschreiben – seit dem 01.07.2023 durch einen Kooperationsplan ersetzt. Bedenkt man, dass die Bürgergeld Leistungen das Existenzminimum des Antragstellers decken sollen, ist klar, dass bei einer Sanktionierung der existentielle Lebensbedarf unterschritten wird.

Um sich gegen falsche Bescheide der Jobcenter zu wehren, haben wir unter Bürgergeld Anwalt ein Paar Informationen zusammengetragen, wie auch finanziell schwach gestellte Bürger zu ihrem Recht kommen.

Welches Jobcenter ist zuständig?​

Jobcenter Übersicht

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie eine Auflistung aller Jobcenter in der Bundesrepublik Deutschland, aufgeschlüsselt nach Bundesländern. Derzeit sind noch nicht alle Jobcenter in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt, jedoch arbeiten wir mit Hochdruck daran, diese mit den notwendigen Standorten, Kontaktdaten, Telefonnummer sowie Faxnummer, Email und Öffnungszeiten zu versehen. Zusätzlich finden Sie bei jeden Jobcenter die zuständigen Städte, Gemeinden und Kommunen.

Jobcenter Baden-WürttembergJobcenter Bayern
Jobcenter BerlinJobcenter Brandenburg
Jobcenter BremenJobcenter Hamburg
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