Muss Arbeitslosengeld II bei Vergessen des Weiterbewilligungsantrages nachgezahlt werden?

  • Hallo,
    ich schreibe hier für meine Tochter, da wir nicht wissen, wer uns weiterhelfen könnte. Meine Tochter hat im Januar erst gemerkt, dass ihr seit Oktober Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für sie und ihre Tochter nicht mehr gezahlt wurde. Ich muss jetzt ein bißchen weiter ausholen: Meine Tochter hat, als sie zuhause bei ihrer Tochter und nicht berufstätig war die Weiterbewilligungsanträge immer zugeschickt bekommen. Als sie im April 2017 ihre Ausbildung angefangen hat wurde das vom Jobcenter auf einmal nicht mehr gemacht. Meine Tochter hat BAB beantragt und auch 219,00 Euro im Monat bewilligt bekommen. Ferner bekommt sie Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und ihr Ausbildungsgehalt von 750,-- Euro netto. Durch viele Klausuren, die im Oktober und November geschrieben wurden, ist es ihr total entgangen, dass das Geld nicht mehr überwiesen wurde. Sie hat mich immer wieder "anpumpen" müssen um zu tanken und wir haben auch deswegen Streitereien gehabt, da ich wissen wollte, was sie mit ihrem Geld macht, dass sie nicht mehr reicht. Sie hat dann im Januar 2018 gemerkt, dass das Geld vom Jobcenter nicht mehr üerwiesen wurde und hat dem Jobcenter einen Brief geschrieben mit der Bitte um Prüfung und Nachzahlung. Jetzt hat sie einen Bescheid erhalten, dass ihr für Januar 2018 bis März 2018 214,99 Euro und für April 2018 bis Juni 2018 116,96 Euro bewilligt werden.
    Auf die Monate Oktober bis Dezember 2017 wurde überhaupt nicht eingegangen.
    Bei der Berechnung wird von einem Bruttoeinkommen als Auszubildende von 1.000 Euro ausgegangen. Sie bekommt aber im 1. Jahr nur 900,-- Euro brutto. Abzüglich wird ihr mitgeteilt Werbungskosten 91,20 Euro vom Einkommen und abzüglich 30,-- Euro Absetzungen vom Einkommen, abzüglich Freibetrag 185,-- Euro auf das Einkommen. Sie hat aber, da sie aus Dortmund ihre Ausbildung in Holzwickede macht und die schulische Ausbildung in Unna stattfindet schon alleine Spritkosten von 230,-- Euro im Monat. Zählt das nicht auch zu den Werbungskosten?
    Können wir Einspruch einlegen gegen die ganze Berechnung und um Übersendung eines Bescheids der Entscheidung für die Monate Oktober bis Dezember 2017 bitten?

    Das ist jetzt alles ein bißchen viel geworden. Aber ich hoffe, uns kann hier jemand weiterhelfen.

    Vielen Dank für Antworten
    Barbara

    2 Mal editiert, zuletzt von Barbara (24. Februar 2018 um 21:42)

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Kann mir jemand mit den Werbungskosten weiterhelfen? Müsste nicht ein höherer Betrag aufgrund der hohen Spritkosten angesetzt werden? Sie bekommt ja beim Jahresausgleich vom Finanzamt nichts davon zurück.

    Viele Grüße
    Barbara

  • Hallo,

    eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich. Deine Tochter wußte aus dem alten Bescheid, wann der Bewilligungzeitraum endet und hätte selbst für den WBA sorgen müssen.

    Gruß!

    ich verstehe überhaupt nicht, wieso die Tochter nicht in der Lage war, selbst für den Antrag zu sorgen. Eine erwachsene Frau und Mutter eines Kindes müsste dazu in der Lage sein. Jetzt hat sie leider merken müssen, dass sie dadurch Geld verloren hat.

  • Hallo Vierzehnnothelfer,
    ich könnte etwas dazu schreiben, werde ich aber nicht, da das sehr privat ist. Du hast vollkommen Recht. Aber warum und weshalb jemand zu irgendetwas nicht in der Lage war, glaube ich, ist nicht ausschlaggebend.

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Trotzdem danke an Corinna.
    Barbara

  • :!: Nur präzise Angaben machen wirkliche Hilfe möglich. Wenn Jemand
    das nicht will, sollte er virtuell nicht Hilfe suchen. Denn wenn nicht alle
    Angaben gemacht werden und die Helfenden einen Fehler machen, steigt
    uns der Themenersteller ebenfalls auf den Kopf. Das dann mit Recht, weil
    er falsch informiert wurde.

    Das merke dir bitte für die Zukunft, @Barbara! Beitrag korrigiert!

    selbst ich verstehe überhaupt nicht, wieso die Tochter nicht in der Lage war, selbst für den Antrag zu sorgen. Eine erwachsene Frau und Mutter eines Kindes müsste dazu in der Lage sein. Jetzt hat sie leider merken müssen, dass sie dadurch Geld verloren hat.

    eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich. Deine Tochter wußte aus dem alten Bescheid, wann der Bewilligungzeitraum endet und hätte selbst für den WBA sorgen müssen.

    Völlig korrekter Beitrag von @Corinna, ist so, Punkt!!!!
    So und ich verstehe das auch nicht, völlige Zustimmung zu
    @Corinna und @vierzehnnothelfer. Dann sind wir schon drei,
    die es nicht verstehen und der TE sollte sein Verhalten bitte
    überdenken. Eventuell dann real eine Beratungsstelle aufsuchen,
    anstatt virtuell Hilfe zu suchen.

  • Das mit den Fahrtkosten kann man so nicht beantworten. Ein Teil und ggf. sogar vollständig werden diese bei der Berechnung des BAB berücksichtigt. Aus diesem Grund können sie nicht oder nur noch teilweise beim Jobcenter berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass es beim Jobcenter nicht auf die realen Spritkosten ankommt, sondern eine Pauschale für Entfernung / gefahrene Kilometer verwendet wird.

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