Fragen zur Ausbildung bei Asylbewerbern

  • ich habe die Beiträge hier gerade mit großem Interesse gelesen. Ich versuche einen jungen Menschen (Ü30) aus Afghanistan zu unterstützen. Er ist seit 2014 in Deutschland und darf hier arbeiten. Er hat keine Schul- oder Berufsausbildung, hat aber in Deutschland schon gearbeitet. Jetzt ist er seit April in einer zweijährigen schulischen Ausbildung zum Altepflegehelfer, mit der er auch seinen Hauptschulabschluss macht. Aktuell ist die Person wohnungslos und muss für die Notunterkunft der Stadt 300€/Monat zahlen (Nutzungsgebühr, kein Mietverhältnis). Die Ausbildungsvergütung beträgt 840€ Netto, womit bei einem "normalen Job" ja noch Anspruch aus aufstockende ALG II Leistungen bestehen würde. Kann man in Ausbildung aufstocken? BAB, Bafög und Wohngeld wurde bisher mündlich abgelehnt (zu alt, zu viel Gehalt, oder weil kein Anspruch auf Bafög besteht), wird aber diese Woche noch formell beantragt. Hast Du noch eine Idee, was möglich ist oder wem gegenüber man wie argumentieren kann?
    Vielen Dank schonmal!

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    Grace

  • ich würde als erstes auf schriftliche Ablehnungen mit Begründung bestehen, da kann man dann dagegen angehen.

  • Wenn er hier arbeiten darf, könnte er auch Arbeitslosengeld 2 erhalten.

    Ansonsten Wohngeld.

    Mich irritiert die Aussage, es handle sich um eine zweijährige schulische Ausbildung, es soll aber Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Schulische Berufsausbildungen werden idR nicht vergütet. Betriebliche (duale) Ausbildungen werden vergütet.
    Das sollte man noch klar stellen, was genau er nun tut.

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