Nebenkosten bei Untermietvertrag, Hauptmieter lebt nicht in Wohnung

  • Hallo,

    ich habe kürzlich meine Nebenkostenabrechnung zum Ausgleich an das JC geschickt. Jetzt bekam ich die Antwort:

    "Lt. den mit vorliegenden Unterlagen sind Sie nicht Hauptmieter der Wohnung. Somit sind die Nachforderungen der BK- und Heizkosten nicht an Sie gerichtet. Es ist zu überprüfen, ob und in wieweit für Sie Anspruch auf Leistungen besteht bzw. bestanden hat.

    Folgende Unterlagen bzw. Angaben werden hierzu noch benötigt:

    - schriftl. Erklärung von Hauptmieter, dass sie nicht mit Ihnen gemeinsam in der Wohnung lebt + entsprechendem Nachweis (Meldebescheinigung in Kopie)
    - Mietkontenauszug ab 01.05.2015 in Kopie
    - Kontoauszüge, worauf die Mietzahlungen ab januar 2017 ersichtlich sind."

    Also bei mir ist folgendes der Fall: Meine Mutter hat im Jahr 2011 eine Wohnung für mich angemietet, weil ich damals keinen Job hatte und niemals eine Wohnung bekommen hätte. Die Anmietung und Untervermietung der Wohnung erfolgte nicht, um sich irgendwie zu bereichern. 2011 haben wir dann auch den Untermietvertrag gemacht und ich habe innerhalb recht kurzer Zeit nen Job gefunden und gearbeitet. Das JC hatte damit also rein gar nichts mit zu tun.

    Dann bin ich arbeitslos geworden und dann auf ALG II gefallen. wir haben alles eingereicht und es wurde genehmigt. Mein Problem ist jetzt: Wieso verlangen die von nem Dritten (meine Mutter) eine Meldebescheinigung? Ich kann sie ja kaum zwingen die bei ihrem Amt zu besorgen und mir dann auszuhändigen.

    Wir haben auch kein allzu gutes Verhältnis mehr und sie weiss nicht mal, dass ich Hartz 4 beziehe. Ich will auch nicht, dass sie das erfährt.

    Kann mir irgendjemand sagen was ich tun kann?

    Sie lebt nicht in der Wohnung und sie hat auch nie in der Wohnung gelebt.

    Ich danke schonmal im Voraus

  • Eine Meldebescheinigung deiner Mutter musst du nicht vorlegen. Allerdings wird das Jobcenter dann zweifeln, ob sie nicht bei dir in der Wohnung wohnt. Aus diesem Grund kann es sein, dass das Jobcenter den Außendienst vorbei schickt.

    Tatsächlich muss auch die Nebenkostenabrechnung von deiner Mutter für dich ausgestellt sein, da nur dann eine Pflicht zur Zahlung bestünde. Aktuell ist es so, dass der Vermieter deiner Mutter als Mieter die Nebenkostenabrechnung geschickt hat und sie dies zahlen muss. D.h. ihre Nebenkostenabrechnung reicht nicht aus.

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