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Bürgergeld Darlehen vom Jobcenter

Mann gibt Geld
Jobcenter Darlehen beantragen in Notsituation (Bild: Atstock Productions / shutterstock)

Im Alltag kann es zu vielen Herausforderungen kommen, in denen unerwartet viel Geld in die Hand genommen werden muss. Aufgrund des geringen Bürgergeld Regelsatzes haben Hilfebedürftige kaum die Möglichkeit, finanzielle Rücklagen für solche Fälle zu schaffen. Die Rechnungen müssen aber trotzdem irgendwie bezahlt werden – Helfen, zumindest vorübergehend, kann dann meist nur noch ein Bürgergeld Darlehen vom Jobcenter.

Darlehen vom Jobcenter

Darlehen beim Jobcenter können zur Vermeidung von akuten Notsituationen nur zweckgebunden für einen von den Regelbedarfen umfassten unabweisbaren Bedarf beantragt werden, der unvorhergesehen und nicht aufschiebbar ist und nicht aus dem Regelsatz bestritten werden kann. Ebenso darf der Antragsteller (oder die Bedarfsgemeinschaft) nicht über verwertbares Vermögen verfügen, mit dem der Bedarf gedeckt werden könnte.

Hinweis zum verwertbaren Vermögen: In der Karenzzeit von einem Jahr ab Bürgergeld Erstantrag sind für den Haushaltsvorstand 40.000 Euro und jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft 15.000 Euro Vermögen von der Anrechnung befreit. Nach Ablauf der Karenzzeit beläuft sich das Schonvermögen für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft auf 15.000 Euro.

Zudem müssen auch andere Möglichkeiten ausgelotet werden, um den Bedarf zu decken, bspw. Kauf von gebrauchten Gütern etc.

Erst wenn der Bedarf unabweisbar ist, kein o.g. Vermögen vorhanden und alle weiteren Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung ausgeschöpft sind, wird das Jobcenter auf Antrag nach § 24 SGB II (Abweichende Erbringung von Leistungen) ein zins- und gebührenfreies Darlehen gewähren. Alternativ kann es auch Sachleistungen erbringen.

Wichtig: Eine Mietkaution wird beim Bürgergeld Bezug ebenfalls nur als Darlehen erbracht. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine abweichende Erbringung von Leistungen sondern um Kosten der Unterkunft und Heizung.

Wann liegt eine akute Notsituation vor?

Eine akute Notsituation bzw. ein unabweisbarer Bedarf ergibt sich beispielsweise, wenn der Kühlschrank oder die Waschmaschine kaputtgegangen sind und repariert oder neu angeschafft werden müssen. Ebenso sehen die Fachlichen Hinweise der Jobcenter einen unabweisbaren Bedarf bei der Beschaffung von Winterkleidung für heranwachsende Kinder vor, bei Diebstahl, Brand sowie Verlust.

Auch eine drohende Stromsperre aufgrund von Stromschulden kann ein solches Darlehen rechtfertigen – aber erst, wenn die Stromsperre vom Versorger bereits angedroht wurde und keine anderen Möglichkeiten zur Vermeidung, bspw. Ratenzahlungsvereinbarung, Abhilfe schaffen können.

Voraussetzungen für ein Jobcenter Darlehen

  • Das Darlehen ist absolut notwendig (Jobcenter hat einen Ermessensspielraum und kann die Notwendigkeit individuell entscheiden)
  • Der Bedarf am Darlehen ist unabweisbar (Das Darlehen ist aufgrund der Situation unumgänglich)
  • Es stehen keine eigenen finanziellen Mittel (Einkommen, Vermögen) zur Verfügung, der Bedarf kann auf keine andere Weise gedeckt werden (§ 42 a SGB II)
Waschmaschine Darlehen Bürgergeld
(Bild rawpixel.com via pexels.com)

