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Mehrbedarf bei Schwangerschaft

Schwangere Frau bei Untersuchung
Schwangere haben Anspruch auf Bürgergeld Mehrbedarf (Foto: EmiliaUngur / shutterstock)

Bürgergeld Zuschuss für Schwangere

Dieser Mehrbedarf wird an alle erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche gezahlt und beträgt 17% der maßgeblichen Regelleistung (ausgehend vom Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 beim Bürgergeld von 563 Euro seit 2024 sind das 95,71 Euro monatlich).

Sollte die „Erwerbsfähigkeit“ nicht gegeben sein (z.B. Kinder unter 15 Jahren) so wird der Mehrbedarf trotzdem gezahlt und berechnet sich an der altersentsprechenden Regelbedarfsstufe der Schwangeren.

Anspruch und Anspruchsdauer

Um den Anspruch zu erfüllen, wird das Jobcenter einen Nachweis über die Schwangerschaft verlangen, beispielsweise durch ärztliches Attest oder eine Hebamme.

Der Anspruch beginnt mit Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche, also rechnerisch mit dem 85. Tag der Schwangerschaft und endet mit dem tatsächlichen Geburtstermin – wobei der Mehrbedarf immer für den vollen Monat gezahlt wird, unabhängig davon, wann im Monat die tatsächliche Entbindung erfolgt.

Ab dem Monat, der auf den Monat der Entbindung folgt, endet der Anspruch auf den Mehrbedarf für Schwangere und das Neugeborene hat hat einen eigenen Anspruch auf den Regelsatz für Kinder in der Regelbedarfsstufe 6.

Wichtig: Der Bürgergeld Mehrbedarf für Schwangere wir nur auf Antrag erbracht. Es muss also ein aktiver Antrag beim Jobcenter gestellt werden. Einen Muster Antrag finden Sie weiter unten auf dieser Seite zum Download als PDF oder Word-Datei.

Höhe der Leistungen

Die Höhe des Mehrbedarfs bei Schwangerschaft richtet sich zunächst nach der maßgeblichen Regelbedarfsstufe der Schwangeren. Dabei beträgt der volle Regelsatz aus der ersten Regelbedarfsstufe 563 Euro in 2024, im Vorjahr waren es 502 Euro im Monat.

Regelsatz nachMaßgeblicher RegelbedarfMehrbedarf 17%
Regelbedarfsstufe 1
(Alleinstehende Volljährige)
563 €95,71 €
Regelbedarfsstufe 2
(volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft)
506 €86,02 €
Regelbedarfsstufe 3
(Kinder unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern)
451 €76,67 €
Regelbedarfsstufe 4
(Jugendliche von 15 bis 17 Jahren)
471 €80,07 €
Tabelle: Bürgergeld Mehrbedarf bei Schwangerschaft in 2024

Sinn und Zweck dieses Mehrbedarfs ist, die besonderen Kosten, die werdenden Müttern mit der Schwangerschaft entstehen, aufzufangen. Hierzu zählen bspw. die Körperpflege, zusätzliche Fahrtkosten sowie erhöhter Informationsbedarf.

Achtung: Entgegen der im Internet verbreiteten Meinung, Schwangere hätten aufgrund von Besonderheiten bei der Kost einen Anspruch auf den Mehrbedarf für Ernährung – eine Schwangerschaft ist keine Krankheit, somit steht dieser Zuschlag den werdenden Müttern aufgrund der bloßen Schwangerschaft nicht zu.

Zusätzlich Erstausstattung beantragen

Zusätzlich können Schwangere den Sonderbedarf nach § 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II zur Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt  beantragen. Mit dieser Hilfe, die ebenfalls nur auf Antrag (ca. 2-3 Monate vor dem Entbindungstermin) gewährt wird, erhalten Schwangere Leistungen zur Erstausstattung beispielsweise für Umstandskleidung, Wickelmöbel, spezielle Unterwäsche, Windeln, Hygieneartikel etc.

Antrag auf Mehrbedarf bei Schwangerschaft und Erstausstattung (Muster)

Vorname + Nachname
Straße + Hausnummer
PLZ + Wohnort

An das Jobcenter …
Straße + Hausnummer
PLZ + Ort

Datum: TT.MM.JJJJ

Antrag auf Mehrbedarf bei Schwangerschaft und einmalige Beihilfen
Nummer der Bedarfsgemeinschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit heutigem Datum beantrage ich den Mehrbedarf bei Schwangerschaft nach § 21 Abs. 2 SGB II. Als Nachweis füge ich diesem Antrag eine Kopie des Mutterpasses bei.

Darüber hinaus beantrage ich gleichzeitig einmalige Beihilfen nach § 21 Abs. 3 SGB II zur Beschaffung von Umstandskleidung sowie der Babyerstausstattung.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Nach der Geburt – Kindergeld, Elterngeld und Unterhalt

Nach der Entbindung wiederum haben die Mütter Anspruch auf Kindergeld sowie das Elterngeld. Auch wenn es voll auf das Bürgergeld angerechnet wird, müssen diese Leistungen beantragt werden.

(Elterngeld wird nicht in voller Höhe als Einkommen auf Bürgergeld angerechnet, sofern die Mutter/ Eltern vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren – ansonsten kann ein Elterngeldfreibetrag nach § 10 BEEG von 300 Euro geltend gemacht werden).

Auf kindergeld.org finden Sie alle wichtigen Informationen zu Kindergeld und Elterngeld.

Übernimmt die Mutter nach der Geburt die Pflege und Erziehung alleine, hat sie zudem einen Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende.

Zu beachten ist, dass im Falle der alleinigen Erziehung durch die Mutter der Vater des Kindes zum Kindesunterhalt verpflichtet ist, der sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet. Sollte kein Unterhalt fließen, muss der Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt geprüft werden.

Bis zum 3. Lebensjahr hat die Mutter sogar Anspruch auf den Betreuungsunterhalt. Allerdings wird Unterhalt in voller Höhe als bedarfsdeckendes Einkommen des Kindes auf Bürgergeld Leistungen angerechnet.

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