Anrechnung von Immobilienfonds mit Kündigungsfrist

  • Hallo zusammen,

    ich habe bislang so gar keine Ahnung von Hartz 4 und beim Recherchieren bislang noch nichts zu dieser Fragestellung gefunden. (Falls es da was gibt, gerne verlinken!).

    Vermutlich werde ich im Sommer einen Antrag auf ALG 2 stellen (als Folge eines krankheitsbedingten Urlaubssemesters, falls das von Relevanz ist). Nun besitze ich einen Immobilienfonds, von dem ich quasi jetzt erst erfahren habe (wurde quasi zu meiner Geburt angelegt und seitdem war nie mehr die Rede davon). Die Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr, ich kann also erst 2019 über das Geld verfügen. Wird es trotzdem angerechnet?

    Was mir bislang auch nicht klar ist: Wie verhält es sich mit Einkommen&Vermögen der Eltern? Ich bin unter 25 und lebe schon länger alleine.

    Danke im Voraus!
    Gruß

  • Hallo Casa, danke für die Rückmeldung.

    Ich bin 24 und werde im Oktober 25.

    Der Fonds ist rund 3.000€ wert, dazu kommen noch etwa 2.500€ auf Giro- und Tagesgeldkonten. Das ist alles, was ich an Vermögen besitze.

    Das Urlaubssemester wird dann auch durch den Arzt bestätigt werden. Ich werde dann auch tatsächlich studier- und arbeitsunfähig sein.

  • Du hast einen Vermögensfreibetrag von 24 * 150 € + 750 € = 4350 €.

    Das heißt du bist nur knapp darüber.

    Grundsätzlich ist Vermögen nur zu berücksichtigen, wenn es verwertbar ist. Ob das Vermögen aus dem Fond verwertbar ist, ist nicht abschließend beurtteilbar, da die Regelung zu Kündigungsfristen nicht vorliegen. Auch käme eine Beleihung oder Verpfändung in Frage. Das könnte Einfluss auf die Verwertbarkeit des Vermögens haben. Auch müsste man klären, wem der Fonds rechtlich zuzurechnen ist. Ein Fond der für irgendwen angelegt wurde, aber unter meinem Namen läuft, ist noch nicht einem anderen zuzurechnen. Das wäre zu klären.


    Alternativ sind dann im Sommer weniger als 4350 € vorhanden, zB weil Anschaffungen zu tätigen waren.

  • Ich bin schon fleißig daran, meinen Wunschzettel abzuarbeiten, um unter die Grenze zu kommen. :)

    Bei Beleihung/Verpfändung muss ich noch mal nachhaken: Was genau bedeutet das?

  • Ich bin schon fleißig daran, meinen Wunschzettel abzuarbeiten, um unter die Grenze zu kommen. :)

    Bei Beleihung/Verpfändung muss ich noch mal nachhaken: Was genau bedeutet das?


    Ganz so einfach ist das nicht, denn wenn du dein Geld offensichtlich ausgibst um hilfebedürftig zu werden, kann das Konsequenzen haben.

  • Ganz so einfach ist das nicht, denn wenn du dein Geld offensichtlich ausgibst um hilfebedürftig zu werden, kann das Konsequenzen haben.

    Guten Morgen, danke für den Hinweis. Ich nehme mal für mich mit, dass es ein schmaler Grat ist.
    Falls jemand nachfragt, kann ich aber mMn gut nachweisen, dass es sich nicht um Luxus/Verschleudern handelt und ich schon immer nach dem Motto "Was auf dem Konto ist, wird auch ausgegeben" lebe.
    Eigentlich war das aber auch nicht die Intention meines Hilfegesuchs. :)

  • Beleihung / Verpfändung ist eher von Lebensversicherungen bekannt. Das Unternehmen zahlt dir Summe X, zB im Wert von 80 % deines Vermögens aus und nimmt sich als Sicherheit, falls du das nicht zurückzahlst, den Fond, so dass du über diesen nicht mehr verfügen kannst.


    Wenn du Geld für Nichtluxus ausgibst, ist das in Ordnung. Jeder braucht mal nen neuen Schrank, das Auto geht kaputt o.Ä.

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