Beispiele für einen unabweisbaren Bedarf

  • Waschmaschine kaputt bzw. defekt. → Ohne Waschmaschine kann keine Wäsche gewaschen werden. Das Gerät wird unabdingbar im Haushalt benötigt.
  • Kühlschrank defekt. → Der Kühlschrank ist absolut notwendig, um Lebensmittel kühl zu lagern. Auf das Gerät kann nicht verzichtet werden!
  • Stromschulden / Stromkostennachzahlung, Stromsperre droht → Eine Stromsperre ist mit einer Wohnungslosigkeit vergleichbar. Das Darlehen darf nicht vom Jobcenter abgelehnt werden, wenn eine Stromsperre droht (LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2014, Az. L 7 AS 1289/14 B und L 7 AS 1290/14 B)! Besonders jetzt in der aktuellen Situation, wo die Stromkosten enorm gestiegen sind, droht vielen Hilfebedürftigen die Überschuldung bei den Energiekosten sowie damit verbundene Stromsperren.
  • PKW defekt / muss neu angeschafft werden → Wird das Auto dringend für die Aufnahme oder Erhaltung eines Arbeitsverhältnisses benötigt, ist der Bedarf unabweisbar (LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2015, Az. L 11 AS 676/15 B ER)
  • Neue Hose in Übergröße notwendig → Wenn aufgrund von massivem Übergewicht keine günstige Hose beim Discounter für wenig Geld besorgt werden kann, ist Bedarf unabweisbar (SG Bremen, 07.10.2009, Az. S 23 AS 1829/09 ER
  • Neue Brille zum Ausgleich einer Sehschwäche → Handelt es sich um einen einmaligen Bedarf, ist die Brille als Darlehen zu gewähren (LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013, Az. L 7 AS 138/13 B)

Beispiele für einen abweisbaren Bedarf

  • Fernseher defekt. → Ein neuer Fernseher wird nicht unabdingbar im Haushalt benötigt. Das grundrechtlich verbürgte Informationsbedürfnis kann per Radio befriedig werden (SG Bremen, 11.01.2011, S 24 SO 323/10 ER). Mögliche Lösung: Einen gebrauchten, alten TV für wenig Geld anschaffen und diesen ohne Darlehen bezahlen.
  • Geschirrspüler defekt. → Ein Geschirrspüler wird nicht unabdingbar im Haushalt benötigt. Geschirr kann per Hand abgewaschen werden.
  • Trockner soll neu angeschafft werden → Im Gegensatz zur Waschmaschine wird ein Wäschetrocker nicht unabdingbar im Haushalt benötigt. Wäsche kann auf der Wäscheleine trocknen

Antrag auf Darlehen beim Jobcenter stellen

Formblätter – sog. Antragshilfen – für Darlehensanträge stellen weder die Bundesagentur für Arbeit noch die Jobcenter zur Verfügung. Der Antrag auf das Bürgergeld Darlehen muss daher selbstständig schriftlich verfasst werden.

Aus dem Schreiben muss hervorgehen, aus welchem Grund (Zweck) und in welcher Höhe (z.B. Kostenvoranschlag, Reparaturauftrag etc.) das Darlehen benötigt wird. Weiterhin muss aus dem Schreiben klar hervorgehen, dass es sich um eine absolute Notlage handelt, die finanziell nicht selbstständig bestritten werden kann.

Bürgergeld Darlehen Antrag – Kostenloser Download

Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Vorlage, um den Darlehensantrag zu erstellen:

Wichtig: Die Mustervorlage muss mit Ihren persönlichen Daten und an Ihre persönliche Situation angepasst werden.

