Aufwandsentschädigung bei Betreuung einer Person - Zahlung über persönliche Budget und ALG II

  • Hallo Leute,

    ich würde gerne einen Herren betreuen über das Persönliche Budget (monatlich 100,00€ bis 200,00€)
    Der Bezik Oberbayern hat nichts dagegen einen zu betreuen über Aufwandsentschädigung abzurechnen. Da muss ich monatlich einen Nachweis über die Tätigkeit und eine
    Quittung unterschreiben.

    Jetzt die Fragen:

    1. Kann man das beim Jobcenter so Anmelden?

    2. Was muss ich beachten bei der Quittung?

    3. Wird das vom Jobcenter auch anerkannt (Kein Verein)?


    Ich bedanke mich in Voraus und mit besten Grüßen, tannen

  • Hallo Corinna,

    Danke für Deine Antwort.

    Ich habe was darüber gefunden.
    Was sagt Ihr dazu?

    Mit besten Grüßen
    Andrés

    Fazit: Einnahmen aus Ehrenamt bis zu 200 Euro nicht anrechenbar


    Die Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten verfolgen einen anderen Zweck als die Leistungen des SGB II, die ja den Lebensunterhalt sicherstellen wollen. Alle Zahlungen, die einkommenssteuerfrei sind, wie etwa die Übungsleiterpauschale für Ausbilder, Erzieher und Betreuer oder die Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich, werden also grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet. Sie werden dann angerechnet, wenn die Gerechtigkeitsprüfung ergibt, dass neben den zweckbestimmten Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit Leistungen nach dem SGB II ungerechtfertigt wären. Das ist dann jedenfalls nicht anzunehmen, wenn die Zuwendungen den Betrag von 200 Euro nicht übersteigen. Die Übungsleiterpauschale von 200 Euro im Monat ist damit anrechnungsfrei. Bei höheren Zuwendungen ist der Betrag, der 200 Euro übersteigt, anrechenbar, wenn nicht berücksichtigungsfähige Aufwendungen dargelegt werden.
    Dem Jobcenter muss man dennoch sämtliche Zuwendungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit angeben, auch dann, wenn sie nicht angerechnet werden.
    Im Merkblatt Grundsicherung für Arbeitslose der BA steht geschrieben: "Die beim Arbeitslosengeld I geltende Grenze von 15 Stunden wöchentlich, ab der Sie nicht mehr arbeitslos wären, gilt beim Arbeitslosengeld II nicht. Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld II. Ebenso wenig gelten die beim Arbeitslosengeld I maßgeblichen Freibeträge bei Nebeneinkommen."
    Gesetz
    Den neuen Gesetzestext des § 11b SGB II auf der Basis des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts finden Sie hier: § 11b SGB II

  • Hallo,

    Bei meiner Überschrift steht Aufwandsentschädigung und spreche von Aufwandsentschädigung...!

    Ja und?

    Du stellst unklare Fragen nach einer Anmeldung der Tätigkeit bei dem Jobcenter und

    3. Wird das vom Jobcenter auch anerkannt (Kein Verein)?

    Nirgendwo schreibst Du, ob Du selbst ALG II erhälst oder nicht und auf wen sich die Fragen beziehen, also auf Dich oder den zu Betreuenden.

    Und diese Unklarheiten werden nun mal auch nicht mit Deiner Überschrift geklärt.

    Also kleiner Tipp für die Zukunft: einfach konkrete Fragen stellen.

    Ansonsten: ich habe keine Lust auf solche Diskussionen und verabschiede mich aus diesem Thema.

    Gruß!

  • Ich war der Meinung, das man weiss was eine Aufwandsentschädigung ist.

    Ich bin der, den Antrag auf Persönliches Budget gestellt hat und bekommt es vom Bezirk Oberbayern, bekomme auch
    Grundsicherung nach SGB XII und eine Grundrente nach dem Opferentschädigunggesetz!

    Ich wusste nicht, das es relevant ist, ob ich ALG II!


    Hartz 4 Empfänger will ich mich auf Aufwandsentschädigung betreuen nicht auf Honorar.

    Mit besten Grüßen!

  • Hallo,

    Ich war der Meinung, das man weiss was eine Aufwandsentschädigung ist.

    sicher weiß ich, was eine Aufwandsentschädigung ist. Aber in dem nun endlich konkret benannten Fall geht es nicht unbedingt um eine solche.

