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Bildungspaket – Finanzielle Hilfe für Kinder

Bildungs- und Teilhabepaket beim Bürgergeld spielende Kinder
Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz Bildungspaket oder BuT soll es Kindern von Geringverdienern oder Leistungsempfängern möglich machen, Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu erhalten. Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde in den letzten Jahren weiter angepasst und letztmalig hat der Gesetzgeber Änderungen vorgenommen, die seit dem 01.01.2024 gelten.

Anspruch auf das Bildungspaket

Leistungen aus dem Bildungspaket können Eltern beantragen, die zum Zeitpunkt des Antrages eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Asylbewerberleistungen

Kein Anspruch für Azubis

Generell werden Leistungen nur dann gewährt, wenn das Kind, für welches die Leistungen beantragt werden,

  • noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,
  • eine Allgemein- oder Berufsbildende Schule besucht
  • und keine Ausbildungsvergütung erhält.

Damit haben Azubis, die eine Berufsschule besuchen, keinen Anspruch auf die Leistungen.

Bei Leistungen zur Teilhabe in Kultur, Sport und Freizeit gilt die oben genannte Altersgrenze nicht: hier besteht ein Anspruch nur bis zum vollenden 18. Lebensjahr.

Bildung und Teilhabe Leistungen beantragen

Je nach Kommune ist entweder das örtliche Jobcenter oder das Sozialamt zuständig. Um die Zuständigkeit zu klären, reicht oftmals ein Anruf in der Schule oder im Rathaus der Kommune. Grundsätzlich gilt aber, dass dort die Leistungen aus dem Bildungspaket zu beantragen sind, von denen man bereits Leistungen bezieht. Daher sollte der Antrag auf Bildung und Teilhabe bei folgender Stelle eingereicht werden:

  • Bürgergeld Bedürftige: beim Jobcenter
  • Wohngeld Bedürftige: beim Wohngeld Amt
  • Sozialhilfe Beziehende: beim Sozialamt
  • Kinderzuschlag Beziehende: bei der Familienkasse

Im Regelfall müssen Bürgergeld Bedürftige, Bezieher von Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen keinen gesonderten Antrag stellen und erhalten die Leistungen automatisch vom Jobcenter oder Sozialamt ausgezahlt. Wichtig allerdings ist, dass insbesondere bei Erstklässlern sowie Schülern ab 15 Jahren eine Schulbescheinigung vorgelegt wird.

Schul- und Klassenfahrten

Schüler auf Klassenfahrt im Kletterpark - Bildungspaket

Generell werden die tatsächlichen, durch die Schule nachzuweisenden, Kosten für alle (auch mehrtägige) Klassenfahrten und eintägige Ausflüge im Rahmen der jeweiligen schulrechtlichen und landesrechtlichen Bestimmungen übernommen.

Ob diese Kosten auch für Klassenfahrten in das Ausland übernommen werden, ist nicht eindeutig geklärt.

Der dafür zuständige § 28 SGB II schreibt nichts darüber. Allerdings wurden auch in der Vergangenheit Klassenausflüge durch die Jobcenter übernommen – oftmals auch solche in das Ausland. Wie die Ämter nun in dieser Frage vorgehen, muss die Praxis zeigen. Sollte eine Auslandsfahrt abgelehnt werden, empfiehlt sich derzeit jedoch durchaus ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid.

Bei einer Auslandsreise muss das Jobcenter aber nicht die Kosten für einen Kinderreisepass übernehmen (SG Chemnitz, Az. S 31 AS 3050/12 ER, wenn es sich um eine Reise in die EU handelt. Der Personalausweis selbst ist aus dem Hartz IV Regelsatz zu bestreiten.

Höhe der Kostenübernahme

Zur Höhe der Kostenübernahme gab es bereits eine Entscheidung durch das LSG Hessen (Az. L 7 AS 409/11 vom 19.10.2012). Das Jobcenter muss die Klassenfahrt bis zur Höhe der landesrechtlichen Vorschriften übernehmen und darf die Kostenübernahme nicht nur deswegen verweigern, weil die Klassenfahrt teurer ist. In diesem Fall ging es um eine Klassenfahrt nach Berlin und 300 Euro.