Außerdem müssen dem Schreiben Belege beigefügt werden, die den Umstand bestätigen. Beispielsweise:

  • Bei drohender Stromsperre: Kopie der Stromabrechnung sowie die Androhung der Stromsperre des Versorgers
  • Wenn neues Haushaltsgerät benötigt wird: Preisnachweis des neuen Wunschgeräts
  • Außerdem: Nachweis, dass keine eigenen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen (Kopie vom Kontoauszug)

Antrag bestensfalls persönlich abgeben

Der Antrag sollte bestenfalls persönlich beim Jobcenter abgegeben werden. Da Anträge beim Jobcenter manchmal verloren gehen, ist es ratsam, sich den Eingang des Darlehensantrags beim Empfang bestätigen zu lassen und einen Beistand als Zeugen mitzunehmen.

Bearbeitungszeit Jobcenter Darlehen

Ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung hat das Jobcenter nach § 88 SGG bis zu 6 Monate Zeit, den Antrag zu bearbeiten. Im Falle eines Darlehensantrags befindet sich der Bedürftige aber in einer Notlage, sodass eine Bearbeitung innerhalb weniger Tage absolut notwendig ist.

Tipp: Der zuständige Sachbearbeiter sollte dringend auf den Umstand der Notlage hingewiesen werden, damit sich die Bearbeitung nicht unnötig in die Länge zieht.

Leider ist der Hilfebedürftige hier auf seinen Sachbearbeiter angewiesen, denn erst, wenn die Bearbeitung länger als 6 Monate dauert, kann eine Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter erhoben werden.

Rückzahlung des Jobcenter Darlehens

Ausdrücklich erfolgt die Rückzahlung des Bürgergeld-Darlehens nur aus dem Regelsatz des Mitglieds bzw. Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, denen ein Darlehen bewilligt wurde. Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft dürfen durch die Aufrechnung nicht gemindert werden.

Die Rückzahlung des Darlehens ist in § 42a Abs. 2 SGB II gesetzlich geregelt und darf nicht abweichend erfolgen:

  • Solange der Hilfebedürftige Leistungen vom Jobcenter erhält, werden monatlich automatisch 5% (seit dem 01.07.2023, vorher 10%) des Regelsatzes einbehalten – und zwar so lange, bis das Darlehen vollständig abbezahlt ist.
  • Die Aufrechnung erfolgt ab dem Monat, der auf den Monat der Auszahlung folgt. Beispiel: Das Darlehen wird am 10.01.2024 ausgezahlt. Ab dem 01.02.2024 erhält der Hilfebedürftige 5% weniger Bürgergeld-Regelsatz.

Aufrechnungsverbot bei Sanktionen

Eine Aufrechnung des Regelsatzes in Höhe von 5% ist nach § 43 Abs. 3 SGB II ausgeschlossen, wenn der Hilfebedürftige bereits mit Sanktionen wegen Pflichtverletzungen in Höhe von 30% des Regelsatzes belangt wird. Ist die Leistungsminderung geringer als 30%, so darf nur der Differenzbetrag zwischen der Sanktion und 30% mit dem Regelsatz aufgerechnet werden.

Mehrere Darlehen vom Jobcenter

Ein Hilfebedürftiger kann auch mehrere Darlehen vom Jobcenter erhalten. Für die Rückzahlung aller Darlehen werden insgesamt ebenfalls 5% einbehalten. Eine höhere Aufrechnung ist rechtswidrig (Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit nach § 42a SGB II, 3.1, Punkt 2, hier zu finden).

Rückzahlungsverpflichtung Darlehen – Bedarfsgemeinschaft

Die Rückzahlungsverpflichtung trifft alle Personen, die den Darlehensvertrag mit dem Jobcenter abgeschlossen haben (§ 42a, Abs. 1 SGB II). Dies kann grundsätzlich eine einzelne Person oder auch mehrere Personen der Bedarfsgemeinschaft sein. Bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens sind alle Darlehensnehmer zur Rückzahlung verpflichtet.

Kinder / Minderjährige sind in der Regel von der Rückzahlungsverpflichtung ausgenommen. Kann dennoch eine Rückzahlungsverpflichtung als angemessen begründet werden, darf der Minderjährige höchstens nachrangig und nur für seinen Anteil in Anspruch genommen werden (fachliche Weisung der Arbeitsagentur für Arbeit zu § 42a SGB II Darlehen).

