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Hartz IV Kinder: kein Anspruch auf eigenes Kinderzimmer

Kleinkinder, deren Eltern ALG II beziehen, müssen sich mit ihren Geschwistern ein Zimmer teilen und haben keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Das hat das Sächsische Landessozialgericht in einem Urteil beschlossen.

Geklagt hatte eine Familie, die einen Umzug von einer 3-Zimmer- in eine 4-Zimmer-Wohnung bei dem örtlichen Jobcenter beantragt hatte, weil ihr die alte Wohnung für 4 Personen zu klein war. Nach Ansicht der Eltern sei es ihnen nicht zuzumuten, die Kleinkinder im Schlafzimmer der Eltern schlafen zu lassen. Auch eine Unterbringung in einem 12 qm großen Raum sei nicht möglich, da sich Tochter und Sohn gegenseitig beim Schlafen stören würden, da der Junge im Schlaf häufig schreie.

Der Antrag wurde vom Jobcenter abgelehnt, auch der Widerspruch hatte keinen Erfolg. Das Jobcenter stellte sich auf den Standpunkt, dass es grundsätzlich keinen Anspruch auf einem vom Kindesalter unabhängiges Einzelzimmer gibt. Dem schlossen sich das Sozialgericht Leipzig und nun auch das Landessozialgericht an. Demnach sei es zumutbar, zwei Kleinkinder in einem Zimmer schlafen zu lassen. Auch handele es sich um übliche Lebensumstände, die in jeder Familie mit zwei Kindern in diesem Alter vorkomme.

Az: L 7 AS 753/10 B ER