Es werden, wie bereits erwähnt, die „tatsächlichen“ Kosten für die Fahrt übernommen. Dies bedeutet jedoch nicht die Zahlung von Taschengeld für zusätzliche Ausgaben – das muss dann durch die Familie selbst finanziert werden.

Wichtig für die Beantragung

Der Antrag auf Kostenübernahme bei eintägigen Ausflügen im Bildungspaket wird für jedes Kind einmalig gestellt und gilt dann für alle dieser Ausflüge während des Bewilligungszeitraumes. Man muss also nicht für jeden Tagesausflug einen eigenen Antrag stellen.

Anders bei den Klassenfahrten: Hier muss für jede Klassenfahrt und jedes Kind gesondert ein Antrag gestellt werden.

Keine Leistungen im Voraus

Prinzipiell erhält der Antragsteller keine Leistungen im Voraus. Das bedeutet, dass er entweder dem Amt

  • den Elternbrief oder ein ähnliches Schreiben der Schule beziehungsweise der Kita mit der Aufforderung zur Zahlung der Kosten vorlegt. In diesem Fall werden die Kosten direkt an die Schule oder an die Kita oder dem Anbieter direkt vom Amt gezahlt. Die Leistung kann aus Vereinfachungsgründen aber auch direkt als Barleistung an die Eltern erbracht werden.
  • durch Quittungen, Überweisungsscheine oder Kontoauszug die Bezahlung der im Elternbrief genannten Kosten nachweist. Dann werden dem Antragsteller die verauslagten Kosten erstattet.

Schulbedarf – 195 Euro Pauschale

Schultasche mit Schulbedarf

Mit dem Paket zur Bildung und Teilhabe wird auch der persönliche Schulbedarf finanziert. Dazu gehören zum Beispiel

  • Schulranzen/ Schulrucksack
  • Sportzeug
  • Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien
    • Füller, Kugelschreiber, Bleistifte, Malstifte, Taschenrechner, Lineale, Geodreieck, Hefte und Mappen, Tinte und Tusche, Radiergummi, Anspitzer Bastelmaterial, Tusche, Knete

Für den Schulbedarf wird aktuell seit 01.01.2024 eine Pauschale in Höhe von 195 Euro nach § 28 SGB II i. V. m. § 34 Abs. 3 SGB XII gezahlt, und zwar als Geldleistung in zwei Teilen. Dieser Gesamtbetrag erhöht sich jährlich mit der Regelsatz Erhöhung beim Bürgergeld – zum Jahreswechsel daher von 174 Euro um 12,2 Prozent auf 195 Euro. Die nächsten Zahlungstermine für den Schulbedarf sind:

  • 01.02.2024 – 65 Euro
  • 01.08.2024 – 130 Euro

Schulbescheinigung

Empfänger von Bürgergeld und der Sozialhilfe erhalten die Pauschalen automatisch und ohne gesonderten Antrag. Eine Schulbescheinigung muss aufgrund der allgemeinen Schulpflicht nur ausnahmsweise vorgelegt werden, nämlich bei Kindern unter 7 Jahren oder über 15 Jahren. Ebenso bei zwischenjährlicher Einschulung außerhalb der regulären Termine.

Beziehen die Eltern Wohngeld und / oder den Kinderzuschlag, müssen sie vorrangig einen Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) stellen, um in den Genuss der Pauschale zu kommen.

Auch wenn das Bildungspaket hier eine Pauschale vorsieht, ist die Zuwendung zweckbestimmt. Das bedeutet, dass das Amt im Einzelfall Nachweise über die Verwendung der Pauschalen verlangen kann. Daher empfiehlt es sich, die Kassenbelege gut aufzuheben.