Beispiel:

  • Für den Kauf einer neuen Waschmaschine schließen die Volljährigen der Bedarfsgemeinschaft ein Darlehensvertrag mit dem Jobcenter ab
  • Zur BG gehören zwei Erwachsene und ein minderjähriges Kind (8 Jahre)
  • Die BG erhält zusammen den Regelsatz i. H. v. monatlich 1.402 Euro
  • Die Rückzahlungssumme darf lediglich vom Regelsatz der Erwachsenen abgezogen werden
  • 5% von 1.012 Euro = 50,60 Euro monatliche Darlehensrückzahlung

Rückzahlung nach Leistungsbezug

Wenn der Hilfebedürftige aus dem Leistungsbezug ausscheiden, ist der dann noch fällige restliche Darlehensbetrag sofort fällig (§ 42a Abs. 4 SGB II). Allerdings betrachtet das Jobcenter die wirtschaftlichen Verhältnisse des Hilfebedürftigen, sodass durchaus vereinbart werden kann, in welcher Form die Rückzahlung erfolgt.

Darlehen wird vom Jobcenter genehmigt

Bei Bewilligung des Darlehens muss das Jobcenter dem Hilfebedürftigen per Bescheid mitteilen, ab wann und in welcher Form die Aufrechnung (Rückzahlung) erfolgt. Beispiel:

  • Darlehensantrag für 230 Euro wird am 02.11.2023 gestellt
  • Darlehensgenehmigung am 12.11.2023, Überweisung von 230 Euro am 15.11.2023
  • Ab 01.12.2023 wird der Bürgergeld Regelbedarf um 5% gekürzt

Jobcenter lehnt Darlehen ab

Wird der Darlehensantrag abgelehnt, obwohl sich der Hilfebedürftige in einer unabweisbaren Notlage befindet und ohne das Darlehen nicht aus dieser Situation herauskommt, sollte Widerspruch und zur Not auch Klage gegen den Ablehnungsbescheid – der eine Begründung für die Ablehnung enthalten muss – erhoben werden.

Da das Widerspruchsverfahren sehr zeitintensiv ist und das Darlehen aufgrund der unabweisbaren Notlage aber sofort benötigt wird, hat der Hilfebedürftige zudem das Recht, parallel zum Widerspruch einen Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen.

Bis es zur Ablehnung kommt vergehen im schlimmsten Fall 6 Monate. In der Zeit zwischen Antragsbearbeitung und Ablehnung des Darlehens kann der Antragssteller leider nichts machen, außer seinen zuständigen Sachbearbeiter immer wieder daran zu erinnern, den Antrag zu bearbeiten.

Die Dringlichkeit der Bearbeitung muss dem Sachbearbeiter deutlich gemacht werden – z.B. bei defekten, notwendigen Haushaltsgeräten oder eine drohenden Stromsperre. Erst, wenn der Darlehensantrag per Ablehnungsbescheid abgelehnt wird, kann der Hilfebedürftige, wie oben beschrieben, gegen den Verwaltungsakt im Wege des Widerspruchs und Klage vorgehen.

Weitere Darlehensmöglichkeiten

Wird der Darlehensantrag vom Jobcenter abgelehnt, gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten, einen Kredit zu erhalten, jedoch haben diese mit dem Jobcenter und dem Bürgergeld an sich nichts zu tun:

  • Freunde und Verwandte können um ein Darlehen gebeten werden
  • Bei der Bank kann ggf. ein Kredit aufgenommen werden

Auf diese beiden Darlehensmöglichkeiten werden wir nachfolgend noch kurz eingehen.

