Dahrlehnsrückzahlung

  • Hallo,

    ich streite nun schon eine ganze Weile mit Recklinghausen, leider bin ich mit meinem Latein jetzt am Ende und brauche Hilfe.

    Eine BG im Jahr 2016, bestehend aus 2 Erwachsenen, beide arbeitslos.

    Einer der Beiden bekommt zum 1.09.2016 einen Job, erste Lohnzahlung zum 15.10.2016. Also Darlehn beantragt, genehmigt glatt 1000 Euro. Rückzahlung bei weiterem Leistungsbezug monatlich ab 01.11.2016, Verrechnung mit den Leistungen. Bei Leistungswegfall sofort fällig (ich glaube das ist immer so).

    Der Zweite bekommt Arbeit ab 10.10.2016, erste Lohnzahlung am 01.11.2016.

    Im Febuar 2017 kam die erste Zahlungsaufforderung, zuzahlen seinen 954,52 €, diese waren am 21.10.2016 fällig.

    Recklinghausen kann über die Summe keine Auskunft geben, dazu muss man sich an an zuständige JC wenden. Getan! Bis heute keine Antwort.

    Nun möchte ich aber wissen, wie sich die Summe ergibt und warum sie am 21.10.2016 fällig war, da waren wir ja noch im Leistungsbezug.

    Wie kann ich nun vorgehen?

  • Nein.
    Zuerst muss ich wissen warum weniger zurück gezahlt werden soll, wenn doch die erste Rate erst im November 16 fällig gewesen wäre und warum das gesamte Darlehen am 21.10.16 fällig war, trotz Leistungsbezug.

  • Ob es nun am 21.10. 21.11. 21.12. oder 21.01. fällig war spielt für die Rückzahlung keine Rolle. Es ist einfach zu viel Zeit vergangen, als dass das noch in irgendeiner Art und Weise Einfluss auf die Rückzahlung hätte.

    Insoweit kannst du versuchen das herauszufinden, aber du verschwendest damit deine Zeit und löst dein Rückzahlungsproblem nicht.


    Aber wenn du zu viel Zeit hast...

  • Demnach zahlst Du alles zurück, was Dir auf den Tisch kommt?
    Egal ob Summen stimmen oder nicht? Du die Summen auch nicht prüfen konntest? Es gar nicht fällig war/ist?

  • Die Fälligkeit ändert an der zurückzuzahlenden Summe nichts. Auch wenn das Jobcenter meint, Fälligkeit tritt am 21.10. ein, aber tatsächlich ist Fälligkeit erst der 01.01. spielt das für die Pflicht zur Rückzahlung keine Rolle.

    Eine fehlerhafte Benennung der Fälligkeit ändert nichts, denn die aus dem Überschreiten der Fälligkeit abzuleitende Rechtsfolge, der Verzug, berechtigt dann zur Vollstreckung aus dem entsprechenden Darlehensbescheid. Fälligkeit und Verzug, unabhängig von der Benennung des richtigen Datums sind hier bereits eingetreten.

    Da das Darlehen 1000 € betrug und die zurückzuzahlende Summe dies unterschreitet, wird auf jeden Fall etwas zurückzuzahlen sein, was mit einer zu vereinbarenden Rate zu bedienen ist. Auch spielt es keine Rolle, ob es final 850 oder 950 € sind, irgendwas in der Größenordnung ist erst einmal fällig und darum gilt es sich zu kümmern.


    Und wenn ich 5 Millionen Euro von dir fordere, obwohl du mir nur 100 € geben musst, kann ich als Behörde auf jeden Fall die 100 € betreiben und meine möglicherweise zu hohe Forderung oder weil ich das Geld am besten gestern haben will, ändert nichts daran, dass ich die 100 € auf jeden Fall zu bekommen habe.


    In dem Sinne kannst du versuchen etwas herauszufinden, aber morgen könnte die Vollstreckungsandrohung im Haus liegen oder ein Konto ist womöglich gepfändet.

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