Schülerbeförderung – Monatsfahrkarte

Schulbus - Haltestelle an einer Schule

Grundsätzlich können die tatsächlichen Kosten übernommen werden, wenn die nächstgelegene Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden kann.

Sollte die Schülerbeförderung bereits von anderer Seite übernommen werden, entfällt jedoch dieser Anspruch aus dem Bildungspaket.

Kein Eigenanteil für Monatsticket

Hat ein Schüler ein Monatsticket, nutzt er dies natürlich auch privat. Eine Regelung, wonach ein Eigenanteil bezahlt werden muss, gibt es nicht mehr – im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden die vollen Kosten einer Schülerfahrkarte übernommen.

Definition der nächstgelegenen Schule

Früher war das Wort „nächstgelegen“ ein großes Problem.

Beispiel: Corinna besucht ein Gymnasium mit ihren Wunschwahlfächern Japanisch und Theater. Das 25 Minuten von ihrem Wohnort entfernte Gymnasium bietet jedoch diese Wahlfächer nicht an, weswegen sich Corinna für das 50 Minuten entfernte Gymnasium im Nachbarort entschieden hat. Dies ist aber nicht die nächstgelegene Schule.

Allerdings durfte das Jobcenter hier nicht auf den kürzesten Fahrtweg pochen, wenn es sich um einen eigenen Bildungsweg handelt. So hat in einem Fall das SG Kassel (Az.S 10 AS 958/11 vom 03.08.2012) entschieden, dass ein Schüler ein Fachgymnasium Wirtschaft aufsuchen kann, auch wenn ein allgemeines Gymnasium näher gelegen ist.

Seit 2022 hat sich diese Regelung ebenfalls geändert. Als nächstgelegene Schulen gelten nun auch Schulen mit besonderen Profilen, bspw. mit sportlichem oder sprachlichem Profil. Corinna aus unserem Beispiel oben hat nun also Anspruch auf die Kostenübernahme der Schülerbeförderung.

Zahlung nur für tatsächliche Kosten

Gezahlt werden die Zuschüsse aus dem Bildungspaket nur dann, wenn tatsächlich Kosten für den Fahrtweg zur Schule auftreten. Damit sind dann Ausgaben für den öffentlichen Verkehr (also Schulbus, Linienbus, S-Bahn, Straßenbahn usw.) gemeint.

Aber auch ein privater Schultransport kann durchaus bezuschusst werden, also zum Beispiel die Fahrt mit dem Auto. Allerdings dürften dann die Zuschüsse nur fließen, wenn durch den öffentlichen Nahverkehr kein entsprechendes Angebot besteht.

Gesonderter Antrag

Für jedes Kind ist gesondert ein Antrag zu stellen. Die Zuwendung ist zweckbestimmt. Das bedeutet, dass das Amt im Einzelfall Nachweise (z. B Fahrtbelege und Tickets) über die Verwendung der Zuwendung verlangen kann.

Nachhilfe – Lernförderung

Junge bekommt Nachhilfeunterricht mit dem Bildungspaket

Im Ausnahmefall werden die Kosten für eine notwendige Nachhilfe übernommen. Dabei kann sich der Schüler nicht selbst eine Nachhilfekraft aussuchen, sondern muss die durch die Schule oder schulnahen Trägern (wie den Förderverein der Schule) organisierte Förderangebote nutzen.

Prinzipiell sind auch zuerst – sofern angeboten – die kostenlosen Nachhilfen der Schule und eines schulnahen Trägers zu nutzen. Nur wenn es eine solche kostenlose Förderung nicht gibt und die Schule den Bedarf des Schülers nach Lernförderung bestätigt, können Leistungen aus dem Bildungspaket für die Nachhilfe beansprucht werden.

Anspruch nicht erst bei Versetzungsgefährdung

Ein Anspruch besteht nicht erst dann, wenn die Versetzung in die nächste Klassenstufe gefährdet ist. Hier reicht es aus, wenn die Schule einen entsprechenden Bedarf an Nachhilfe für den Schüler bestätigt.