Darlehen bei Bürgergeld von Freunden und Verwandten

Achtung: Wir geben zu bedenken, dass immer das Risiko besteht, das Darlehen nicht zurück zahlen zu können und dies das Verhältnis zum befreundeten oder verwandten Geldgeber negativ beeinflussen kann. Im Bürgergeld Bezug wird alles Geld, was einem Hilfebedürftigen zufließt, als Einkommen betrachtet – dieses kann den Bürgergeld Satz im Monat nach dem Zufluss reduzieren.

Wichtig: Darlehen mit Rückzahlungsvereinbarung

Wurde das zugeflossene Geld als Darlehen mit Rückzahlungsvereinbarung gewährt und auch so deklariert – wir empfehlen ausdrücklich einen schriftlichen Darlehensvertrag abzuschließen – gibt es jedoch eine Ausnahme: Denn bei einem Darlehen verändert sich die Vermögenslage des Hilfebedürftigen nicht, da der Betrag nicht zur „endgültigen Verwendung“ beim Bürgergeld Empfänger verbleibt (BSG Kassel, 17.6.10,  Az.B 14 AS 46/09 R). Das Darlehen darf also nicht auf die Bürgergeld Leistungen angerechnet werden.

BSG: Privates Darlehen zählt nicht als Einkommen

Beweislast des Darlehens liegt beim Hilfebedürftigen

Der Hilfebedürftige muss „beweisen“, dass es sich bei dem zugeflossenen Betrag tatsächlich um ein zinsloses Darlehen handelt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Betrag doch auf die Bürgergeld Leistungen angerechnet wird. Um dies zu verhindern, ist es absolut notwendig, dass der Hilfebedürftige einen Darlehensvertrag mit dem befreundeten oder verwandten Geldgeber macht.  

Anforderungen an den Darlehensvertrag mit Freunden / Verwandten

  • Abgrenzung zwischen Schenkung / Unterhaltszahlung und Darlehen muss klar sein
  • Rückzahlungsvereinbarung ist obligatorisch
  • Vereinbarung muss spätestens bei Auszahlung des Geldes getroffen werden. Eine nachträglich getroffene Vereinbarung wird im Zweifel vom Jobcenter nicht anerkannt

Darlehensvertrag mit Rückzahlungsvereinbarung

Diese Informationen muss der Darlehensvertrag inklusive Rückzahlungsvereinbarung beinhalten:

  • Geld geliehen für ….
  • Von (Name und Adresse, Geburtsdatum des Geldgebers)
  • An (Name und Adresse, Geburtsdatum des Darlehen-Empfängers)
  • Datum der Auszahlung
  • Verpflichtung zur Rückzahlung → Rückzahlung in Raten in Höhe von X Euro in X Raten
  • Unterschrift beider Vertragspartner

Darlehen bei einer Bank als Bürgergeld Bedürftiger

Für Hilfebedürftige, die auf das Bürgergeld angewiesen sind, ist es äußerst schwierig, einen Kredit von einer Bank zu erhalten. Helfen kann meist nur ein Freund oder Verwandter, der sich als Bürge bereit erklärt.

Übrigens spielt es keine Rolle, ob man voll im Bürgergeld Bezug steht oder als Aufstocker ergänzende Leistungen nach dem SGB II erhält. In beiden Fällen ist die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit so schlecht, dass Kredite über seriöse Banken nahezu ausgeschlossen sind. Auch wenn man einen festen Job nachweisen kann, ändert dies nichts daran, da man mit dem Bürgergeld bis an das Existenzminimum aufstocken muss und zudem unter dem Pfändungsfreibetrag liegt.

Grundsätzlich sind Hilfebedürftige – unabhängig davon ob Aufstocker oder komplett auf Bürgergeld angewiesen – in solch einer schlechten Situation, dass sie einen Bankkredit finanziell nicht bedienen und abtragen könnten. Aus diesem Grund würde auch keine seriöse Bank Bürgergeld-Bedürftigen Kredite gewähren.