Hartz IV Leistungen sehen auch die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) vor. Der Strom muss aus dem Regelbedarf bestritten werden. Zu beachten ist, dass nur die angemessenen Kosten für Wohnraum übernommen werden – welche Kosten als angemessen gelten, richtet sich nach der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.