Allerdings kann die Lernhilfe nicht in Anspruch genommen werden, um eine bessere Schulartenempfehlung (also zum Beispiel den Übertritt auf ein Gymnasium) zu erreichen.

Formlose Beantragung

Beantragt wird die Lernhilfe formlos. Der Antragsteller erhält dann einen Vordruck, der von der Schule ausgefüllt werden muss.

In dem Vordruck werden neben den Angaben zu dem Fach, für welches Nachhilfe beantragt wird, auch Angaben über den Zeitraum, in dem die Lerndefizite durch die gezielte Lernhilfe voraussichtlich beseitigt wird sowie eine Bestätigung über  die Gefährdung des Klassenzieles eingetragen.

Hinweis: Bis zum 31.12.2023 muss kein gesonderte Antrag auf Übernahme der Aufwendungen für die Lernförderung gestellt werden. Dies ist eine Vereinfachungsregelung, die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt wurde.

Mittagessen im Kindergarten, Kita, Schule und Hort

Das tägliche Mittagessen ist bei Bedürftigen von Bürgergeld und der Sozialhilfe bereits im Regelsatz mit enthalten. Allerdings wird beim Regelsatz davon ausgegangen, dass das Essen zu Hause selbst zubereitet wird, was zumindest bei einem warmen Mittagessen während des Schulbesuches kaum möglich ist.

Da aber das auswärtige Essen teurer als das im Regelsatz enthaltene Essen zu Hause ist, wurde im Bildungspaket ein Zuschuss zum Mittagessen in der Schule bzw. der Kita verankert.

Eigenanteil weggefallen

Es wird ein Zuschuss zu den Kosten des schultäglichen warmen gemeinschaftlichen Mittagessens erbracht. Einen Eigenanteil müssen die Eltern nicht zahlen, womit Essen in Kitas und Schulen vollständig kostenfrei ist.

Verpflegung außerhalb der Gemeinschaftsverpflegung (also zum Beispiel belegte Brötchen am Schulkiosk) wird nicht bezuschusst.

Antrag und Voraussetzungen

Für jedes Kind muss ein eigener Antrag gestellt werden, wobei Voraussetzung dafür ist, dass an der Schule oder der Kita auch tatsächlich ein Gemeinschaftsessen angeboten wird und das Kind auch daran teilnimmt. Dem Antrag ist die Anmeldung des Kindes zur Gemeinschaftsverpflegung beizulegen.

Tipp: Um Komplikationen zu vermeiden, sollte das Kind möglichst nicht direkt bei dem Anbieter der Verpflegung angemeldet werden, sondern über die Schule. Nur somit ist abgesichert, dass die Schule die Teilnahme am Essen auch bestätigen kann.

Aus der Praxis ist mittlerweile bekannt, dass Anmeldebescheinigungen vom Anbieter der Verpflegung von den Ämtern oftmals nicht akzeptiert werden.

Keine Leistungen im Voraus

Prinzipiell erhält der Antragsteller beim Bildungspaket keine Leistungen im Voraus. Das bedeutet, dass er entweder dem Amt

  • die Rechnung des Anbieters der Schulverpflegung vorlegt. In diesem Fall werden die Kosten ohne den Eigenanteil von 1 Euro je Mittagessen direkt an den Anbieter vom Amt gezahlt. Den Eigenanteil muss der Antragsteller selbst in Eigenregie zahlen.
  • durch Quittungen, Überweisungsscheine oder Kontoauszug die Bezahlung der in der ebenfalls vorzulegenden Rechnung des Anbieters der Schulverpflegung nachweist. Dann werden dem Antragsteller die verauslagten Kosten, die über dem Eigenanteil liegen, erstattet.

In dringenden Ausnahmefällen (zum Beispiel kurzfristige Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung) erfolgt keine Vorausauszahlung, gegebenenfalls wird dann ein personalisierter Gutschein ausgestellt.

Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit

Dieses Angebot kommt nur für Kinder und Schüler in Betracht, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Volljährige Kinder haben keinen Anspruch auf diese Leistungen.

Mit der Teilhabe in Kultur, Sport und Freizeit soll es Kindern ermöglicht werden, in Vereinen Mitglieder zu werden und somit Kontakte zu Gleichaltrigen aufzubauen.

Nach § 34 Abs. 7 SGB XII werden Kinder für die soziale Teilhabe am kulturellen Leben in der Gemeinschaft mit pauschal 15 Euro pro Monat aus dem Bildungspaket bezuschusst.

Diese Summe kann eingesetzt werden für

  • Mitgliedsbeiträge in Vereinen aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (also zum Beispiel Fußball- oder Karnevalsverein)
  • Unterricht in künstlerischen Fächern wie zum Beispiel Theater- oder Musikunterricht
  • angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung wie zum Beispiel Museumsbesuche
  • die Teilnahme an Freizeiten wie Pfadfinder oder Theaterfreizeit.

Beantragung

Beantragt werden muss der Zuschuss für jedes Kind gesondert. Das Amt wird dann ein Beratungsgespräch mit dem Antragsteller führen und von der jeweiligen Kommune ausgewählte Vereine, Verbände usw. vorstellen, aus denen dann ein Verein oder Aktivität ausgewählt werden kann.

Achtung: Sollte bereits eine Mitgliedschaft in einem Verein bestehen, der nicht in der von der Kommune erarbeiteten Liste enthalten ist, hat das Amt zu prüfen, ob die Mitgliedschaft angemessen und geeignet ist.

Antragsteller müssen beim Amt

  • die Aufforderung zur Zahlung des Vereines oder des Anbieters vorlegen. In diesem Fall werden die Kosten direkt an den Verein oder Anbieter vom Amt gezahlt
  • oder mit Quittungen, Überweisungsscheinen oder Kontoauszügen die Bezahlung der in der ebenfalls vorzulegenden Aufforderung zur Zahlung des Vereines oder Anbieters nachweisen. Dann werden die verauslagten Kosten direkt an den Antragsteller erstattet.

Flexible Bezuschussung

Früher wurden diese Beiträge monatlich gezahlt, was eine ziemlich starre Lösung war, zumal Kosten für bestimmte Aktivitäten nicht monatlich sondern auch mal quartalsweise oder halbjährlich anfallen oder ganz unabhängig vom Antrag auf Sozialleistungen.

Der Gesetzgeber gewährt mittlerweile die Möglichkeit, Beträge auch „anzusparen“ oder gar im Voraus für den gesamten Mitgliedszeitraum zu zahlen.

Gleichzeitig bedenkt die gesetzliche Regelung, dass nicht nur die reinen Beiträge geleistet werden müssen, sondern auch die notwendige Ausstattung vorhanden sein muss.

Zwar ändert das nichts an der Höhe von 15 Euro monatlich, jedoch kann diese Leistung nun auch dafür verwendet werden, um beispielsweise Musikinstrumente, Fußballschuhe etc. zu finanzieren.

Zumindest besteht theoretisch die Möglichkeit, da man mit 15 Euro monatlich keine wirklich großen Sprünge machen kann.

Nachträgliche Kostenerstattung in Eilfällen

In dringenden Ausnahmefällen (z. B. kurzfristiger Beitritt zu einem Verein), wenn noch kein Antrag auf die Bildungs- und Teilhabeleistungen gestellt wurde, erfolgt keine Vorauszahlung.

Gegebenenfalls wird dann ein personalisierter Gutschein für Leistungen zur Teilhabe aus dem Bildungspaket ausgestellt. Alternativ erhalten Eltern verauslagte Beträge nachträglich vom Amt erstattet, wenn die entstandenen Kosten nachgewiesen werden.

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Bildungspaket: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Bildungspaket/Leistungen/leistungen-bildungspaket_art.html

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