Eigenanteil Erstattung nach Beendigung der Zahnspangen-Behandlung

  • Hallo liebe Forum Mitglieder,

    ich hab mal eine Frage, die mir sehr unter den Nägeln brennt. ?(?(?(

    Ich bin alleinerziehend, habe 5 Kinder, bekomme ergänzend Hartz Iv. 3 meiner Kinder tragen derzeit eine Zahnspange, deren Eigenanteil ich einmal im Quartal an den Zahnarzt überweise. ^^

    Meine Frage nun. Wenn die Behandlungen erfolgreich abgeschlossen sind, bekomme ich den Eigenanteil ja zurück erstattet. Muss ich das dem Jobcenter melden oder darf ich es behalten? ?(?(

    Meines Erachtens, darf ich es behalten. Strom zahle ich auch aus dem Regelsatz, und darf bei Guthaben, das Guthaben behalten. 8o8o Zahnspange zahle ich auch aus meinen Regelsatz. Also dürfte ich doch die Erstattung meines Anteils, dann auch behalten. Oder sehe ich das falsch. ?(?(

    Hab schon den Zahnarzt gefragt und die Kasse.... Zahnarzt weiß es leider nicht und Kasse meint, ich soll mich an Jobcenter wenden.

    Liebe Grüße

    Jana

  • Ich gehe davon aus, dass die Rückzahlung kein Einkommen darstellt. Gründe hierfür sind einerseits, dass die Kosten aus der Regelleistung gezahlt wurden und weiterhin, dass der Eigenanteil wohl eine Art Sicherheitsleistung darstellt, damit die Behandlung auch tatsächlich erfolgreich beendet wird, so dass die Sicherheitsleistung zurückgezahlt werden kann. Soweit die Aussage mit der Sicherheitsleistung zutreffend ist, ist das Geld - auch wenn es beim Kieferorthopäden oder der Krankenkasse "liegt" - immer noch dein Eigentum, was dazu führt, dass das Eigentum in Form einer Forderung ggü dem Kieferorthopägen / der KK in Eigentum in Form von Geld auf deinem Konto umgewandelt wird.

  • Hallo Casa,

    danke für deine Antwort.

    Bist du dir sicher?

    Ich denk auch, das ich es nicht angerechnet werden darf... Ich zahle es ja aus dem Regelsatz und bekomm dafür kein Extra Geld vom Amt.

    Liebe Grüße Jana Kühn

  • Auf der sicheren Seite kann man nur sein, wenn irgendwann mal ein Gericht darüber geurteilt hat. Das wäre mir jetzt nicht bekannt und gefunden hatte ich beim Antworten auch nichts.

    Insoweit muss man die Zahlung beim JC melden und abwarten wie das JC reagiert.

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