Angestrebtes Ehrenamt anzeigepflichtig

  • Hallo,

    ich beschäftige mich mit dem Gedanken, mich für das Amt eines Schöffen bei Gericht zu bewerben. Eine solche Tätigkeit wird im Rahmen eines Ehrenamtes ausgeführt. Man muss sich zwingend direkt für fünf Jahre verpflichten. Pro Jahr ist mit ca. 12 Einsätzen zu rechnen.
    Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, gibt es dafür eine kleine Aufwandsentschädigung von ca. 5,-- € / Stunde zzgl. Fahrtkosten. Dies ist jedoch für mich nicht der ausschlaggebende Punkt.

    Bin z.Zt. 58 Jahre alt bzw. dann zum Beginn der Tätigkeit schon 59.
    (Ergänzende Angabe: Ich helfe schon seit längerem bei der örtlichen Tafel mit. Diese Tätigkeit übe ich (unentgeltlich) in der Woche für ca. 3 Stunden aus).

    Die Frage wäre nun, ob es vor Bewerbung für das Schöffenamt nötig ist, dies dem JC mitzuteilen. Es ist zudem nicht sicher, dass die Bewerbung erfolgreich sein wird, da statistisch nur jeder Zweite angenommen wird.

    Danke für die Antworten.

  • Danke Corinna,
    werde die Tätigkeit dann für den Fall der Wahl natürlich melden.

    Da ja an einem Sitzungstag mit z.B. 8 Stunden auch mal 40,-- € Aufwandsentschädigung zusammen kommen könnten (siehe oben) noch die Frage, ob ich dann jeden Monat dafür auch noch eine Meldung machen muß oder ob es sowas wie eine "Geringfügigkeitsklausel" gibt?

  • Hallo,

    es ist unaufgefordert Meldung zu machen, auch wenn letztendlich die Aufwandsentschädigung angesichts der Höhe bei einem Freibetrag von 200 € nicht angerechnet wird.

    Gruß!

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