Kapitallebensversicherung (Auszahlung mit 59 Jahren) Anrechnungsfrei?

  • Hallo,
    ich hoffe es wurde keine ähnliche Frage bereits gestellt, habe zumindest keine gefunden.

    Zu meiner Situation:
    Ich habe 2002 eine „Kapitallebensversicherung mit Überschussbeteiligung“ abgeschlossen, diese läuft am 1.10.2020 aus, und ich bekomme (Ca.) 7200€ ausgezahlt. Seit 2015 beziehe ich Hartz-4, davor nie. Im Haushalt bzw. der Bedarfsgemeinschaft leben neben mir (56), zum jetzigen Zeitpunkt zwei minderjährige Kinder, eine 18 jährige Person, sowie eine pflegebedürftige Person (56).

    Der Betrag von 7200€ ist, meiner Recherche und Rechung nach innerhalb des Freibetrages von 150€/200€ je Lebensjahr - durch verschiedene Angaben bin ich mir hier auch unsicher. Allerdings gibt es auch diverse Quellen die schreiben, der Betrag würde angerechnet werden - und ich müsste diese 7200€ zum Lebensunterhalt aufwenden. Ich habe ansonsten kein Vermögen.

    Zu meiner Frage:
    Wird dieser Betrag als Vermögen oder als Einkommen gewertet? Sprich muss ich mir da Gedanken machen oder kann ich das normal auszahlen lassen?

    Ich hoffe mir kann hier geholfen werden und ich bedanke mich schonmal im Voraus für die Hilfe

    Einmal editiert, zuletzt von MXSTRU (13. April 2018 um 18:02)

  • Hallo,

    ich habe es damals nicht angegeben - habe da schlicht nicht drüber nachgedacht.

    dann hast Du gleich drei Probleme. Nämlich erstens nicht angegebenes Vermögen und zweitens dürfte das ganze nicht unbedingt zum Schonvermögen gerechnet werden, eben weil Du das Vermögen nicht angegeben hast. Drittens könnte hier ein Bußgeld fällig werden.

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