Wohnung über den Schwager anmieten

  • Hallo Zusammen,

    Ich habe folgendes Problem. Ich würde gern von meinem Heimatort 10km weit weg ziehen um besser die öffentlichen Verkehrsmittel zur meiner Umschulung zu nehmen. Jetzt habe ich eine Wohnung von einer Rentnerin angeboten bekommen. Diese ist vollmöbliert und in einem fast neuen Zustand.

    Leider ist da das Problem das ich Einträge in der Schufadatenbank habe und deswegen keine Wohnung bekomme. Jetzt stellt sich für mich die Frage wie ich trotz der Einträge an diese tolle Wohnung komme.
    Da ich Alg1 bekomme und Antrag auf ergänzende Leistungen Alg2 gestellt habe. Würde mich gern interessieren ob vielleicht mein Schwager die Wohnung anmieten kann und ich sie zu gleichen Kosten von Ihm Miete.
    Würde dann die Alg2 Stelle die Wohnung zum Teil übernehmen?

    Ich muss dazu sagen das die Wohnungsbaugesellschaft dem ganzen zugestimmt hat.

    Danke für eure Hilfe

  • Jetzt habe ich eine Wohnung von einer Rentnerin angeboten bekommen. Diese ist vollmöbliert und in einem fast neuen Zustand.

    Ich muss dazu sagen das die Wohnungsbaugesellschaft dem ganzen zugestimmt hat.


    Hier ist ein Widerspruch! Was denn nun? Voll-möbliert von Rentnerin,
    oder von der Wohnungsbaugesellschaft? :) Könntest du dich bitte
    entscheiden, was zutreffend ist?

  • Also ich seh da kein Widerspruch.
    Die Rentnerin geht ins betreute Wohnen und ist noch für 2 Monate die Mieterin aber Sie will die Wohnung schnellst möglich los werden wegen Kosten. Die Wohnungsbaug. ist halt der Eigentümer.
    Hoffe das war verständlicher ;)

    Für mich ist es halt nur wichtig zu wissen ob ich die Wohnung zum gleichen Preis von meinem Schwager anmieten kann oder er sie mir untervermietet und ob das Jobcenter dafür aufkommt?

  • Hallo Corinna
    Erst einmal Danke für deinen Komentar.
    Es verhält sich so das ich Miteigentümer ( Schwester und ich) 50/50 aus einer Erbmasse bin. Es ist nun aber so das dieses Haus unwirtschaftlich ist. Das bedeutet, es ist ein Zweifamilienhaus wobei nur ein Teil bewohnbar ist. Der Teil von meiner Schwester ist von Ihr selbst, Mann und Ihren 3 Kindern bewohnt.
    Mein Teil besteht aus 1 Zimmer 12qm, KEINE Nutzbare Küche ( kein Herd, keine Spühlgelegenheit, kein Starkstrom, einfach nichts!!! ).
    Toilette besteht aus einem schlecht funktionierenden Klo und das war's ( keine Dusche, keine Badewanne, kein Waschbecken, einfach nichts!!! ).
    Momentan nutze ich alles was meiner Schwester gehört ( größtenteils Bad und Küche ).
    Jetzt kannst du dir vielleicht Vorstellen wie ich lebe.

    Ich muss auch erwähnen das ich wegen der Umschulung von NRW in ein anderes Bundesland gezogen bin und hier " HAUSE " ich wie oben beschrieben. In NRW habe ich in einer WG gewohnt und habe nur ein Bett genutzt. Den Rest konnte ich von meinem Mitbewohner nutzen.

    Es wäre echt toll wenn ich jetzt vielleicht die Antwort auf meine Frage bekomme :/

  • Es wäre echt toll wenn ich jetzt vielleicht die Antwort auf meine Frage bekomme


    Nochmal, du benötigst für einen Umzug die Kostenzusage vom Jobcenter.
    Bei einer Anmietung von deinem Schwager und Vermietung an dich unterstellt
    man dir, dass du von deinem Schwager unterstützt wirst. Die KDU sind
    auch für die Regio auf Angemessenheit zu prüfen. Jede Region hat andere
    Angemessenheits-Grenzen für KDU.

  • Danke für deine Antort Grace!
    Was wäre wenn er die Wohnung anmietet und ich Miete sie von ihm, bevor ich den Antrag Stelle?

    Lassen wir das Thema mit der Unterstützung vom Schwager mal bei Seite.

  • Alg1 bekomme und Antrag auf ergänzende Leistungen Alg2 gestellt habe.


    Wir drehen uns im Kreis und es bleibt dabei.

    Nochmal, du benötigst für einen Umzug die Kostenzusage vom Jobcenter.Bei einer Anmietung von deinem Schwager und
    Vermietung an dich unterstellt man dir, dass du von deinem
    Schwager unterstützt wirst. Die KDU sind auch für die Regio auf Angemessenheit zu prüfen. Jede Region hat andere
    Angemessenheit - Grenzen für KDU.


    Keine andere Aussage möglich, weil der Antrag von dir bereits
    gestellt wurde. Sicher, kannst du umziehen, aber kann
    passieren, dass du auf den Kosten sitzen bleibst. Kläre das vorher
    mit dem Jobcenter ab und prüfe die dortigen KDU.

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