    Wenn ich Dich richtig verstehe, geht es nicht um eine gerichtliche Betreuung (für die dann tatsächlich eine Aufwandsentschädigung fällig wäre), sondern um jemanden, der von Dir (bzw. vom Grundsicherungsamt) für eine außergerichtliche Betreuung bezahlt wird. Hier kann von einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit den entsprechenden Freibeträgen nicht automatisch ausgegangen werden.

    Ich kenne nicht die konkreten Vereinbarungen, kann also auch nicht beurteilen, ob nun der Freibetrag bei dem Betreuenden in Frage kommt (habe aber gewisse Zweifel daran). Von daher wäre die direkte Nachfrage des ALG-II-Beziehers bei dem Jobcenter sinnvoll.

    Gruß1

  • Ich habe keine gerichtliche Betreuung!

    Über das Budget kann ich mir die Leute kaufen. Ich habe einen Betreuer den ich bei der Knappschaft angemeldet habe ( Minijob 450,00 €) und eine Betreuerin die selbständig ist und auf Rechnung arbeitet.

    Und der Hartz 4 Empfänger will mich auf Aufwandsentschädigung betreuen (100,00 € bis 160,00 € pro Monat).
    Der Bezirk Oberbayern hat nicht dagegen das ich einen auf Aufwandsentschädigung zahle!!

    Ich kann 3 Leute über das Budget zahlen!

    Mit besten Grüßen!

  • Ich kann auch ein Verein damit engagieren. Caritas, Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt oder kleinere Vereine.

    Das ist meine Entscheidung, da mischt der Bezirk sich nicht ein!

    Ziele des persönliches Budget ist:
    Ziel der Hilfegewährung in Form eines Persönliches Budget ist es, mir ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
    Das heisst, ich bestimme selbst, welche Leistungen im rahmen der rechtlichen Voraussetzung ich zur Erreichung der Ziele in
    Anspruch nehmen will und wer diese Leistung erbringen soll!

    Mit besten Grüßen!

  • Hallo,

    Ich habe keine gerichtliche Betreuung!

    hat auch niemand behauptet.

    Das ist eine Grundsatzfrage!

    Nein.

    Über das Budget kann ich mir die Leute kaufen.

    Nein. Man kann sich heutzutage keine "Leute kaufen".

    Und der Hartz 4 Empfänger will mich auf Aufwandsentschädigung betreuen (100,00 € bis 160,00 € pro Monat).
    Der Bezirk Oberbayern hat nicht dagegen das ich einen auf Aufwandsentschädigung zahle!!

    Und ich habe eben gewisse Zweifel daran, daß es sich um eine Aufwandsentschädigung handelt.

    Aber wie ich bereits geschrieben habe - das muß das Jobcenter vor Ort anhand der konkreten Unterlagen entscheiden.

    Von meiner Seite wurde nun genug zu diesem Thema geschrieben.

    Gruß!

  • Sag man so im Bezirk Oberbayern: Sie zahlen oder sie kaufen sich die Betreuung!

    Ich habe schon Quittungen mit Aufwandsentschädigung abgegeben! Der Bezirk hat es Akzeptiert. Es ist auch eine Sozialbehörde.
    Ich habe gerade erfahren, das in den Hartz 4 Anträgen eine Spalte gibt: Aufwandsentschädigung!

    Trotzdem ist eine Grundsatzfrage!

    Mit besten Grüßen

  • Hallo,

    Sag man so im Bezirk Oberbayern: Sie zahlen oder sie kaufen sich die Betreuung!

    das ist auch richtig so: man kauft sich eine Leistung. Du aber hast geschrieben

    Über das Budget kann ich mir die Leute kaufen.

    Und das eben kannst Du nicht.

    Und wenn wir schon dabei sind: Du kaufst eine Leistung ein, nämlich eine Betreuung. Das hat dann nichts mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu tun. Damit ist dann auch der Zusammenhang mit einer Aufwandsentschädigung nicht unbedingt aufrecht zu erhalten. Aber wie bereits geschrieben

    das muß das Jobcenter vor Ort anhand der konkreten Unterlagen entscheiden.

    Gruß!

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